Stahlregal für Paletten, verstärkt, 255x269x100, 3 Ebenen
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Optimieren Sie die Lagerhaltung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem verstärkten Palettenregal von 255x269x100 cm. Dieses Lagersystem wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die eine robuste, sichere und effiziente Lösung für die Verwaltung ihrer palettierten Waren benötigen. Dank seiner soliden Konstruktion mit Ständern im Profil 120x45 mm garantiert dieses Regal eine überlegene Stabilität auch unter intensiven Nutzungsbedingungen und wird zum perfekten Verbündeten für die Organisation Ihres Bestands mit absolutem Vertrauen und professioneller Ordnung.
Die Konfiguration dieses Regals zeichnet sich durch seine hohe Tragfähigkeit aus und trägt bis zu 1500 kg UDL pro Ebene, was die Lagerung schwerer Produkte ermöglicht, ohne die Sicherheit des Personals zu beeinträchtigen. Mit drei verschiedenen Ladeebenen nutzen Sie die vertikale Höhe Ihrer Anlagen optimal aus. Seine 269 cm langen Traversen sind für eine präzise Anpassung optimiert und ermöglichen die Platzierung von bis zu drei europäischen oder zwei amerikanischen Paletten pro Ebene, wodurch es sich mit außergewöhnlicher Vielseitigkeit an Ihre spezifischen logistischen Bedürfnisse in jeder Industrieumgebung anpasst.
Bei RacksPoint verpflichten wir uns zu Qualität und Langlebigkeit. Dieses Modell verfügt über eine Pulverbeschichtung mit Ständern in Marineblau und Traversen in Orange, die eine moderne industrielle Ästhetik mit hoher Beständigkeit gegen Korrosion und täglichen Verschleiß kombiniert. Investieren Sie in eine langlebige Infrastruktur, die den täglichen Betrieb erleichtert, die Handhabungszeiten verkürzt und den verfügbaren Platz in Ihrem Arbeitsbereich mit der Garantie von Lagerungsexperten maximiert.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Europaletten passen genau auf jede Ebene?
Ist es mit amerikanischen Paletten kompatibel?
Was bedeutet die UDL-Last von 1500 kg pro Ebene?
Ist die Montage des Regals einfach?
Muss ich das Regal am Boden verankern?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07