Palettenregal 255x269x100 cm
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Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem Standard-Palettenregal von 255x269x100 cm. Dieses robuste und vielseitige Lagersystem wurde entwickelt, um maximale Effizienz bei der Verwaltung schwerer Lasten zu bieten und eine Kapazität von 1000 kg pro Ebene (UDL) zu gewährleisten. Mit einer Gesamthöhe von 255 cm und einer Tiefe von 100 cm ist diese Struktur die ideale Lösung für alle, die den vertikalen Raum optimal nutzen möchten, ohne die Sicherheit oder Zugänglichkeit ihrer Waren zu beeinträchtigen. Sein intelligentes Design ermöglicht eine präzise Organisation des Bestands und erleichtert die täglichen Lade- und Entladevorgänge.
Die Konfiguration dieses Regals ist auf die gängigsten Logistikstandards zugeschnitten. Dank seiner 269 cm langen Traversen ermöglicht das System die bequeme Aufnahme von bis zu 3 europäischen oder 2 amerikanischen Paletten pro Ebene und bietet so eine unübertroffene operative Flexibilität. Die ästhetische Kombination seiner Komponenten mit Ständern in einem eleganten Marineblau und gut sichtbaren orangen Traversen verleiht jeder Industrieumgebung nicht nur ein professionelles und ordentliches Aussehen, sondern verbessert auch die visuelle Sicherheit beim Umgang mit Maschinen wie Gabelstaplern.
Bei Rackspoint legen wir Wert auf Qualität und Langlebigkeit bei jedem unserer Produkte. Diese Metallkonstruktion erfüllt die an die industrielle Lagerhaltung gestellten Standards und bietet außergewöhnliche Widerstandsfähigkeit gegen intensive Nutzung. Wenn Sie Ihr Logistikzentrum mit einem Regal optimieren müssen, das Robustheit, Sicherheit und eine ausgezeichnete Ladekapazität kombiniert, ist dieses Modell die intelligente Investition, die Ihr Unternehmen benötigt, um seine Lagerkapazität effektiv zu skalieren.
Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Paletten kann dieses Regal aufnehmen?
Wie hoch ist die maximale Tragfähigkeit pro Ebene?
Ist die Montage des Regals kompliziert?
Können in Zukunft weitere Ladeebenen hinzugefügt werden?
Muss das Regal am Boden verankert werden?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07