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Gitterregale auf Rollen: Vielseitigkeit für Ihr Lager

Von Enrique Daroqui · · 3 Min. Lesezeit
Gitterregale auf Rollen: Vielseitigkeit für Ihr Lager

Gitterregale auf Rollen sind zur ultimativen Lösung für alle geworden, die ein nicht-statisches Lagersystem benötigen. Ob in industriellem Umfeld, in einer professionellen Werkstatt oder bei der Organisation eines Haushaltsabstellraums – die Möglichkeit, Lasten zu bewegen, ohne sie vorher entladen zu müssen, ist ein Mehrwert, der die Produktivität und Ordnung verbessert.

Im Gegensatz zu festen Palettiersystemen ermöglichen mobile Modelle die Umgestaltung des Raumes in Sekundenschnelle. Wenn Sie eine agile Lösung suchen, bieten unsere mobilen Gitterregale auf Rollen die Robustheit von Stahl mit der Bewegungsfreiheit, die die heutigen dynamischen Umgebungen erfordern.

Vorteile der Installation von Gitterregalen auf Rollen

Der Hauptvorteil dieser Art von Möbeln ist die operative Flexibilität. In vielen Lagern ist der Platz eine begrenzte Ressource; die Möglichkeit, ein beladenes Regal zu bewegen, ermöglicht den Zugang zu versteckten Bereichen, die Durchführung gründlicher Reinigungen oder die Anpassung des Arbeitsbereichs je nach der aktuell verwalteten Ware. Darüber hinaus vermeiden Sie mit der Integration dieses Systems unnötige körperliche Anstrengung und reduzieren die Lieferzeiten.

Für größere Projekte ist es manchmal notwendig, diese mobilen Strukturen mit festen Lösungen wie massgefertigten Metall-Zwischengeschossen und -Bühnen (Industrie-Mezzanine) zu kombinieren, um so eine vertikale und horizontale Raumnutzung des Lagers zu erreichen. Es ist wichtig zu bedenken, dass bei der Mobilität die Qualität der Rollen und des Bremssystems für die Stabilität der Einheit entscheidend sind.

Wie wählt man das richtige Rollensystem aus?

Nicht alle Räder sind gleich. Die Wahl hängt direkt von der zu tragenden Last und der Art des Bodens ab, auf dem sie bewegt werden. Sicherheit ist unumgänglich: Sie sollten immer hochbelastbare Räder mit Bremse wählen, die sicherstellen, dass das Regal ruhig steht, wenn es nicht benutzt wird. Wenn Ihre Lastanforderungen geringer sind, können Sie unsere Leichtlastregale für Garagen und Abstellräume konsultieren, die oft der ideale Ausgangspunkt für mobile Haushaltskonfigurationen sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Integration von Mobilität in Ihr Lagersystem eine intelligente Investition ist. Wenn das Volumen Ihrer Produkte hoch ist, denken Sie daran, dass Sie Ihre Ausrüstung jederzeit mit Zubehör und Ersatzteilen für Palettenregale ergänzen können, um sicherzustellen, dass jede Komponente, mobil oder fest, die für Ihre tägliche Tätigkeit erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt.

Kategorie: Regale mit Rädern
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Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Regale mit Rollen (privater Gebrauch)
Deutschland

In Deutschland gilt für ein Regal, das privat in Garage, Keller oder Vorratsraum genutzt wird, das Arbeitsschutzrecht nicht: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) richten sich an Arbeitgeber und schützen Beschäftigte bei der Arbeit. Maßgeblich ist stattdessen die allgemeine Produktsicherheit. Die Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet die Wirtschaftsakteure, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen (Artikel 5), und verlangt, dass dem Regal klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen (Artikel 9 Absatz 7) und dass ein Online-Angebot Hersteller, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eine Abbildung des Produkts mit seinen Produktidentifikatoren und die Warnhinweise eindeutig und gut sichtbar nennt (Artikel 19). Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) führt diese Verordnung national durch: Anweisungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sind in deutscher Sprache abzufassen (§ 6), und die Marktüberwachung obliegt den Landesbehörden (§ 25).

