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Verstärktes Palettenregal 300x269x100cm | 178.56€

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Verstärktes Palettenregal. Regalabschnitt von 269 cm, 4 Ladeebenen. Komponentenmontage.

Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Industriehalle mit unserem verstärkten Hochlast-Palettenregal. Mit den Maßen 300 cm Höhe, 269 cm Länge und 100 cm Tiefe ist dieses System dank seiner Ständer mit 120x45 mm Profil und einer gleichmäßig verteilten Tragfähigkeit (UDL) von 1500 kg pro Ebene für außergewöhnliche Robustheit ausgelegt. Es ist die ideale Lösung für Unternehmen, die ihren vertikalen Raum maximieren möchten, ohne die Sicherheit oder Stabilität ihrer schwersten Waren zu beeinträchtigen.

Die Konfiguration dieses Regals umfasst 4 Ladeebenen, was eine effiziente und vielseitige Organisation ermöglicht. Dank seiner 269 cm langen Traversen ist es perfekt mit dem Logistikstandard kompatibel und ermöglicht die sichere Unterbringung von bis zu 3 Europaletten oder 2 amerikanischen Paletten pro Ebene. Sein ästhetisches Design mit Ständern in elegantem Dunkelblau und hochsichtbaren Traversen in Orange erleichtert nicht nur die Identifizierung der Ebenen während des täglichen Betriebs, sondern sorgt auch für ein professionelles und geordnetes Arbeitsumfeld.

Bei RacksPoint verstehen wir, dass Investitionen in Ausrüstung entscheidend für die Leistung Ihres Unternehmens sind. Jede Komponente wurde nach strengen Qualitätsstandards gefertigt, um dem intensiven Einsatz in Industrieumgebungen standzuhalten. Wenn Sie ein zuverlässiges, langlebiges und einfach zu montierendes Regal zur Optimierung Ihres Bestandsmanagements suchen, stellt dieses Modell eine der ausgewogensten und gefragtesten Optionen in unserem Online-Katalog dar.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Paletten kann ich pro Ebene dieses Regals aufstellen?
Auf den 269 cm langen Traversen können Sie pro Ebene bequem 3 Europaletten oder 2 amerikanische Paletten lagern. Dies ermöglicht eine effiziente Raumnutzung je nach Art der üblicherweise gehandhabten Ladung.
Was bedeutet UDL-Last von 1500 kg pro Ebene?
Die UDL-Last bedeutet Gleichmäßig verteilte Last. Das bedeutet, dass die 1500 kg gleichmäßig über die Traversen verteilt sein müssen, um die vollständige Stabilität und Sicherheit der Struktur zu gewährleisten.
Ist es notwendig, das Regal am Boden zu verankern?
Ja, aus Sicherheitsgründen und gemäß der geltenden Vorschriften ist es unerlässlich, die Ständer am Boden zu verankern. Dies stellt sicher, dass das Regal bei versehentlichen Bewegungen oder schweren Lasten stabil bleibt.
Kann dieses Regal in Zukunft erweitert werden?
Tatsächlich ist unser System modular und skalierbar. Sie können zusätzliche Module hinzufügen oder die Ebenen in der Höhe anpassen, wenn sich Ihre Lagerbedürfnisse in Zukunft ändern.
Ist die Montage für jemanden ohne Erfahrung kompliziert?
Das System ist für eine einfache Montage durch Einhängen der Traversen in die Ständer konzipiert. Da es sich jedoch um Industrieausrüstung handelt, empfehlen wir, qualifiziertes Personal hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alles perfekt eben und fixiert ist.
Bodenverankerung zwingend erforderlich: Die Rahmen werden mit den im Lieferumfang enthaltenen Bodenankern am Boden befestigt. Die Montage des Regals erfolgt durch ein Stecksystem ohne Schrauben; die Bodenanker dienen ausschließlich dazu, das Regal am Boden zu befestigen. Die angegebene Tragfähigkeit gilt pro Ebene, für gleichmäßig verteilte statische Last auf ordnungsgemäß montierter und ausgerichteter Struktur.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07