Palettenregal 255x184x100cm | 4 Ebenen | 135.36€
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Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem Hochleistungs-Palettenregal. Mit Abmessungen von 255 cm Höhe, 184 cm Breite und 100 cm Tiefe ist diese Lösung darauf ausgelegt, die vertikale Raumnutzung zu maximieren, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Dank seiner 4 Ladeebenen, von denen jede bis zu 1000 kg gleichmäßig verteilte Last (UDL) tragen kann, können Sie schwere Waren effizient organisieren und eine ordentliche und professionelle Arbeitsumgebung aufrechterhalten. Es ist die ideale Wahl für Unternehmen, die garantierte Qualität zum besten Marktpreis suchen.
Vielseitigkeit ist eine der Stärken dieses Systems. Die 184 cm langen Traversen ermöglichen die bequeme Aufnahme von 2 europäischen oder 1 amerikanischen Palette pro Ebene und passen sich den logistischen Anforderungen verschiedener Sektoren an. Die Struktur zeichnet sich durch ihre Robustheit und Haltbarkeit aus, mit Ständern in einem eleganten Marineblau und Traversen in einem auffälligen, gut sichtbaren Orange, was die sichere Be- und Entladung erleichtert. Jede Komponente wurde nach strengen Qualitätsstandards hergestellt, um auch unter intensiven und täglichen Nutzungsbedingungen eine optimale strukturelle Stabilität zu gewährleisten.
Bei RacksPoint wissen wir, dass operative Effizienz der Schlüssel zum Wachstum Ihres Unternehmens ist. Die Montage ist intuitiv und die verwendeten Materialien gewährleisten eine lange Lebensdauer und Widerstandsfähigkeit gegen den Verschleiß in anspruchsvollen Industrieumgebungen. Wenn Sie eine zuverlässige Lösung zur Verbesserung Ihrer Lagerkapazität suchen, ist dieses Modell die intelligente Investition, die Ihr Unternehmen benötigt, um seine logistische Kapazität sicher und professionell zu skalieren.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tragfähigkeit hat jede Ebene des Regals?
Wie viele Paletten kann ich auf jedem 184 cm langen Traversenbalken platzieren?
Muss das Regal am Boden verankert werden?
Welche Art von Wartung erfordert dieses Metallregal?
Wird das Regal demontiert geliefert?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07