Verstärktes Palettenregal 353x269x100 4 Ebenen
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Optimieren Sie die Lagerung in Ihrem Lager oder Ihrer Industriehalle mit unserem verstärkten Palettenregal von 353x269x100 cm. Dieses Hochfestigkeitssystem, das mit robusten Profilen von 120x45 mm entwickelt wurde, bietet eine Tragfähigkeit von 1500 kg pro Ebene und gewährleistet so maximale Sicherheit für Ihre schweren Waren. Seine 4-stufige Konfiguration ermöglicht die Nutzung der vertikalen Höhe Ihrer Anlagen, was eine effiziente Bestandsverwaltung und eine einwandfreie Organisation ermöglicht, die zu einem wesentlich agileren und produktiveren Arbeitsfluss in Ihrem täglichen Betrieb führt.
Vielseitigkeit ist einer der Eckpfeiler dieses Modells. Dank seiner 269 cm langen Traversen ist es perfekt mit Europaletten kompatibel und ermöglicht die Aufnahme von bis zu drei Einheiten pro Ebene oder, falls Ihr Betrieb dies erfordert, von zwei amerikanischen Paletten. Diese operative Flexibilität ermöglicht es Ihnen, den Raum ohne Komplikationen an die sich ändernden Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen. Darüber hinaus verleiht seine industrielle Ästhetik mit marineblauen Ständern und orangefarbenen Traversen ein professionelles und langlebiges Finish, das speziell für den intensiven Einsatz in anspruchsvollen Logistikumgebungen entwickelt wurde, in denen Zuverlässigkeit absolute Priorität hat.
Bei RacksPoint verpflichten wir uns zu Qualität und Langlebigkeit. Daher zeichnet sich dieses Regal nicht nur durch seine hohe gleichmäßig verteilte Last (UDL) aus, sondern auch durch seine einfache Montage und seine stabile Struktur gemäß den Sicherheitsvorschriften. Wenn Sie den verfügbaren Platz in Ihrem Logistikzentrum maximieren müssen, bietet Ihnen diese verstärkte Palettierlösung die nötige Robustheit, um jeden Arbeitstag mit absoluter Gelassenheit und Effizienz zu arbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich pro Ebene mit diesem Regal unterbringen?
Was bedeutet eine UDL-Last von 1500 kg pro Ebene?
Ist eine Bodenverankerung des Regals erforderlich?
Können die Farben der Ständer und Traversen gewählt werden?
Ist die Montage des Regals einfach?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07