Lagerpodest für Hallen · 7,44 × 5,88 m · 44 m²
Außerhalb von Spanien und Portugal: nur auf Angebot, mit individuell kalkuliertem Transport.
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
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Beschreibung · Lagerpodest für Hallen
Maximieren Sie Ihren Platz mit einem Industriegeschoss, der perfekten Lösung, um die nutzbare Fläche Ihres Lagers oder Geschäfts zu verdoppeln. Diese Art von Zwischengeschoss mit einer robusten Struktur aus hochfestem Stahl trägt bis zu 500 kg/m², ideal zur Lagerung von Waren oder zur Schaffung neuer Arbeitsbereiche. Die Montage ist einfach und verschraubt und passt sich Ihren spezifischen Bedürfnissen an, auch wenn Ihr Raum über tragende Säulen verfügt, da wir eine vorherige technische Studie durchführen. Mit 44 m² nutzbarer Fläche und einer zusätzlichen Ebene ist dieses Industriegeschoss die intelligente Investition zur Optimierung Ihres Geschäfts.
Ein Industrie-Zwischengeschoss ist die ultimative Lösung zur Optimierung des gesamten vertikalen Volumens in jedem Geschäfts-, Werkstatt- oder Lagerraum. Dieses komplette Kit bietet eine zusätzliche Nutzfläche von 44 m², verteilt auf einer einzigen erhöhten Ebene, mit den Maßen 744 cm Breite, 588 cm Tiefe und einer Gesamthöhe von 368 cm, wobei die Bodenplattform auf 2,48 Meter angehoben ist. Gefertigt aus einer robusten hochfesten Stahlkonstruktion, ermöglicht dieses Modell die Lagerung von schweren Waren, Paketen, Kartons, Ersatzteilen oder die Einrichtung von Hilfsarbeitsbereichen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 500 kg/m² pro Ebene. Seine technische Implementierung ermöglicht es, die nutzbare Fläche des Raumes zu verdoppeln, ohne aufwendige Bauarbeiten durchführen zu müssen, und nutzt jeden verfügbaren Höhenmeter intelligent aus.
Die Metallstruktur dieses Industrie-Zwischengeschosses besteht aus einer funktionalen Anordnung von 2 × 2 Feldern von 3,55 × 2,80 Metern, was eine hohe Stabilität und strukturelle Festigkeit bei kontinuierlicher Belastung gewährleistet. Konzipiert für einen vollständig geschützten Transit im Obergeschoss, umfasst die Ausstattung ein umfangreiches Geländer und eine Zugangstreppe, die ordnungsgemäß integriert sind. Der Montageprozess ist vollständig verschraubt und einfach, was es dem eigenen Personal des Unternehmens ermöglicht, die Installation des Sets problemlos durchzuführen. Darüber hinaus verfügt es über eine Schutzbeschichtung in den Farbkombinationen Blau und Orange, die die Struktur vor alltäglicher Abnutzung schützt und ein Gesamtgewicht von 1770,30 kg aufweist.
Für Unternehmen, die die Betriebseffizienz ihrer Hallen steigern müssen, ist dieses Industrie-Zwischengeschoss die richtige Wahl im Vergleich zu kleineren Alternativen wie einem Zwischengeschoss oder einem Metall-Zwischengeschoss mit geringerer Tiefe. Dank seiner großzügigen Proportionen von über sieben Metern Breite und fast sechs Metern Tiefe ist diese Einheit ideal für Archivbereiche, Wareneingangszonen, Nachschublager oder Werkstätten, in denen Werkzeuge, Produktkartons und diverses Material untergebracht sind. Sie stellt eine sehr rentable strategische Investition für diejenigen dar, die ein widerstandsfähiges und funktionales modulares System suchen, das für die Anforderungen der täglichen Arbeit ausgelegt ist.
Häufig gestellte Fragen · Lagerpodest für Hallen
Welche Last trägt jede Ebene in diesem Industrie-Zwischengeschoss und wie verteilt sich das Gewicht?
Welche genauen Maße hat dieses Industrie-Zwischengeschoss und wie viel Platz bleibt im unteren Stockwerk?
Wie erfolgt die Montage der im Bausatz gelieferten Industrie-Zwischengeschosse?
Kann ein Industrie-Zwischengeschoss in einem Raum mit tragenden Säulen installiert werden?
Welche Beschichtung hat die Struktur und welche Elemente sind im Bausatz enthalten?
Auf welcher Höhe befindet sich die obere Plattform und können ihre Abmessungen angepasst werden?
