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Palet Rack Reforzado 255x269x100cm 1500kg

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Verstärktes Palettenregal. Regalabschnitt von 269 cm, 4 Ladeebenen. Komponentenmontage.

Optimieren Sie die Lagerung in Ihrem Lager oder Ihrer Industrielagerhalle mit unserem verstärkten Palettenregal von 255x269x100 cm. Dieses Hochleistungs-System wurde speziell für professionelle Umgebungen entwickelt, die ein effizientes und sicheres Management schwerer Lasten erfordern. Dank seiner robusten Konstruktion mit 120x45 mm starken Ständern garantiert dieses Regal selbst bei intensiver täglicher Beanspruchung überlegene Stabilität und ermöglicht es Ihnen, Ihren Arbeitsplatz professionell zu organisieren und jeden verfügbaren Quadratmeter optimal zu nutzen.

Vielseitigkeit ist eine der Stärken dieses Modells, das eine UDL-Last von 1500 kg pro Ebene tragen kann und eine zuverlässige Lösung für eine breite Palette von Waren bietet. Mit einer Konfiguration von 4 Ladeebenen ist dieses System ideal für die Lagerung von Europaletten und ermöglicht dank seiner 269 cm langen Traversen die Aufnahme von bis zu 3 Einheiten pro Ebene. Wenn Sie amerikanische Paletten verwenden, ermöglicht das Design die Lagerung von 2 Einheiten pro Ebene, was stets eine ausgewogene Gewichtsverteilung gewährleistet und das Be- und Entladen mit konventioneller Maschinerie erleichtert.

Bei RacksPoint setzen wir auf Qualität und Langlebigkeit bei jeder unserer Komponenten. Dieses Regal hat ein professionelles Finish mit marineblauen Ständern und orangen Traversen, eine klassische Kombination im Logistiksektor, die die Sichtbarkeit erleichtert und die Betriebssicherheit verbessert. Steigern Sie noch heute die Produktivität Ihres Unternehmens mit einer sicheren und effizienten Investition in erstklassige Lagerausstattung.

Häufig gestellte Fragen

Ist es notwendig, dieses Regal am Boden zu verankern?
Ja, aus Sicherheits- und Stabilitätsgründen ist es unerlässlich, die Ständer am Boden zu verankern. Dies stellt sicher, dass die Struktur die maximale Last von 1500 kg pro Ebene korrekt trägt.
Wie viele Paletten kann ich insgesamt in diesem Regal unterbringen?
Wenn Sie Europaletten verwenden, können Sie insgesamt 12 Paletten lagern (3 pro Ebene auf 4 Ebenen). Bei amerikanischen Paletten beträgt die Gesamtkapazität 8 Einheiten.
Beinhaltet der Preis die MwSt. oder die Versandkosten?
Der angegebene Preis von 174,40 € ist der Grundpreis des Produkts. Steuern und Versandkosten werden während des Bezahlvorgangs auf unserer Website transparent berechnet.
Kann ich dieses Palettenregalsystem später erweitern?
Absolut, unser System ist modular aufgebaut. Sie können problemlos zusätzliche Module hinzufügen, um die Länge Ihres Regals je nach Wachstumsbedarf Ihres Lagers zu erweitern.
Welches Werkzeug benötige ich für die Montage des Regals?
Die Montage ist intuitiv, aber Sie benötigen grundlegende Handwerkzeuge, eine Wasserwaage, um die Vertikalität zu gewährleisten, und vorzugsweise einen Gummihammer, um die Verbinder der Längsträger einzupassen, ohne den Lack zu beschädigen.
Bodenverankerung zwingend erforderlich: Die Rahmen werden mit den im Lieferumfang enthaltenen Bodenankern am Boden befestigt. Die Montage des Regals erfolgt durch ein Stecksystem ohne Schrauben; die Bodenanker dienen ausschließlich dazu, das Regal am Boden zu befestigen. Die angegebene Tragfähigkeit gilt pro Ebene, für gleichmäßig verteilte statische Last auf ordnungsgemäß montierter und ausgerichteter Struktur.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb

Deutschland

In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.

Österreich

In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07