Werkstatttisch · 155x81x40 cm · 250 kg
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
Bildergalerie · Werkstatttisch

Beschreibung · Werkstatttisch
Der kompakte Werkstatttisch von 155x81x40 cm optimiert Ihren Arbeitsplatz. Mit vier Lagerebenen und einer Gesamttragfähigkeit von bis zu 250 kg ermöglicht Ihnen diese robuste Lösung, alle Ihre Werkzeuge und Materialien organisiert und griffbereit zu halten. Die Montage ist schnell und einfach, ideal zur Steigerung der Effizienz bei Reparaturen oder Heimwerkerprojekten. Er vereint Funktionalität und Langlebigkeit in einem kompakten Design, das Ihre Werkstatt verwandelt.
Dieser robuste und kompakte Werkstatttisch von 155x81x40 cm ist perfekt, um Ihren Arbeitsplatz organisiert zu halten. Mit vier Lagerebenen und einer Gesamttragfähigkeit von bis zu 250 kg haben Sie alles griffbereit. Die Montage ist schnell und einfach.
Der Werkstatttisch ist das Epizentrum der Produktivität in jedem professionellen oder DIY-Bereich. Dieser kompakte Tisch mit den Maßen 155x81x40 cm ist für den intensiven Gebrauch konzipiert und bietet eine robuste und funktionale Arbeitsfläche. Dank seiner vier clever verteilten Lagerebenen können Sie Ihre Werkzeuge, Materialien und Projekte organisiert und stets griffbereit halten. Die Gesamttragfähigkeit von bis zu 250 kg stellt sicher, dass dieser Werkstatttisch auch anspruchsvollste Aufgaben bewältigen kann, von mechanischen Reparaturen bis hin zu Holzbearbeitungsprojekten, und bietet eine solide und zuverlässige Basis für Ihre Arbeit.
Vielseitigkeit ist einer der Schlüssel dieses Werkstatttisches, der sich perfekt an kleinere Räume anpasst, ohne seine Funktionalität zu beeinträchtigen. Die Montage ist überraschend schnell und einfach, sodass Sie Ihr neues operatives Zentrum in wenigen Minuten einsatzbereit haben. Vergessen Sie Komplikationen und widmen Sie Ihre Zeit dem, was wirklich wichtig ist: Ihren Projekten. Neben seiner Praktikabilität zeichnet sich dieses Modell durch seine Ästhetik aus, die in auffälligen Farben Blau und Orange erhältlich ist und Ihrem Arbeitsumfeld einen Hauch von Vitalität verleiht. Die Organisation, die dieser Werkstatttisch ermöglicht, ist entscheidend, um Ihre Zeit und Mühe zu maximieren und sicherzustellen, dass jedes Element seinen Platz hat.
Dieser Werkstatttisch ist die intelligente Wahl für Profis und Hobbyisten, die ihren Raum optimieren und ihre Effizienz steigern möchten. Sein robustes Design und seine Tragfähigkeit machen ihn zu einem unverzichtbaren Verbündeten für jede Werkstatt, Garage oder jeden Bastelbereich. Durch die Integration dieses Werkstatttisches in Ihren Raum gewinnen Sie nicht nur an Organisation und Zugänglichkeit, sondern investieren auch in ein langlebiges Werkzeug, das Sie bei unzähligen Projekten begleiten wird. Er ist die ideale Lösung für alle, die Wert auf die Kombination von Funktionalität, Langlebigkeit und einem für die tägliche Arbeit konzipierten Design legen, sodass Sie sich ohne Ablenkungen auf Kreativität und Ausführung konzentrieren können.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Fachböden hat diese Werkbank und welche Traglast halten sie aus?
Welches sind die genauen Maße der Werkbank und welche Arten von Objekten passen auf jede Ebene?
Wie werden die Fachböden bei dieser Werkbank eingestellt?
Ist die Montage der Werkbank kompliziert? Empfehlen Sie eine Wandbefestigung?
Welche Oberfläche hat diese Werkbank und welche anderen Ausführungen gibt es im Sortiment?
Was unterscheidet diese Werkbank von anderen ähnlichen Modellen von Racks Point?
Ist es möglich, Fachböden an dieser Werkbank hinzuzufügen oder zu entfernen, wenn sich meine Anforderungen ändern?
Welche Farben sind für diese Werkbank verfügbar?
