Palettierungsregal 1500 kg | Ersatzteile Einzelteile
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Wenn Sie Ihr Palettenregalsystem erweitern oder reparieren möchten, sind unsere Palettierkomponenten die richtige Antwort. Wir bieten hochwertige Einzelteile wie Träger und Querträger, die perfekt zur Ergänzung Ihres Palettenregals mit 1500 kg geeignet sind. Diese Lagerlösungen sind aus robusten Materialien gefertigt, um die Haltbarkeit und Sicherheit Ihrer schwersten Lasten zu gewährleisten. Sie sind ideal zur Optimierung von Lagerflächen, Logistikzentren, Garagen oder Werkstätten, da sie eine effiziente Organisation und einen schnellen Zugriff auf Produkte ermöglichen.
Die Erneuerung oder Erweiterung Ihres Arbeitsbereichs war noch nie so einfach. Diese Teile, erhältlich in auffälligen Farben wie Blau und Orange, bieten nicht nur Funktionalität, sondern auch Sichtbarkeit. Die Montage ist intuitiv und erfordert in vielen Fällen keine komplexen Werkzeuge, was die Installation und Anpassung an Ihre spezifischen Bedürfnisse erleichtert. Die Tragfähigkeit von 1500 kg pro Fachboden macht sie zu einer zuverlässigen Option für die Lagerung von Baumaterialien bis hin zu Industrieprodukten.
Investitionen in hochwertige Palettierkomponenten bedeuten die Sicherung der Langlebigkeit Ihrer Lagerinfrastruktur. Diese Metallfachböden sind so konzipiert, dass sie intensivem Gebrauch standhalten und die strukturelle Integrität über die Zeit erhalten. Sie sind die perfekte Lösung für alle, die eine robuste und vielseitige Lagerlösung suchen.
- Maße: verstärkter Längsträger von 269 cm Länge, mit einem Profil von 120x45 mm.
- Tragfähigkeit pro Fachboden: bis zu 1500 kg.
- Montage: Einfach zu montierende Systeme, oft ohne Schrauben.
- Anwendungsbereiche: Ideal für Lagerhäuser, Werkstätten, Garagen und Logistikzentren.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Gewicht tragen die Palettierkomponenten von 1500 kg?
Wie werden die Einzelteile von Palettiersystemen installiert?
Wofür werden Palettierkomponenten mit einer Traglast von 1500 kg verwendet?
Welche Maße haben diese Palettierkomponenten und wie viele Ebenen unterstützen sie?
Welche Wartung erfordern die Palettierteile von 1500 kg?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07