Industrieregal 30x269x100: Verstärkt 5 Ebenen
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Entdecken Sie die ultimative Lösung für Ihre industriellen Lageranforderungen: unser Palettenregal von 300×269 cm, ein verstärktes Modell, das für höchste Belastungen ausgelegt ist. Mit einer Höhe von 30 cm, einer Breite von 269 cm und einer Tiefe von 100 cm ist diese Metallkonstruktion ideal, um die Kapazität Ihres Lagers zu maximieren. Seine 5 Ebenen ermöglichen die effiziente Organisation aller Arten von Produkten, von den leichtesten bis zu denen mit erheblichem Gewicht. Die Robustheit seiner Materialien garantiert eine lange Lebensdauer und absolute Sicherheit für Ihre Waren.
Dieses Regal ist für hohe Leistung in professionellen Umgebungen konzipiert. Sein Design ermöglicht einen einfachen Zugang zu den Produkten und optimiert den vertikalen Raum, ein entscheidender Vorteil in jeder Logistikanlage. Die Farbkombination Blau/Orange sorgt nicht nur für einen besonderen Akzent, sondern kann auch zur Identifizierung von Bereichen oder Ladungsarten nützlich sein. Es ist die perfekte Wahl für alle, die ein zuverlässiges und langlebiges Lagersystem suchen, das sich an die Dynamik eines wachsenden Unternehmens anpassen kann. Ziehen Sie in Betracht, diese Lösung mit anderen Lageroptionen wie unseren mittleren Lastregalen zu integrieren, um ein umfassendes System zu schaffen.
Die Montage dieses Großraumregals ist überraschend einfach und ermöglicht eine Installation ohne Spezialwerkzeug. Nach dem Aufbau wird dieses robuste Regal zu einem wichtigen Bestandteil für die Organisation Ihrer Werkstatt, Garage oder Ihres Distributionszentrums. Seine außergewöhnliche Tragfähigkeit von 1500 kg pro Fach macht es ideal für Paletten oder sperrige und schwere Güter, wobei stets Ordnung und Zugänglichkeit gewährleistet sind. Wenn Sie Ihre Lagerkapazität erweitern möchten, laden wir Sie ein, weitere Optionen in unserem Bereich Palettenregale (Paletten-Racking-Systeme) zu erkunden.
- Maße: 30x269x100 cm
- Tragfähigkeit: bis zu 1500 kg pro Fach
- Ebenen: 5 Ebenen
- Montage: Einfaches und schnelles System, ideal zur Optimierung Ihrer Zeit.
- Verwendung: Perfekt für Lager, Werkstätten, Garagen und Logistikzentren.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich pro Ebene in diesem Regal unterbringen?
Ist eine Bodenverankerung des Regals erforderlich?
Was bedeutet eine UDL-Last von 1500 kg?
Enthält das Regal die vollständigen Ladeebenen?
Was ist die voraussichtliche Lieferzeit?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07