Was unterscheidet dieses Modell von anderen Optionen der Produktreihe?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Lagerpodest für Hallen · 7,44 × 5,88 m · 44 m²
Lagerbühnen und Zwischengeschosse (Bauwerk und feste Installation)
Deutschland
In Deutschland ist eine begehbare Lagerbühne nicht nur eine Lagereinrichtung: als Regalanlage mit Erschließungsfunktion fällt sie unter das Bauordnungsrecht der Länder, das der Musterbauordnung (MBO) folgt (§ 1 Absatz 2 Nummer 7): Errichtung und Nutzungsänderung bedürfen der Baugenehmigung (§ 59 Absatz 1); verfahrensfrei sind Regale bis 7,50 m Oberkante Lagergut (§ 61 Absatz 1 Nummer 15), Regallager darüber sind Sonderbauten (§ 2 Absatz 4 Nummer 18). Verfahren und Zuständigkeit regelt die Landesbauordnung.
Die Anlage muss standsicher sein (§ 12 Absatz 1) und dem Brandschutz genügen (§ 14); den Standsicherheitsnachweis (§ 66) erstellt ein Tragwerksplaner nach den Eurocodes DIN EN 1990, 1991 und 1993 (MVV TB des DIBt). Tragende Stahlbauteile stammen von nach EN 1090-1 zertifizierten Herstellern (Anlage A 1.2.4/5) und sind Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110.
In Arbeitsstätten gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung: Gefährdungsbeurteilung (§ 3), tragfähige Fußböden (Anhang Nummer 1.5 Absatz 2), sicher begehbare Treppen (Nummer 1.8 Absatz 1), Absturzsicherung ab mehr als 1 Meter (Nummer 2.1 Absatz 1), gekennzeichnete, freigehaltene Fluchtwege (Nummer 2.3, § 4 Absatz 4). Die DGUV Information 208-061 verlangt für Regalbühnen (Abschnitt 4.3.4) Lastannahmen nach Anhang 2, Umwehrungen von mindestens 1,0 m für 500 N/m Horizontallast und eine dauerhafte Kennzeichnung mit den zulässigen Lasten (Abschnitt 4.2.7.1), die nicht überschritten werden dürfen (Abschnitt 5.1.2).
Den Brandschutz in Industriebauten regelt die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL): Einbauten sind nach Sicherheitskategorie begrenzt (Abschnitt 5.5), in Industriebauten über 1.600 m² braucht jedes Geschoss zwei bauliche Rettungswege, entsprechend auch Ebenen oder Einbauten über jeweils 200 m² (Abschnitt 5.6.2).
Unsere Empfehlung: Statik vom Tragwerksplaner unterschreiben lassen, das Verfahren vorab mit der Bauaufsicht klären, je Ebene ein Belastungsschild anbringen, Absturzkanten mit Geländer sichern und nie über den berechneten Wert belasten.
Österreich
In Österreich ist eine Lagerbühne aus Stahl kein Arbeitsmittel, sondern ein mit dem Gebäude verbundenes Bauwerk und unterliegt dem Baurecht der Bundesländer. Ob Baubewilligung oder Bauanzeige nötig ist, bestimmt die Bauordnung des jeweiligen Landes – in Wien etwa sind festigkeitsrelevante Änderungen an Bauwerken nach § 60 Abs. 1 lit. c Bauordnung für Wien bewilligungspflichtig, sofern nicht eine Bauanzeige nach § 62 genügt. Die von den Ländern für verbindlich erklärte OIB-Richtlinie 1 verlangt Tragwerke mit ausreichender Tragfähigkeit, deren Zuverlässigkeit dem Eurocode ÖNORM EN 1990 mit ÖNORM B 1990-1 genügt. In Wien haftet nach § 65 Abs. 2 lit. b Bauordnung für Wien der Verfasser für die Richtigkeit und Vollständigkeit der statischen Nachweise. Dauerhaft eingebaute tragende Stahlbauteile sind Bauprodukte nach der Verordnung (EU) 2024/3110 (Artikel 3 Nummer 1) mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung (Artikel 17); die Ausführungsnorm für Stahltragwerke ist die EN 1090.
In einer Arbeitsstätte sind zusätzlich die Gefahren nach § 4 ASchG zu ermitteln; § 21 Abs. 1 ASchG verlangt eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit. Nach § 10 Abs. 2 Z 2 AStV ist durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung von Galerien und Zwischenböden nicht überschritten wird; nach § 11 Abs. 3 AStV sind erhöhte Bereiche bei mehr als 1 m Absturzhöhe durch mindestens 1 m hohe Geländer mit Mittelstange zu sichern, bei mehr als 2 m zusätzlich durch Fußleisten. Stiegen brauchen nach § 4 AStV Handlauf und Geländer; Fluchtwege richten sich nach § 17 AStV, der Brandschutz nach OIB-Richtlinie 2.1.
Empfehlung: Lassen Sie die Statik von einem befugten Planer unterfertigen, klären Sie die Bewilligungspflicht mit Ihrer Baubehörde, Belastungstafel auf jeder Ebene, Geländer an allen freien Kanten, und nie über die berechnete Last.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







