Palettenregal 353 cm · 5 Ebenen
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Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem Hochleistungs-Palettenregal. Mit einer Höhe von 353 cm und einer Regalmeterlänge von 184 cm ist dieses System darauf ausgelegt, eine robuste und effiziente Lösung für die Verwaltung schwerer Waren zu bieten. Dank seiner 5-Ebenen-Struktur können Sie die Höhe Ihrer Anlagen optimal nutzen und eine einwandfreie Organisation sowie einen schnellen Zugriff auf Ihre Produkte gewährleisten. Es ist die perfekte Wahl für alle, die Langlebigkeit und Sicherheit in einem anspruchsvollen Arbeitsumfeld suchen.
Die Qualität der Materialien hat bei Rackspoint Priorität. Dieses Regal verfügt über vertikale Ständer in einem eleganten Marineblau und Träger in einem auffälligen Orange, was die Sichtbarkeit erleichtert und die Betriebssicherheit verbessert. Jede Ebene ist für eine UDL-Last von 1000 kg zertifiziert, was eine sichere Lagerung von europäischen und amerikanischen Paletten ermöglicht. Das System ermöglicht die Platzierung von 2 Europaletten oder 1 US-Palette pro Ebene auf den 184 cm Trägern und ist somit eine vielseitige und skalierbare Option. Bei Rackspoint verpflichten wir uns, Lagerlösungen anzubieten, die den höchsten europäischen Qualitätsstandards entsprechen. Wenn Sie eine zuverlässige, widerstandsfähige und einfach in Ihr Logistikzentrum zu integrierende Struktur suchen, ist dieses Regal die ultimative Lösung, die Ihr Unternehmen noch heute benötigt.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich auf jeder Ebene dieses Regals lagern?
Ist es möglich, weitere Ebenen hinzuzufügen, wenn sich meine Bedürfnisse ändern?
Ist die Montage des Regals einfach?
Was bedeutet UDL-Last von 1000 kg pro Ebene?
Sind die Befestigungselemente für den Boden enthalten?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07