Palettenregal 300x184x100 3 Ebenen
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Optimieren Sie die Lagerung in Ihrem Lager oder Ihrer Industrielagerhalle mit unserem Standard-Palettenregal, das speziell für maximale Festigkeit und Haltbarkeit in professionellen Umgebungen entwickelt wurde. Mit Abmessungen von 300 cm Höhe, 184 cm Länge und 100 cm Tiefe ist diese Lösung ideal für die sichere und effiziente Organisation schwerer Waren. Seine robuste Struktur, bestehend aus eleganten marineblauen Ständern und auffällig orangen, gut sichtbaren Traversen, ermöglicht eine UDL-Last von bis zu 1000 kg pro Ebene und garantiert außergewöhnliche Stabilität bei intensiver und täglicher Nutzung.
Vielseitigkeit ist einer der Eckpfeiler dieses Modells, da es so konzipiert ist, dass es sich an die gängigsten Logistikstandards anpasst. Auf seinen 184 cm langen Traversen können bequem 2 Europaletten oder 1 US-Palette pro Ebene untergebracht werden, wodurch die vertikale Ausnutzung des verfügbaren Raums maximiert wird. Diese Konfiguration ist perfekt für Unternehmen, die eine agile und geordnete Bestandsverwaltung suchen, ohne die Sicherheit der Bediener zu beeinträchtigen, und erleichtert die Be- und Entladevorgänge mit Gabelstaplern oder Hubwagen. Die Qualität der Materialien stellt sicher, dass Ihre Investition jahrelang in einwandfreiem Zustand bleibt.
Bei Rackspoint verpflichten wir uns, Ihnen Lagerlösungen anzubieten, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bieten. Die Montage ist intuitiv und die korrosionsbeständigen Oberflächen sorgen für minimale Wartung, sodass Sie sich ausschließlich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Betrieb Ihres Unternehmens. Wenn Sie eine zuverlässige, robuste und einsatzbereite Struktur suchen, ist dieses Palettiersystem die ultimative Wahl für Ihren Arbeitsplatz.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich in diesem Regal lagern?
Welches Maximalgewicht trägt jede Ebene?
Ist die Montage kompliziert?
Ist es möglich, in Zukunft weitere Ebenen hinzuzufügen?
Welche Wartung erfordert dieses Regal?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07