Palettenregal 353x184x100 3 Ebenen
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Optimieren Sie Ihren Lagerplatz mit unserem Hochleistungs-Palettenregal, das speziell für industrielle und logistische Umgebungen entwickelt wurde, die eine robuste und zuverlässige Lösung erfordern. Mit einer Höhe von 353 cm, einer Breite von 184 cm und einer Tiefe von 100 cm bietet dieses 3-stufige System eine Tragfähigkeit von bis zu 1000 kg pro Ebene (UDL) und gewährleistet die Sicherheit und Stabilität Ihrer Waren. Es ist die perfekte Wahl für Unternehmen, die ihr Lager effizient organisieren möchten, indem sie die verfügbare Höhe nutzen, um die Lagerdichte zu maximieren, ohne die Zugänglichkeit oder Integrität der gelagerten Produkte zu beeinträchtigen.
Die Struktur zeichnet sich durch ihre professionelle Industrielle Ästhetik aus, die vertikale Ständer in einem eleganten Marineblau mit Trägern in einem auffälligen Orange kombiniert, was die Sichtbarkeit im Lager erleichtert und die Betriebssicherheit verbessert. Diese Konfiguration mit 184 cm Träger ist für die bequeme Aufnahme von 2 Europaletten oder 1 US-Palette pro Ebene optimiert und passt sich präzise an die gängigsten logistischen Anforderungen des Marktes an. Dank unseres standardisierten Designs ist die Montage schnell und sicher, sodass Ihr Team die Ladung in Rekordzeit organisieren kann, was die internen Arbeitsabläufe optimiert und den Zugang mit Gabelstaplern oder Hubwagen erleichtert.
Bei Rackspoint verstehen wir, dass Qualität die Grundlage jeder erfolgreichen Logistikoperation ist. Wenn Sie Langlebigkeit, Widerstandsfähigkeit und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr Lager suchen, ist diese Lösung der perfekte Verbündete, um Ihre Lagerkapazität professionell, sicher und dauerhaft zu erweitern, unterstützt durch unser Engagement für Exzellenz im Bereich Metallregale in Spanien.
Häufig gestellte Fragen
Ist es möglich, dieses Regal in Zukunft zu erweitern?
Welche Art von Boden wird für die Installation dieses Regals benötigt?
Sind die Traversen höhenverstellbar?
Sind Sicherheitselemente wie Stifte im Lieferumfang enthalten?
Kann ich dieses Regal für manuelle Lasten verwenden?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07