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Rack de Almacenaje de Neumáticos 400 kg · 4 Niveles · 200x200x60 cm

Technischer Konfigurator wird initialisiert...

El rack para almacenaje de neumaticos LW-BTR400 es la solución modular para optimizar tu espacio. Con 4 niveles por módulo y una capacidad de carga de 400 kg por nivel, cada unidad de 200x200x60 cm te permite almacenar entre 20 y 24 neumáticos con llanta. Su diseño apilable hasta 4 alturas (1.600 kg total) permite un almacenaje de neumáticos que crece contigo, ideal para talleres o guarda-ruedas que gestionan picos de demanda. Fabricado en acero robusto con acabado negro industrial, se monta fácilmente y es compatible con carretillas.

Almacenaje de neumáticos que crece contigo: el rack apilable funciona por módulos de 200 × 200 × 60 cm que aguantan 400 kg cada uno y se apilan de forma segura hasta 4 alturas (1.600 kg en total).

  • Apilable hasta 4 módulos: empieza con uno y amplía según tu temporada de cambio de ruedas.
  • 400 kg por módulo: unos 20-24 neumáticos con llanta por nivel según medida.
  • Acero robusto con acabado negro industrial resistente.
  • Compatible con carretilla y transpaleta para mover módulos cargados.
  • Montaje sencillo con instrucciones incluidas.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Reifen passen pro Modul?
Das hängt von der Größe ab: ungefähr 20 bis 24 Reifen mit Felge pro 2-Meter-Modul.
Bis zu welcher Höhe kann ich stapeln?
Bis zu 4 Module (2,4 m), immer auf festem und ebenem Untergrund; jedes Modul trägt 400 kg.
Kann ich ihn mit einem Gabelstapler bewegen?
Ja: Der Sockel nimmt die Gabeln eines Gabelstaplers oder Hubwagens auf, auch wenn das Modul beladen ist.
Ist das dasselbe wie der 3-stöckige Reifenständer?
Nein: jener ist ein feststehendes Regal mit 3 Ebenen; dieser ist modular stapelbar, für Wachstum konzipiert und zum Bewegen von Reifen in Chargen.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Rack de Almacenaje de Neumáticos 400 kg · 4 Niveles · 200x200x60 cm

Privater Gebrauch (Garage, Keller)
Deutschland

In Deutschland gilt für ein Regal, das privat in Garage, Keller oder Vorratsraum genutzt wird, das Arbeitsschutzrecht nicht: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) richten sich an Arbeitgeber und schützen Beschäftigte bei der Arbeit. Maßgeblich ist stattdessen die allgemeine Produktsicherheit. Die Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet die Wirtschaftsakteure, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen (Artikel 5), und verlangt, dass dem Regal klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen (Artikel 9 Absatz 7) und dass ein Online-Angebot Hersteller, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eine Abbildung des Produkts mit seinen Produktidentifikatoren und die Warnhinweise eindeutig und gut sichtbar nennt (Artikel 19). Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) führt diese Verordnung national durch: Anweisungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sind in deutscher Sprache abzufassen (§ 6), und die Marktüberwachung obliegt den Landesbehörden (§ 25).

Unsere Empfehlung: Regal genau nach Anleitung aufbauen, gegen Umkippen an der Wand befestigen, die angegebene Belastung je Fachboden einhalten und Schweres unten lagern.

Österreich

In Österreich gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften (ASchG, AStV) nicht für ein Regal, das in der Garage, im Kellerabteil oder in der Vorratskammer einer Wohnung steht: Sie richten sich an Arbeitgeber und Arbeitsstätten. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit: Nach Artikel 5 dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, und dem Regal müssen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache beiliegen, die der Mitgliedstaat der Bereitstellung festlegt und die für Verbraucher leicht verständlich ist (Artikel 9 Absatz 7). Ergänzend regelt das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) Sicherheitsanforderungen an Produkte, Pflichten der In-Verkehr-Bringer und behördliche Maßnahmen; nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften Hersteller und Importeur für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt, und beim Kauf im Fernabsatz kann der Verbraucher nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Empfehlung: Sichern Sie das Regal gegen Umkippen an der Wand, halten Sie die angegebene Höchstbelastung je Fachboden ein und lagern Sie Schweres unten.

Gewerblicher Gebrauch mit manueller Be- und Entladung
Deutschland

In Deutschland ist ein Regal in Werkstatt, Laden oder Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel – ein Gerät, das für die Arbeit verwendet wird – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 2), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt vorab die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG), dokumentiert das Ergebnis vor der erstmaligen Verwendung (§ 3 Absatz 8 BetrSichV, § 6 ArbSchG) und verwendet das Regal erst danach (§ 4 Absatz 1 BetrSichV). Es muss ausreichend standsicher, falls erforderlich stabilisiert sein (§ 9) – bei hohen, schmalen Regalen Wand- oder Bodenbefestigung. Hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, prüft es eine zur Prüfung befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage vor der Inbetriebnahme (§ 14 Absatz 1); die Fristen wiederkehrender Prüfungen legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Absatz 6), Herstellerangaben eingeschlossen. Nach der DGUV Information 208-061 sind an ortsfesten Regalen Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr und die zulässigen Fach- und Feldlasten dauerhaft und deutlich erkennbar anzubringen – entbehrlich bei von Hand be- und entladenen Regalen mit Fachlast unter 200 kg oder Feldlast unter 1000 kg; die vom Hersteller angegebene Belastung ist in jedem Fall einzuhalten. Verkehrswege müssen nach der Arbeitsstättenverordnung sicher begehbar sein und ständig freigehalten werden (§ 4 Absatz 4, Anhang Nummer 1.8). Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) ist die europäische technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.

Österreich

In Österreich ist ein Regal in einer Werkstatt, einem Geschäft oder einem Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), mit dem Österreich die Richtlinie 2009/104/EG umsetzt. Nach § 33 ASchG sorgen Arbeitgeber dafür, dass Arbeitsmittel richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden, und setzen nur solche ein, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden. § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verlangt, bei Lagerungen insbesondere auf die Stabilität und Eignung der Unterlage, auf die Standfestigkeit der Lagerung selbst und der dafür verwendeten Einrichtungen sowie auf den Abstand der Lagerungen zueinander oder zu Bauteilen und Arbeitsmitteln zu achten und durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung der Regale nicht überschritten wird; wie die Standfestigkeit erreicht wird, bei hohen Regalen üblicherweise durch Wandbefestigung oder Bodenverankerung nach der Montageanleitung, schreibt die Verordnung nicht vor. Beim händischen Ein- und Auslagern ist die Gefährdung nach § 64 ASchG zu beurteilen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) führt statische Regale nicht unter den Arbeitsmitteln auf, die nach § 8 wiederkehrend zu prüfen sind; Abnahme- und Folgeprüfungen richten sich daher nach den Herstellerangaben und der EN 15635. EN 15635 beschreibt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08