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Palettenregal 255x269x100cm | 5 Ebenen

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Standard-Palettenregal. Regalabschnitt von 269 cm, 5 Ladeebenen. Komponentenmontage.

Optimieren Sie die Lagerung in Ihrem Lager oder Ihrer Industrielagerhalle mit unserem hochfesten Palettenregal, das speziell für die maximale Ausnutzung des vertikalen Raums entwickelt wurde. Mit einer Höhe von 255 cm und Abmessungen von 269x100 cm ist diese Lösung ideal für die sichere und effiziente Organisation schwerer Waren. Seine robuste Struktur, bestehend aus marineblauen Ständern und auffällig orangen Traversen, garantiert nicht nur eine außergewöhnliche Haltbarkeit bei intensiver täglicher Nutzung, sondern erleichtert auch die visuelle Identifizierung der Ladeebenen in anspruchsvollen Logistikumgebungen.

Jede der 5 Ebenen dieses Regals wurde für eine maximale Tragfähigkeit von 1000 kg (UDL) hergestellt, was eine Gesamtladekapazität bietet, die die Verwaltung erheblicher Warenmengen ermöglicht. Dank seiner 269 cm langen Traversen ist dieses System äußerst vielseitig und mit 3 Europaletten pro Ebene oder 2 US-Paletten kompatibel, wodurch es sich perfekt an Ihre betrieblichen Anforderungen anpasst. Die Installation dieses Standard-Palettenregalsystems ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen, das seine Bestandsverwaltung professionalisieren und die logistische Ordnung verbessern möchte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihren Arbeitsplatz mit zertifizierten und widerstandsfähigen Materialien auszustatten, die den strengsten Sicherheitsstandards entsprechen. Verbessern Sie noch heute die Lagerkapazität Ihres Unternehmens mit dieser zuverlässigen und langlebigen Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Paletten kann ich pro Ebene mit diesem Regal unterbringen?
Auf diesem 269 cm langen Regal können Sie bis zu 3 Europaletten oder 2 amerikanische Paletten pro Ebene lagern. Diese Konfiguration ermöglicht eine optimale Nutzung des verfügbaren Platzes auf jeder der 5 Ebenen.
Welche Tragfähigkeit hat jede Ebene?
Jede Ebene dieses Regals ist für eine maximale Last von 1000 kg bei gleichmäßiger Verteilung (UDL) ausgelegt. Es ist eine robuste Lösung, ideal für schwere und schnell drehende Waren in Lagerhäusern.
Ist eine Bodenverankerung für die Installation erforderlich?
Ja, aus Gründen der Arbeitssicherheit ist es zwingend erforderlich, die Ständer mit Metallankern am Boden zu befestigen. Dies gewährleistet die Stabilität der Einheit und verhindert versehentliche Bewegungen während des täglichen Betriebs.
Kann ich das Regal später erweitern?
Selbstverständlich ist unser Palettensystem modular aufgebaut. Sie können zusätzliche Regaleinheiten hinzufügen, um Ihre Lagerkapazität zu erweitern, wenn die Bedürfnisse Ihres Unternehmens wachsen.
Was ist im Preis von 191,17 € enthalten?
Der Preis beinhaltet den vollständigen Satz der Regalstruktur mit ihren Ständern, Traversen und den entsprechenden Ebenen. Es ist eine schlüsselfertige Lösung, um Ihr Lager professionell zu organisieren.
Bodenverankerung zwingend erforderlich: Die Rahmen werden mit den im Lieferumfang enthaltenen Bodenankern am Boden befestigt. Die Montage des Regals erfolgt durch ein Stecksystem ohne Schrauben; die Bodenanker dienen ausschließlich dazu, das Regal am Boden zu befestigen. Die angegebene Tragfähigkeit gilt pro Ebene, für gleichmäßig verteilte statische Last auf ordnungsgemäß montierter und ausgerichteter Struktur.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07