Wie schwer ist die Werkbank und wie lässt sie sich transportieren?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Werkstatttisch · 155x81x40 cm · 250 kg
Privater Gebrauch (Garage, Keller)
Deutschland
In Deutschland gilt für ein Regal, das privat in Garage, Keller oder Vorratsraum genutzt wird, das Arbeitsschutzrecht nicht: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) richten sich an Arbeitgeber und schützen Beschäftigte bei der Arbeit. Maßgeblich ist stattdessen die allgemeine Produktsicherheit. Die Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet die Wirtschaftsakteure, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen (Artikel 5), und verlangt, dass dem Regal klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen (Artikel 9 Absatz 7) und dass ein Online-Angebot Hersteller, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eine Abbildung des Produkts mit seinen Produktidentifikatoren und die Warnhinweise eindeutig und gut sichtbar nennt (Artikel 19). Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) führt diese Verordnung national durch: Anweisungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sind in deutscher Sprache abzufassen (§ 6), und die Marktüberwachung obliegt den Landesbehörden (§ 25).
Unsere Empfehlung: Regal genau nach Anleitung aufbauen, gegen Umkippen an der Wand befestigen, die angegebene Belastung je Fachboden einhalten und Schweres unten lagern.
Österreich
In Österreich gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften (ASchG, AStV) nicht für ein Regal, das in der Garage, im Kellerabteil oder in der Vorratskammer einer Wohnung steht: Sie richten sich an Arbeitgeber und Arbeitsstätten. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit: Nach Artikel 5 dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, und dem Regal müssen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache beiliegen, die der Mitgliedstaat der Bereitstellung festlegt und die für Verbraucher leicht verständlich ist (Artikel 9 Absatz 7). Ergänzend regelt das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) Sicherheitsanforderungen an Produkte, Pflichten der In-Verkehr-Bringer und behördliche Maßnahmen; nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften Hersteller und Importeur für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt, und beim Kauf im Fernabsatz kann der Verbraucher nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Empfehlung: Sichern Sie das Regal gegen Umkippen an der Wand, halten Sie die angegebene Höchstbelastung je Fachboden ein und lagern Sie Schweres unten.
Gewerblicher Gebrauch mit manueller Be- und Entladung
Deutschland
In Deutschland ist ein Regal in Werkstatt, Laden oder Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel – ein Gerät, das für die Arbeit verwendet wird – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 2), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt vorab die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG), dokumentiert das Ergebnis vor der erstmaligen Verwendung (§ 3 Absatz 8 BetrSichV, § 6 ArbSchG) und verwendet das Regal erst danach (§ 4 Absatz 1 BetrSichV). Es muss ausreichend standsicher, falls erforderlich stabilisiert sein (§ 9) – bei hohen, schmalen Regalen Wand- oder Bodenbefestigung. Hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, prüft es eine zur Prüfung befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage vor der Inbetriebnahme (§ 14 Absatz 1); die Fristen wiederkehrender Prüfungen legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Absatz 6), Herstellerangaben eingeschlossen. Nach der DGUV Information 208-061 sind an ortsfesten Regalen Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr und die zulässigen Fach- und Feldlasten dauerhaft und deutlich erkennbar anzubringen – entbehrlich bei von Hand be- und entladenen Regalen mit Fachlast unter 200 kg oder Feldlast unter 1000 kg; die vom Hersteller angegebene Belastung ist in jedem Fall einzuhalten. Verkehrswege müssen nach der Arbeitsstättenverordnung sicher begehbar sein und ständig freigehalten werden (§ 4 Absatz 4, Anhang Nummer 1.8). Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) ist die europäische technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.
Österreich
In Österreich ist ein Regal in einer Werkstatt, einem Geschäft oder einem Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), mit dem Österreich die Richtlinie 2009/104/EG umsetzt. Nach § 33 ASchG sorgen Arbeitgeber dafür, dass Arbeitsmittel richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden, und setzen nur solche ein, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden. § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verlangt, bei Lagerungen insbesondere auf die Stabilität und Eignung der Unterlage, auf die Standfestigkeit der Lagerung selbst und der dafür verwendeten Einrichtungen sowie auf den Abstand der Lagerungen zueinander oder zu Bauteilen und Arbeitsmitteln zu achten und durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung der Regale nicht überschritten wird; wie die Standfestigkeit erreicht wird, bei hohen Regalen üblicherweise durch Wandbefestigung oder Bodenverankerung nach der Montageanleitung, schreibt die Verordnung nicht vor. Beim händischen Ein- und Auslagern ist die Gefährdung nach § 64 ASchG zu beurteilen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) führt statische Regale nicht unter den Arbeitsmitteln auf, die nach § 8 wiederkehrend zu prüfen sind; Abnahme- und Folgeprüfungen richten sich daher nach den Herstellerangaben und der EN 15635. EN 15635 beschreibt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08





