Palettenregal: Einzelteile Blau/Orange
Inicializando configurador técnico...
Erneuern oder erweitern Sie Ihren Arbeitsbereich mit unseren Einzelteilen für Palettenregale. Diese Ersatzteile ermöglichen es Ihnen, Ihr Lagersystem in optimalem Zustand zu halten oder es an neue Bedürfnisse anzupassen. Erhältlich in den Farbkombinationen Blau und Orange, lassen sie sich leicht in bestehende Strukturen integrieren oder bilden die Grundlage für den Aufbau eines neuen, maßgeschneiderten Palettenregals. Sie sind die ideale Lösung zur Raumnutzung in Werkstätten, Garagen, Lagern und jeder industriellen Umgebung, die eine effiziente und sichere Lagerung erfordert.
Vielseitigkeit ist der Schlüssel in jedem Lagersystem. Diese einzelnen Komponenten bieten Ihnen die nötige Flexibilität, um die perfekte Lagerlösung zu entwerfen. Ob Sie ein beschädigtes Teil ersetzen oder ein zusätzliches Fach zu Ihrem Regal hinzufügen müssen, Sie werden die richtige Option finden. Die Robustheit dieser Elemente gewährleistet eine hohe Tragfähigkeit, sodass Sie problemlos von schweren Werkzeugen bis hin zu Schüttgütern lagern können. Ihre Lackierung ist widerstandsfähig und garantiert Langlebigkeit und ein professionelles Aussehen in Ihrem Bereich.
Erleichtern Sie die Organisation Ihres Inventars und maximieren Sie die Effizienz Ihrer Abläufe. Diese Ersatzteile für Metallregale sind unerlässlich, um einen reibungslosen und sicheren Arbeitsablauf aufrechtzuerhalten. Ihr Design ermöglicht eine schnelle Installation und in vielen Fällen eine montage ohne Schrauben, was den Prozess beschleunigt und Ausfallzeiten reduziert. Sie sind perfekt, um Ihre Materialien geordnet und zugänglich zu halten und die Gesamtproduktivität Ihres Unternehmens oder persönlichen Projekts zu verbessern.
- Maße: Rahmenhöhe 352,5 cm, mit 90x60 mm Profilständern
- Tragfähigkeit: je nach Regalaufbau (siehe Spezifikationen)
- Montage: Einfach, oft ohne kompliziertes Werkzeug
- Anwendungsbereiche: Industrielle Lagerung, Garagen, Werkstätten, Logistik
Häufig gestellte Fragen
Was sind Palettieranlagen-Komponenten und wozu dienen sie?
Welche Maße haben Palettieranlagen-Komponenten von 100 cm?
Wie werden lose Palettieranlagen-Teile montiert oder installiert?
Welche Farben sind für Palettieranlagen-Komponenten erhältlich?
Sind die Maße oder die Ladekapazität von Palettieranlagen-Komponenten anpassbar?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07