Unsere Empfehlung: beim Be- und Entladen und am Stellplatz die Bremsen der Rollen feststellen, das Regal nur auf glattem, ebenem Boden verschieben, die angegebene Belastung je Fachboden einhalten und Schweres unten lagern.

Österreich

In Österreich gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften (ASchG, AStV) nicht für ein Regal, das in der Garage, im Kellerabteil oder in der Vorratskammer einer Wohnung steht: Sie richten sich an Arbeitgeber und Arbeitsstätten. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit: Nach Artikel 5 dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, und dem Regal müssen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache beiliegen, die der Mitgliedstaat der Bereitstellung festlegt und die für Verbraucher leicht verständlich ist (Artikel 9 Absatz 7). Ergänzend regelt das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) Sicherheitsanforderungen an Produkte, Pflichten der In-Verkehr-Bringer und behördliche Maßnahmen; nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften Hersteller und Importeur für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt, und beim Kauf im Fernabsatz kann der Verbraucher nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Empfehlung: beim Be- und Entladen und am Stellplatz die Bremsen der Rollen feststellen, das Regal nur auf glattem, ebenem Boden verschieben, die angegebene Belastung je Fachboden einhalten und Schweres unten lagern.

Gewerblicher Gebrauch mit manueller Be- und Entladung
Deutschland

In Deutschland ist ein Regal in Werkstatt, Laden oder Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel – ein Gerät, das für die Arbeit verwendet wird – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 2), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt vorab die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG), dokumentiert das Ergebnis vor der erstmaligen Verwendung (§ 3 Absatz 8 BetrSichV, § 6 ArbSchG) und verwendet das Regal erst danach (§ 4 Absatz 1 BetrSichV). Es muss ausreichend standsicher, falls erforderlich stabilisiert sein (§ 9) – bei hohen, schmalen Regalen Wand- oder Bodenbefestigung. Hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, prüft es eine zur Prüfung befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage vor der Inbetriebnahme (§ 14 Absatz 1); die Fristen wiederkehrender Prüfungen legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Absatz 6), Herstellerangaben eingeschlossen. Nach der DGUV Information 208-061 sind an ortsfesten Regalen Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr und die zulässigen Fach- und Feldlasten dauerhaft und deutlich erkennbar anzubringen – entbehrlich bei von Hand be- und entladenen Regalen mit Fachlast unter 200 kg oder Feldlast unter 1000 kg; die vom Hersteller angegebene Belastung ist in jedem Fall einzuhalten. Verkehrswege müssen nach der Arbeitsstättenverordnung sicher begehbar sein und ständig freigehalten werden (§ 4 Absatz 4, Anhang Nummer 1.8). Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) ist die europäische technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.

Österreich

In Österreich ist ein Regal in einer Werkstatt, einem Geschäft oder einem Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), mit dem Österreich die Richtlinie 2009/104/EG umsetzt. Nach § 33 ASchG sorgen Arbeitgeber dafür, dass Arbeitsmittel richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden, und setzen nur solche ein, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden. § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verlangt, bei Lagerungen insbesondere auf die Stabilität und Eignung der Unterlage, auf die Standfestigkeit der Lagerung selbst und der dafür verwendeten Einrichtungen sowie auf den Abstand der Lagerungen zueinander oder zu Bauteilen und Arbeitsmitteln zu achten und durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung der Regale nicht überschritten wird; wie die Standfestigkeit erreicht wird, bei hohen Regalen üblicherweise durch Wandbefestigung oder Bodenverankerung nach der Montageanleitung, schreibt die Verordnung nicht vor. Beim händischen Ein- und Auslagern ist die Gefährdung nach § 64 ASchG zu beurteilen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) führt statische Regale nicht unter den Arbeitsmitteln auf, die nach § 8 wiederkehrend zu prüfen sind; Abnahme- und Folgeprüfungen richten sich daher nach den Herstellerangaben und der EN 15635. EN 15635 beschreibt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08

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