Palettenregal 300x184x100 5 Ebenen
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Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem Standard-Palettenregal, das speziell für maximale Festigkeit und Langlebigkeit in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen entwickelt wurde. Mit Abmessungen von 300 cm Höhe, 184 cm Länge und 100 cm Tiefe ist diese Struktur die ideale Lösung für die sichere und effiziente Organisation schwerer Güter. Sein modulares Design ermöglicht eine optimale Nutzung des vertikalen Raums und erleichtert die Bestandsverwaltung und den direkten Zugriff auf jede Palette. Hergestellt aus hochwertigen Materialien, garantiert es überlegene Stabilität für den täglichen Betrieb Ihres Unternehmens.
Dieses Regal zeichnet sich durch seine hohe Tragfähigkeit aus und trägt bis zu 1000 kg pro Ebene (UDL-Last), was es zu einer robusten Option für verschiedene Arten von Waren macht. Die Konfiguration mit 5 Ebenen bietet außergewöhnliche Vielseitigkeit und ermöglicht die organisierte Lagerung von bis zu 2 Europaletten oder 1 amerikanischen Palette pro Ebene. Die Farbkombination mit dunkelblauen Ständern und auffällig orangen Traversen verleiht Ihren Anlagen nicht nur ein professionelles und modernes Aussehen, sondern verbessert auch die Sichtbarkeit und Sicherheit bei Be- und Entladevorgängen im Lager.
Bei Rackspoint verstehen wir, dass logistische Effizienz der Schlüssel zum Erfolg Ihres Unternehmens ist. Deshalb bieten wir dieses Palettierungssystem zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis an, das den Bedürfnissen kleiner und großer Unternehmen entspricht. Die Installation ist einfach und unkompliziert, sodass Ihr Betrieb nicht zum Stillstand kommt. Wenn Sie eine zuverlässige, widerstandsfähige Struktur mit einem funktionalen Design suchen, die den höchsten Standards entspricht, ist dieses 300 cm hohe Regal die intelligente Investition, die Sie benötigen, um Ihren Arbeitsbereich zu verwandeln und die Produktivität Ihres Logistikteams vom ersten Tag an zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich in diesem Regal unterbringen?
Was bedeutet eine UDL-Last von 1000 kg?
Wird für die Montage spezielles Werkzeug benötigt?
Können die Farben der Ständer und Träger gewählt werden?
Kann dieses Regal in Zukunft erweitert werden?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07