Palettenregal 255x269x100 cm: Professionelle Lagerung
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Maximieren Sie die Effizienz Ihres Betriebs mit unserem Palettenregal mit den Maßen 255x269x100 cm. Dieses Hochleistungs-Lagersystem ist für die Aufnahme schwerer Lasten konzipiert und damit ein unverzichtbarer Helfer für die Lagerverwaltung in Lagern, Werkstätten oder sogar großen Garagen. Sein intelligentes und robustes Design ermöglicht die Optimierung jedes verfügbaren Zentimeters und erleichtert den Zugriff und die Handhabung von palettierter Ware. Das Regal mit seinem blau/orangefarbenen Finish sorgt nicht nur für Funktionalität, sondern verbessert auch die Sichtbarkeit und die visuelle Organisation Ihres Arbeitsplatzes.
Die Installation dieses Regaltyps ist bemerkenswert einfach, oft profitieren Sie von schraubenlosen Montagesystemen, die den Prozess beschleunigen und zukünftige Anpassungen bei Bedarf ermöglichen. Jede Ebene ist für eine erhebliche Last von bis zu 1000 kg ausgelegt, was sie ideal für die sichere Lagerung von sperrigen Produkten bis hin zu schweren Maschinen macht. Die Haltbarkeit des Metallmaterials garantiert eine lange Lebensdauer und widersteht intensivem Gebrauch und den anspruchsvollsten Arbeitsbedingungen. Es ist die perfekte Investition zur Steigerung der Produktivität und Sicherheit in jeder industriellen oder gewerblichen Umgebung.
Um Ihr Lagersystem in optimalem Zustand zu halten, wird eine regelmäßige Reinigung mit einem trockenen Tuch empfohlen, um Staubansammlungen zu vermeiden, insbesondere in industriellen Umgebungen. Vermeiden Sie längere Einwirkung von übermäßiger Feuchtigkeit, um die Integrität des Metalls zu erhalten. Dieses Regal ist mehr als nur ein Möbelstück; es ist eine umfassende Lagerlösung, die auf Effizienz, Sicherheit und Anpassungsfähigkeit ausgelegt ist.
- Gesamtmaße: 255x269x100 cm
- Tragfähigkeit pro Ebene: 1000 kg
- Montagesystem: Einfach und schnell (oft schraubenlos)
- Hauptanwendungen: Lager, Werkstätten, Garagen, Logistik
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich pro Ebene in diesem Regal platzieren?
Welche Gewichtskapazität hat jede Ebene?
Sind Schrauben und Montagezubehör im Regal enthalten?
Wie hoch ist die Gesamthöhe des montierten Regals?
Ist es möglich, in Zukunft weitere Ebenen hinzuzufügen?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07