Palettenregal 353x184x100 4 Ebenen
Inicializando configurador técnico...
Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem Hochleistungs-Palettenregal. Mit einer Höhe von 353 cm, einer Länge von 184 cm und einer Tiefe von 100 cm ist dieses System darauf ausgelegt, eine robuste und effiziente Lösung für die Verwaltung schwerer Lasten zu bieten. Dank seiner Vier-Ebenen-Struktur können Sie die vertikale Fläche Ihres Arbeitsbereichs maximieren und einen schnellen und organisierten Zugriff auf Ihre Waren ermöglichen. Es ist die perfekte Wahl für Unternehmen, die Langlebigkeit suchen, ohne die Betriebssicherheit im täglichen Einsatz zu beeinträchtigen.
Die Qualität der Materialien hat bei Rackspoint Priorität. Dieses Regal verfügt über vertikale Ständer in einem eleganten Marineblau und Träger in einem auffälligen Orange, was nicht nur die Sichtbarkeit im Lager erleichtert, sondern auch ein professionelles und widerstandsfähiges Finish bietet. Mit einer UDL-Tragfähigkeit von 1000 kg pro Ebene garantiert es eine feste Unterstützung für Ihre Paletten. Das Design mit 184 cm Länge ist optimiert, um zwei Europaletten oder eine US-Palette pro Ebene sicher aufzunehmen und eine ausgewogene Gewichtsverteilung sowie eine ausgezeichnete strukturelle Stabilität unter intensiver Beanspruchung zu gewährleisten.
Der Kauf dieses Palettensystems stellt eine intelligente Investition für jedes logistische oder industrielle Unternehmen in Spanien dar. Unsere Priorität ist es, Ihnen eine vielseitige Lösung anzubieten, die sich an Ihre logistischen Bedürfnisse anpasst und das Be- und Entladen mit vollem Vertrauen erleichtert. Wenn Sie Effizienz, Ordnung und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr Lager suchen, ist dieses Palettenregal die grundlegende Komponente, die Ihre Infrastruktur benötigt, um ihre Lagerkapazität professionell zu erweitern.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich auf diesem Regal lagern?
Was ist die maximale Tragfähigkeit, die es aushält?
Ist es für europäische und amerikanische Paletten geeignet?
Benötigt die Montage spezielles Werkzeug?
Kann dieses Regal in Zukunft erweitert werden?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07