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Palettenregal 353x269x100 3 Ebenen

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Standard-Palettenregal. Regalmeter 269 cm, 3 Ladeebenen. Montage aus Einzelteilen.

Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem Standard-Palettenregal von 353x269x100 cm. Dieses robuste und vielseitige Lagersystem wurde speziell entwickelt, um die vertikale Raumnutzung zu maximieren und Ihnen eine effiziente und sichere Organisation Ihres Inventars zu ermöglichen. Mit einer soliden Struktur, die aus vertikalen Ständern in Marineblau und Trägern in einem markanten Orange besteht, bietet diese dreistufige Einheit eine professionelle Lösung für den Umgang mit schweren Waren und gewährleistet Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit bei intensiver täglicher Nutzung.

Jede Ebene dieses Regals hat eine UDL-Tragfähigkeit (gleichmäßig verteilte Last) von 1000 kg, was eine außergewöhnliche Stabilität für Ihre Paletten gewährleistet. Seine 269 cm Träger sind für die ideale Ladekapazität optimiert: Sie ermöglichen die bequeme Aufnahme von 3 Europaletten pro Ebene und passen sich perfekt an die gängigsten logistischen Standards auf dem spanischen Markt an. Wenn Sie amerikanische Paletten verwenden, ermöglicht die Konfiguration die Platzierung von 2 Einheiten pro Ebene und bietet so die notwendige Flexibilität für verschiedene Ladungstypen, ohne die Sicherheit oder Ordnung Ihres Arbeitsbereichs zu beeinträchtigen.

Bei Rackspoint verpflichten wir uns, Ihnen Industriegerätelösungen anzubieten, die den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Dieses Regal ist nicht nur eine strategische Investition zur Optimierung Ihrer Lagerkapazität, sondern verleiht Ihren Anlagen auch einwandfreies und professionelles Aussehen und stellt sicher, dass Ihre Waren jederzeit perfekt platziert, zugänglich und geschützt sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Paletten kann ich auf jeder Ebene dieses Regals platzieren?
Auf den 269 cm langen Traversen können Sie bis zu 3 Europaletten oder 2 amerikanische Paletten pro Ebene lagern. Dies ermöglicht eine vielseitige Konfiguration je nach Art der Ware, die Sie normalerweise handhaben.
Was ist die maximale Tragfähigkeit pro Ebene?
Jede Ladeebene hat eine UDL-Kapazität von 1000 kg. Es ist wichtig, das Gewicht gleichmäßig auf den Traversen zu verteilen, um die strukturelle Integrität und die Sicherheit des Systems zu erhalten.
Ist es notwendig, das Regal am Boden zu verankern?
Ja, aus Sicherheits- und Stabilitätsgründen empfehlen wir, die Ständer fest am Boden zu verankern. Dies verhindert versehentliche Verschiebungen und stellt sicher, dass das Regal die maximal zulässige Last mit voller Garantie trägt.
Welche Gesamthöhe erreicht die montierte Einheit?
Die Struktur hat eine Gesamthöhe von 353 cm. Diese Abmessung ermöglicht die Nutzung des vertikalen Raumes Ihres Lagers und optimiert die verfügbare Grundfläche für eine dichtere Lagerung.
Kann ich dieses Regal in Zukunft erweitern?
Da es sich um ein modulares System handelt, können Sie zusätzliche Module oder Ebenen hinzufügen, wenn Ihre Lagerkapazität dies erfordert. Kontaktieren Sie unser Team, um sich bezüglich der Kompatibilität und Erweiterung Ihrer aktuellen Konfiguration beraten zu lassen.
Bodenverankerung zwingend erforderlich: Die Rahmen werden mit den im Lieferumfang enthaltenen Bodenankern am Boden befestigt. Die Montage des Regals erfolgt durch ein Stecksystem ohne Schrauben; die Bodenanker dienen ausschließlich dazu, das Regal am Boden zu befestigen. Die angegebene Tragfähigkeit gilt pro Ebene, für gleichmäßig verteilte statische Last auf ordnungsgemäß montierter und ausgerichteter Struktur.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07