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Pfostenschutz L Orange | Palettenregale

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Schützen Sie Ihre Investition in Lagersysteme mit unserem L-förmigen Pfostenschutz. Entwickelt für maximale Sicherheit und Widerstandsfähigkeit in Ihrem Lager oder Ihrer Garage, verhindert dieses wesentliche Zubehör Beschädigungen an den Pfosten Ihrer Metallregale. Vermeiden Sie kostspielige Reparaturen und gewährleisten Sie die Integrität Ihrer Ware, während Sie die Organisation Ihres Raumes optimieren. Ein kleines Detail, das einen großen Unterschied in Ihrer Logistik macht!

Halten Sie Ihre Palettenregalsysteme in einwandfreiem Zustand und verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Ausrüstung mit dem Pfostenschutz L. Dieses Sicherheitselement ist unerlässlich, um versehentliche Stöße von Gabelstaplern, Hubwagen oder anderen Maschinenfahrzeugen auf die vertikalen Pfosten Ihrer Regale zu verhindern. Durch die Absorption der Schlagkraft leitet der Schutz die Energie ab und vermeidet Verformungen oder Brüche, die die Stabilität und Tragfähigkeit der gesamten Lagerstruktur beeinträchtigen würden.

Die Installation dieser Schutzvorrichtungen ist eine proaktive Maßnahme, die Ihnen auf lange Sicht Geld spart. Anstatt Notfallreparaturen oder den vollständigen Austausch von Regalmodulen zu tätigen, stellen Sie mit der Investition in dieses hochsichtbare orangefarbene Zubehör eine sicherere und effizientere Arbeitsumgebung sicher. Sie sind sowohl für große Distributionszentren als auch für Werkstätten oder Garagen ideal, in denen der Manövrierraum begrenzt ist und das Kollisionsrisiko höher ist. Darüber hinaus erleichtert ihre auffällige orange Farbe die Lokalisierung und hilft bei der Abgrenzung von Verkehrswegen.

Dieser spezielle Schutz für Metallregale ist aus hochfesten Materialien gefertigt und für eine einfache und schnelle Montage konzipiert, ohne dass komplexe Werkzeuge erforderlich sind. Sichern Sie den Schutz Ihrer Investition und die Sicherheit Ihres Personals mit diesem unverzichtbaren Zubehör für jedes professionelle Lagersystem.

  • Kompatibilität: Anpassbar an die meisten Standardpfosten von Palettenregalen.
  • Last pro Fachboden: N/A (Schutzfunktion, keine Lastaufnahme).
  • Montage: Schnell und einfach, ohne Spezialwerkzeug.
  • Hauptanwendungen: Schutz von Pfosten in Palettenregalen, Lagern, Werkstätten und Garagen.

Häufig gestellte Fragen

Ist dieser Pfostenschutz mit jedem Industriestapelregalständer kompatibel?
Ja, er wurde entwickelt, um für die meisten Ständer von Paletten- und Schwerlastregalen geeignet zu sein. Sein L-förmiges Design ermöglicht es, Ecken effektiv zu umschließen und zu schützen.
Wie wird dieser Pfostenschutz am Boden befestigt?
Der Schutz wird fest am Boden mit Dübeln befestigt. Dies gewährleistet eine robuste Verankerung, um versehentlichen Gabelstaplerstößen standzuhalten.
Wann sollte ich diesen L-förmigen Pfostenschutz anstelle einer Barriere oder eines U-förmigen Schutzes wählen?
Dieses Modell ist ideal zum Schutz exponierter Ständer-Ecken in Gabelstaplergängen, wo spezifischer und robuster Schutz erforderlich ist. Für breitere Gangabsicherungen können Barrieren besser geeignet sein.
Kann dieser Schutz montiert werden, ohne das Regal demontieren zu müssen?
Ja, das Design des Schutzes ermöglicht seine Installation, ohne dass das vorhandene Regal demontiert werden muss. Er wird direkt am Boden neben dem Ständer befestigt.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07