Palettenregale: Einzelteile und Komponenten
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Müssen Sie Ihr industrielles Lagersystem erneuern oder erweitern? Mit unseren Palettierkomponenten können Sie Ihre Lagerlösung individuell gestalten. Diese Einzelteile sind die Grundlage für den Aufbau oder die Reparatur Ihres Palettenregals und gewährleisten eine effiziente und sichere Organisation Ihrer Waren. Vergessen Sie unordentliche Regale und maximieren Sie die Kapazität Ihres Arbeitsplatzes mit zuverlässigen Lagerlösungen.
Jedes Element ist auf maximale Widerstandsfähigkeit und Haltbarkeit ausgelegt. Sie sind ideal für den Einsatz in Werkstätten, Garagen oder großen Lagern, wo die Tragfähigkeit entscheidend ist. Die Vielseitigkeit dieser Fachböden ermöglicht ihre Anpassung an verschiedene Produkttypen, von schweren Kartons bis hin zu Schüttgütern. Darüber hinaus bieten viele unserer Teile eine werkzeuglose Montage, die eine schnelle und einfache Installation ohne Spezialwerkzeug ermöglicht.
Unsere Palettierkomponenten sind die intelligente Wahl für jedes Unternehmen, das ein robustes und anpassungsfähiges Lagersystem benötigt. Sie bieten ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und sind aus hochwertigen Materialien gefertigt, um intensiver Beanspruchung standzuhalten. Verbessern Sie die Produktivität und Sicherheit in Ihrer Arbeitsumgebung mit diesen vielseitigen Metallregallösungen.
- Maße: Rahmen mit 255 cm Höhe, mit Ständern im Profil 90x60 mm
- Tragfähigkeit: Variiert je nach Modell (Spezifikationen beachten)
- Montage: Einfach und intuitiv, oft ohne Schrauben
- Anwendungsbereiche: Industrielle Lagerung, Werkstätten, Garagen, Logistik
Häufig gestellte Fragen
Was sind Palettenregalkomponenten und wozu dienen sie?
Aus welchen Materialien bestehen Palettenregalkomponenten üblicherweise?
Wie wählt man die richtigen Palettenregalkomponenten aus?
Welche Wartung erfordern Palettenregalkomponenten?
Können Palettenregalkomponenten verschiedener Hersteller kombiniert werden?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07