Industrielles Fachbodenregal 35x269x100 Verstärkt - Online-Shop
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Entdecken Sie maximale Effizienz in Ihrem Arbeitsbereich mit diesem verstärkten Palettenregal. Seine großzügigen Maße von 353 cm Breite und 269 cm Höhe bei einer Tiefe von 100 cm machen es zur idealen Wahl, um vertikalen und horizontalen Raum optimal zu nutzen. Es eignet sich perfekt für die Lagerung einer Vielzahl von Produkten, von Baumaterialien bis hin zu palettierten Waren. Seine hochwertige Metallkonstruktion gewährleistet eine lange Lebensdauer und außergewöhnliche Leistung in anspruchsvollen Industrieumgebungen. Es ist nicht nur ein Regal, sondern eine Investition in Organisation und Produktivität.
Die Tragfähigkeit ist eine seiner Stärken: Jede Ebene trägt bis zu 1500 kg, was Ihnen ermöglicht, selbst die schwersten Artikel sicher und zuverlässig zu lagern. Das Regal ist in einer auffälligen zweifarbigen Ausführung Blau/Orange gehalten, die nicht nur einen visuellen Akzent in Ihrem Lager setzt, sondern auch die Identifizierung verschiedener Bereiche oder Ladungsarten erleichtert. Die Montage ist überraschend einfach, ohne dass komplexe Werkzeuge erforderlich sind, was die Installation beschleunigt und Sie sofort mit der Organisation beginnen können. Sein robustes und verstärktes Design garantiert die Stabilität und Sicherheit Ihrer Waren.
Diese Lagerlösung ist ein Schlüsselelement innerhalb der Palettenregale (Palettenregale), kann aber auch andere Systeme wie Fachbodenregale für mittlere Lasten ergänzen. Wenn Sie große Mengen optimieren müssen, sollten Sie eine Kombination mit Maßgeschneiderten Metallbühnen und Zwischengeschossen (Industrie-Mezzaninen) in Betracht ziehen, um mehrere Lagerebenen zu schaffen. Es ist die intelligente Wahl für Werkstätten, Fabriken, Distributionszentren und jeden Ort, an dem Platz und Ladekapazität von größter Bedeutung sind. Vertrauen Sie auf seine Widerstandsfähigkeit und genießen Sie makellose Ordnung.
- Maße: 353 cm (Breite) x 269 cm (Höhe) x 100 cm (Tiefe).
- Tragfähigkeit: 1500 kg pro Ebene.
- Montage: Einfach und schnell, schraubenlos.
- Verwendung: Ideal für Lager, Werkstätten, Garagen, Geschäfte usw.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich pro Ebene unterbringen?
Was bedeutet eine UDL-Last von 1500 kg?
Ist die Montage kompliziert?
Welche Gesamthöhe erreicht dieses Regal?
Ist eine Bodenverankerung des Regals erforderlich?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07