Schutzbügel: Sicherheit für Industrie-Regale
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Sichern Sie Ihr Lager mit dem gelben Schutzbügel, konzipiert für Palettieranlagen. Ideal zur Abgrenzung von Bereichen und zum Schutz von Personal und Strukturen Ihres Metallregals. Seine auffällige gelbe Farbe erhöht die Sichtbarkeit und beugt versehentlichen Stößen und Schäden vor. Eine einfache, aber grundlegende Lösung für die Betriebssicherheit Ihres Unternehmens.
Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Arbeitsbereich mit unserem Schutzbügel. Dieses robuste Schutzsystem wurde speziell für die Integration in Palettieranlagen entwickelt und fungiert als Schutzschild. Seine leuchtend gelbe Farbe sorgt für hohe Sichtbarkeit, warnt das Personal vor möglichen Hindernissen und verhindert Kollisionen mit der Struktur Ihres Industrieregals. Es ist ein wesentliches Element zur Schaffung einer sichereren und effizienteren Arbeitsumgebung, das sowohl Menschen als auch gelagerte Waren schützt.
Dieser Bügel ist die perfekte Lösung zur Abgrenzung von Gängen, zum Schutz von Regalständern oder zur Schaffung von Sicherheitszonen um Geräte. Die Installation ist einfach und beeinträchtigt nicht den normalen Betriebsablauf Ihres Lagers. Durch die Investition in Schutz vermeiden Sie nicht nur kostspielige Sachschäden und mögliche Arbeitsunfälle, sondern gewährleisten auch die Kontinuität Ihres Betriebs. Es ist eine proaktive Maßnahme, die die Organisation und die allgemeine Sicherheit Ihrer Lagereinrichtungen verbessert.
Die Ergänzung Ihrer Lagermanagementsysteme mit diesem Schutzbügel ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und zur Schaffung einer vertrauenswürdigeren Arbeitsumgebung. Seine Langlebigkeit und sein funktionales Design machen ihn zu einer intelligenten Investition für jedes Unternehmen, von kleinen Werkstätten bis hin zu großen Logistikzentren. Kombinieren Sie ihn mit unseren Lagerlösungen, um Ihren Platz zu optimieren und maximale Sicherheit zu gewährleisten.
- Maße: 0x0x0 cm (anpassbar an verschiedene Bedürfnisse)
- Widerstandsfähigkeit: Entwickelt, um moderaten Stößen standzuhalten
- Material: Hochfester Stahl mit Schutzbeschichtung
- Verwendung: Schutz von Regalen, Abgrenzung von Bereichen, Industriesicherheit
Häufig gestellte Fragen
Ist diese Schutzbarriere mit jeder Art von Industrieregal kompatibel?
Wie wird die Schutzbarriere am Boden befestigt?
Wann sollte ich diese Schutzbarriere einem L- oder U-Schutz vorziehen?
Ist es notwendig, das Regal zu demontieren, um diese Schutzbarriere zu montieren?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07