Mittleres Fachlastregal 180x120x60 - SP Pro Glide
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Optimieren Sie Ihren Raum mit dem mittleren Fachlastregal 180x120x60 SP Pro Glide. Diese robuste Lagerlösung, die bis zu 300 kg pro Fachboden trägt, ist ideal für Garagen, Werkstätten und Abstellräume. Seine schraubenlose Montage erleichtert die Installation und seine graue Oberfläche passt perfekt in jede Umgebung. Erzielen Sie effiziente und dauerhafte Organisation!
Das Regal SP Pro Glide ist die perfekte Lösung, wenn Sie ein robustes und vielseitiges mittleres Fachlastregal 180x120x60 suchen. Mit einer beachtlichen Kapazität von bis zu 300 kg pro Ebene ist dieses Metallregal dafür konzipiert, alle Arten von Gegenständen effizient zu organisieren, von schweren Werkzeugen in Ihrer Werkstatt bis hin zu Lagerkisten in Ihrer Garage oder Ihrem Abstellraum. Seine robuste Struktur gewährleistet Stabilität und Langlebigkeit, was es zu einer intelligenten Investition macht, um Ihren Raum ordentlich und funktional zu halten.
Sein Hauptvorteil liegt in der einfachen Montage. Dank seines innovativen schraubenlosen Montagesystems können Sie Ihr neues Lagersystem in wenigen Minuten einsatzbereit haben, ohne kompliziertes Werkzeug zu benötigen. Dies beschleunigt nicht nur den Prozess, sondern ermöglicht auch den gleichen einfachen Abbau und die Wiederaufstellung, falls sich Ihre Platzbedürfnisse ändern. Darüber hinaus verleiht ihm seine graue Oberfläche ein professionelles und dezentes Aussehen, das sich an jede Dekoration anpasst.
Die Pflege Ihrer Regale ist genauso wichtig wie die Auswahl der richtigen. Der SP Pro Glide ist aus hochwertigen Materialien gefertigt, um dem Zahn der Zeit und kontinuierlichem Gebrauch standzuhalten. Sein Design ermöglicht eine gute Belüftung zwischen den Fachböden, wodurch Staubansammlungen vermieden und die Reinigung erleichtert werden. Es ist die ideale Wahl für alle, die Wert auf Praktikabilität, Robustheit und optimierte Organisation legen.
- Maße: 180 cm (Höhe) x 120 cm (Breite) x 60 cm (Tiefe)
- Tragfähigkeit pro Ebene: 300 kg
- Montage: Schnell und ohne Schrauben
- Verwendung: Garagen, Werkstätten, Abstellräume, Lager
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Gewicht trägt das Regal SP Pro Glide 300kg?
Wie wird das Schwerlastregal 180x120x60 montiert?
Wozu dient ein Regal von 180x120x60 cm mit 300 kg pro Einlegeboden?
Welche genauen Maße hat das Regal SP Pro Glide?
Wie wird das Schwerlastregal richtig gewartet und verwendet?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Privater Gebrauch (Garage, Keller)
Deutschland
In Deutschland gilt für ein Regal, das privat in Garage, Keller oder Vorratsraum genutzt wird, das Arbeitsschutzrecht nicht: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) richten sich an Arbeitgeber und schützen Beschäftigte bei der Arbeit. Maßgeblich ist stattdessen die allgemeine Produktsicherheit. Die Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet die Wirtschaftsakteure, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen (Artikel 5), und verlangt, dass dem Regal klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen (Artikel 9 Absatz 7) und dass ein Online-Angebot Hersteller, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eine Abbildung des Produkts mit seinen Produktidentifikatoren und die Warnhinweise eindeutig und gut sichtbar nennt (Artikel 19). Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) führt diese Verordnung national durch: Anweisungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sind in deutscher Sprache abzufassen (§ 6), und die Marktüberwachung obliegt den Landesbehörden (§ 25).
Unsere Empfehlung: Regal genau nach Anleitung aufbauen, gegen Umkippen an der Wand befestigen, die angegebene Belastung je Fachboden einhalten und Schweres unten lagern.
Österreich
In Österreich gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften (ASchG, AStV) nicht für ein Regal, das in der Garage, im Kellerabteil oder in der Vorratskammer einer Wohnung steht: Sie richten sich an Arbeitgeber und Arbeitsstätten. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit: Nach Artikel 5 dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, und dem Regal müssen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache beiliegen, die der Mitgliedstaat der Bereitstellung festlegt und die für Verbraucher leicht verständlich ist (Artikel 9 Absatz 7). Ergänzend regelt das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) Sicherheitsanforderungen an Produkte, Pflichten der In-Verkehr-Bringer und behördliche Maßnahmen; nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften Hersteller und Importeur für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt, und beim Kauf im Fernabsatz kann der Verbraucher nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Empfehlung: Sichern Sie das Regal gegen Umkippen an der Wand, halten Sie die angegebene Höchstbelastung je Fachboden ein und lagern Sie Schweres unten.
Gewerblicher Gebrauch mit manueller Be- und Entladung
Deutschland
In Deutschland ist ein Regal in Werkstatt, Laden oder Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel – ein Gerät, das für die Arbeit verwendet wird – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 2), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt vorab die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG), dokumentiert das Ergebnis vor der erstmaligen Verwendung (§ 3 Absatz 8 BetrSichV, § 6 ArbSchG) und verwendet das Regal erst danach (§ 4 Absatz 1 BetrSichV). Es muss ausreichend standsicher, falls erforderlich stabilisiert sein (§ 9) – bei hohen, schmalen Regalen Wand- oder Bodenbefestigung. Hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, prüft es eine zur Prüfung befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage vor der Inbetriebnahme (§ 14 Absatz 1); die Fristen wiederkehrender Prüfungen legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Absatz 6), Herstellerangaben eingeschlossen. Nach der DGUV Information 208-061 sind an ortsfesten Regalen Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr und die zulässigen Fach- und Feldlasten dauerhaft und deutlich erkennbar anzubringen – entbehrlich bei von Hand be- und entladenen Regalen mit Fachlast unter 200 kg oder Feldlast unter 1000 kg; die vom Hersteller angegebene Belastung ist in jedem Fall einzuhalten. Verkehrswege müssen nach der Arbeitsstättenverordnung sicher begehbar sein und ständig freigehalten werden (§ 4 Absatz 4, Anhang Nummer 1.8). Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) ist die europäische technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.
Österreich
In Österreich ist ein Regal in einer Werkstatt, einem Geschäft oder einem Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), mit dem Österreich die Richtlinie 2009/104/EG umsetzt. Nach § 33 ASchG sorgen Arbeitgeber dafür, dass Arbeitsmittel richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden, und setzen nur solche ein, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden. § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verlangt, bei Lagerungen insbesondere auf die Stabilität und Eignung der Unterlage, auf die Standfestigkeit der Lagerung selbst und der dafür verwendeten Einrichtungen sowie auf den Abstand der Lagerungen zueinander oder zu Bauteilen und Arbeitsmitteln zu achten und durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung der Regale nicht überschritten wird; wie die Standfestigkeit erreicht wird, bei hohen Regalen üblicherweise durch Wandbefestigung oder Bodenverankerung nach der Montageanleitung, schreibt die Verordnung nicht vor. Beim händischen Ein- und Auslagern ist die Gefährdung nach § 64 ASchG zu beurteilen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) führt statische Regale nicht unter den Arbeitsmitteln auf, die nach § 8 wiederkehrend zu prüfen sind; Abnahme- und Folgeprüfungen richten sich daher nach den Herstellerangaben und der EN 15635. EN 15635 beschreibt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07