Industrieregal 35x269x100: Max. Lagerkapazität
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Dieses Standard-Palettenregal von 353 × 269 cm ist die ideale Lösung, um den Platz in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Garage zu maximieren. Es wurde für schwere Lasten entwickelt und bietet eine effiziente Verteilung Ihrer Produkte, was einen schnellen und organisierten Zugriff ermöglicht. Seine Metallkonstruktion steht für Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit und gewährleistet eine zuverlässige Lagerung über Jahre hinweg. Es ist die perfekte Wahl für alle, die ihre interne Logistik optimieren und die Produktivität steigern möchten.
Mit 4 Lagerebenen passt sich dieses Regal verschiedenen Anforderungen an, von der Lagerung von Rohmaterialien bis hin zu Fertigprodukten. Seine Tragfähigkeit von 1000 kg pro Fachboden ermöglicht die Lagerung sperriger oder schwerer Gegenstände, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Die Vielseitigkeit dieses Regals macht es zu einem wesentlichen Bestandteil jedes professionellen Lagerhaltungssystems. Es erleichtert die Bestandsverwaltung und die Lagerumschlag, Schlüsselelemente der betrieblichen Effizienz.
Die Installation ist überraschend einfach, konzipiert für eine schnelle und unkomplizierte Montage ohne Spezialwerkzeug. Die blaue und orangefarbene Oberfläche verleiht ihm nicht nur ein professionelles Aussehen, sondern erleichtert auch die Identifizierung der verschiedenen Ladeebenen. Erwägen Sie die Kombination dieses Systems mit unseren Palettenregalen (Palettenlager) für eine komplette industrielle Lagerlösung. Wenn Sie etwas Spezifischeres benötigen, könnten Sie unsere Maßgeschneiderte Metallbühnen und Zwischengeschosse (Industriemezzanine) erkunden.
- Maße: 353 cm Breite x 269 cm Höhe x 100 cm Tiefe.
- Tragfähigkeit: bis zu 1000 kg pro Ebene.
- Montage: Einfach, ohne Schrauben.
- Verwendung: Lager, Werkstätten, Garagen, Logistikzentren.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tragfähigkeit hat jede Ebene des Regals?
Wie viele Paletten kann ich auf jeder 269 cm langen Ebene platzieren?
Ist es möglich, die Höhe der Ebenen anzupassen?
Was genau beinhaltet der Preis von 178,56 €?
Ist die Montage dieses Palettenregals einfach?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07