Palettenregale: Komponenten und Einzelteile
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Müssen Sie Ihr industrielles Lagersystem erweitern oder reparieren? Wir bieten eine breite Palette von Palettierkomponenten als Einzelteile an, die auf maximale Funktionalität und Widerstandsfähigkeit ausgelegt sind. Diese Teile bilden die Grundlage für den Bau oder die Wartung eines robusten Palettenregals und sorgen für tadellose Ordnung und effizienten Zugriff auf Ihre Waren. Hergestellt aus hochwertigen Materialien, garantieren sie eine lange Lebensdauer, auch in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen. Sie sind die ideale Lösung zur Optimierung von Platz und zur Steigerung der Produktivität in jedem Logistikzentrum, jeder Fabrik oder sogar in jeder professionellen Garage.
Unsere Einzelteile für Palettiersysteme bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen. Sie können Ihr eigenes Regal oder Fachboden nach Maß konfigurieren, angepasst an die genauen Abmessungen Ihres Raumes und die Ladeanforderungen Ihrer Produkte. Vergessen Sie komplizierte Montagen; viele unserer Optionen bieten eine werkzeuglose Montage, was den Prozess beschleunigt und zukünftige Anpassungen erleichtert. Die Wahl hochwertiger Komponenten ist entscheidend für die Sicherheit und Stabilität der gesamten Lagerstruktur und schützt Ihre Investition und Ihre Ware.
Diese Teile sind so konzipiert, dass sie perfekt in Ihre bestehende Konfiguration integriert werden oder eine neue von Grund auf neu geschaffen werden können. Sie sind ideal für die Bestandsverwaltung, die Lagerung von Massengütern oder jede andere intensive Lageranforderung. Langlebigkeit und Tragfähigkeit sind Schlüsselaspekte, auf die wir bei jeder Komponente achten. Darüber hinaus erleichtert ihr Design in den Farben Blau/Orange die visuelle Organisation und die Unterscheidung verschiedener Bereiche oder Ladungsarten.
- Maße: Rahmen mit 300 cm Höhe, mit Ständern im Profil 90x60 mm
- Tragfähigkeit: je nach Konfiguration des Regals (Spezifikationen beachten)
- Montage: Optionen mit und ohne Schrauben für mehr Vielseitigkeit
- Anwendungsbereiche: Ideal für Lager, Werkstätten, Garagen, Logistik und vieles mehr
Häufig gestellte Fragen
Wozu dienen Einzelteile von Palettierkomponenten?
Welche Maße haben Einzelteile von Palettierkomponenten?
Wie werden Palettierkomponenten montiert?
Welche Farbe haben Einzelteile von Palettierkomponenten?
Können Palettierkomponenten verschiedener Marken kombiniert werden?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07