Palettenregal 300x269x100 cm | 1500kg/Ebene
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Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Industriehalle mit unserem verstärkten Palettenregal mit den Maßen 300x269x100 cm. Entwickelt für maximale Widerstandsfähigkeit und Sicherheit, verfügt diese Struktur über ein robustes Profil von 120x45 mm, das eine gleichmäßig verteilte Last (UDL) von bis zu 1500 kg pro Ebene gewährleistet. Mit seinen 3 Ladeebenen ist dieses System die ideale Lösung für Unternehmen, die die vertikale Raumnutzung maximieren möchten, ohne dabei Kompromisse bei Stabilität oder Betriebskapazität einzugehen. Sein professionelles Design und die Ausführung in Unternehmensfarben, mit Ständern in Dunkelblau und Traversen in Orange, verleihen jeder logistischen Umgebung ein makelloses Aussehen.
Vielseitigkeit ist eine der Stärken dieses Regals. Dank seiner 269 cm langen Traversen können bis zu 3 Europaletten pro Ebene oder 2 amerikanische Paletten effizient gelagert werden, wodurch es sich perfekt an die Bedürfnisse Ihrer Ware anpasst. Die Konfiguration mit 3 Ebenen bietet eine Gesamthöhe von 300 cm und macht es zu einer ausgewogenen Option für häufige Lade- und Entladevorgänge. Die Qualität der verwendeten Materialien sichert eine lange Lebensdauer, hält dem täglichen Arbeitsrhythmus stand und erfüllt die notwendigen Sicherheitsstandards im industriellen Lagerbereich.
Bei RacksPoint verstehen wir, dass jedes Unternehmen zuverlässige und schnelle Lösungen benötigt. Die Montage ist intuitiv und so konzipiert, dass Sie Ihren Bestand schnellstmöglich organisieren können. Wenn Sie die Verwaltung Ihrer Euro- oder US-Paletten mit einer soliden Struktur optimieren möchten, ist dieses 3-stufige Regal die intelligente Investition, die Ihr Lager benötigt, um optimale Leistung und makellose Organisation zu erzielen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich pro Ebene dieses Regals aufstellen?
Reicht die Last von 1500 kg pro Ebene für mein Unternehmen aus?
Sind die Farben des Regals Standard oder kann ich sie ändern?
Welche Werkzeuge benötige ich für die Montage dieses Regals?
Kann ich dieses Regal in Zukunft erweitern?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07