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Pfostenschutz U-Form Orange | Palettenregale

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U-förmiger Pfostenschutz aus 3 mm Stahl, 140x100x300 mm, umschließt den Pfosten und wird am Boden verankert. Größere Abdeckung als L-förmige Modelle.

Schützen Sie Ihre Paletten- und Schwerlastregale mit unserem robusten U-förmigen Pfostenschutz. Dieses unverzichtbare Zubehör schmiegt sich an drei Seiten an den Regalständer an, um versehentliche Stöße von Gabelstaplern und Maschinen abzufedern. Hergestellt aus 3 mm dickem, gebogenem Stahlblech, garantiert er außergewöhnliche Widerstandsfähigkeit, um die Integrität Ihres Lagers und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Ausführung in Orange.

Mit einer Frontbreite von 140 mm, Seitenflügeln von 100 mm und einer Höhe von 300 bis 400 mm bietet dieser Schutz eine größere Abdeckung und besseren Schutz als herkömmliche L-förmige Modelle. Die Installation ist einfach und sicher, da er direkt am Boden verschraubt wird und eine solide und zuverlässige Basis bietet. Erhältlich in den leuchtenden, gut sichtbaren Farben Gelb und Orange zur besseren Wahrnehmung und zur Vermeidung von Kollisionen.

Investieren Sie in die Langlebigkeit Ihres Lagers und die Sicherheit Ihres Teams. Der U-förmige Pfostenschutz ist eine kostengünstige und effektive Lösung, um kostspielige Schäden an Ihren Industrie-Regalen zu verhindern. Kaufen Sie ihn einzeln oder fügen Sie ihn ganz einfach Ihrer Regal-Konfiguration über unseren intuitiven Konfigurator hinzu.

Häufig gestellte Fragen

Ist dieser Pfostenschutz mit jedem Industriestapelregalständer kompatibel?
Ja, sein U-förmiges Umhüllungsdesign passt für die meisten Standardständer von Paletten- und Schwerlastregalen. Er misst 140 mm Frontbreite mit 100 mm Flügeln und sorgt für eine gute Abdeckung.
Wie wird der U-förmige Pfostenschutz sicher am Boden befestigt?
Er wird mit Schrauben am Boden befestigt, was eine feste und stabile Verankerung gewährleistet. Dies ist entscheidend für seine Funktion als Aufprallschutz.
Wann sollte ich diesen U-förmigen Schutz gegenüber anderen Modellen oder Barrieren wählen?
Der U-förmige Schutz bietet eine größere Abdeckung als das L-förmige Modell, da er den Ständer von drei Seiten umschließt. Er ist ideal für stark frequentierte Bereiche, in denen der Schutz des Ständers Vorrang vor einer vollständigen Barriere hat.
Muss das Regal für die Installation dieser Schutzvorrichtungen demontiert werden?
Nein, das Regal muss nicht demontiert werden. Die Schutzvorrichtungen werden direkt über dem vorhandenen Ständer installiert und am Boden verschraubt, was den Prozess vereinfacht.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07