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Pfostenschutz für Industriestapelregale L-Form – Sicherheit Gelb

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3 mm starker Stahl-Pfostenschutz in L-Form, 100x100 mm, Bodenverankerung. Schützt die Regalrahmenbasis vor Gabelstaplerstößen.

Schützen Sie Ihre Paletten- und Schwerlastregale mit unserem robusten L-förmigen Pfostenschutz. Dieses unverzichtbare Zubehör wurde entwickelt, um härtesten Stößen in Lagerhäusern und Logistikzentren standzuhalten und gewährleistet die Integrität Ihrer Strukturen und die Sicherheit Ihres Personals. Vermeiden Sie kostspielige Reparaturen und mögliche Unfälle durch Gabelstaplerkollisionen in den Gängen. Ausführung in Gelb.

Hergestellt aus hochfestem, rechtwinklig gebogenem 3 mm Stahlblech, passt dieser Schutz perfekt in die Ecke Ihrer Regalständer und bietet eine zuverlässige physische Barriere. Seine 100x100 mm breiten Flügel und eine Höhe von 400 mm bieten eine breite und effektive Abdeckung, die direkte Stöße abwehrt und Schäden minimiert. Die Installation ist einfach, indem er mit Dübeln (nicht im Lieferumfang enthalten) direkt am Boden verschraubt wird.

Erhältlich in gut sichtbaren Farben wie Gelb und Orange, verbessert dieser Schutz die Beschilderung Ihrer Arbeitsbereiche und reduziert das Kollisionsrisiko. Sie können diesen Schutz einzeln erwerben oder ihn einfach über unseren Regal-Konfigurator hinzufügen. Die Investition in die Sicherheit Ihres Lagers war noch nie so einfach.

  • Hergestellt aus 3 mm starkem Stahlblech.
  • Abmessungen: Flügel 100x100 mm, Höhe 400 mm.
  • Zur maximalen Stabilität fest am Boden verschraubt.
  • Ausführung in gut sichtbarem Gelb oder Orange.

Häufig gestellte Fragen

Ist dieser Pfostenschutz mit jedem Industriestapelregalständer kompatibel?
Ja, er wurde entwickelt, um für die meisten Ständer von Paletten- und Schwerlastregalen geeignet zu sein. Sein L-förmiges Design ermöglicht es, Ecken effektiv zu umschließen und zu schützen.
Wie wird dieser Pfostenschutz am Boden befestigt?
Der Schutz wird fest am Boden mit Dübeln befestigt. Dies gewährleistet eine robuste Verankerung, um versehentlichen Gabelstaplerstößen standzuhalten.
Wann sollte ich diesen L-förmigen Pfostenschutz anstelle einer Barriere oder eines U-förmigen Schutzes wählen?
Dieses Modell ist ideal zum Schutz exponierter Ständer-Ecken in Gabelstaplergängen, wo spezifischer und robuster Schutz erforderlich ist. Für breitere Gangabsicherungen können Barrieren besser geeignet sein.
Kann dieser Schutz montiert werden, ohne das Regal demontieren zu müssen?
Ja, das Design des Schutzes ermöglicht seine Installation, ohne dass das vorhandene Regal demontiert werden muss. Er wird direkt am Boden neben dem Ständer befestigt.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07