Vorgefertigtes Industrielles Zwischengeschoss · 14,76 × 2,99 m · 44 m²
Außerhalb von Spanien und Portugal: nur auf Angebot, mit individuell kalkuliertem Transport.
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Beschreibung · Vorgefertigtes Industrielles Zwischengeschoss
Ein vorgefertigtes Zwischengeschoss ist eine modulare Struktur, die entwickelt wurde, um die nutzbare Fläche Ihres Raumes zu verdoppeln oder zu verdreifachen, indem die verfügbare Höhe genutzt wird. Dieses System ist ideal zur Optimierung der Lagerung oder zur Schaffung neuer Arbeitsbereiche und trägt bei seinen 44 m² Fläche, verteilt auf 1 Ebene, bis zu 500 kg/m². Die einfache Montage und seine Anpassungsfähigkeit machen es zur perfekten Lösung, um Ihr Geschäft ohne komplexe Bauarbeiten zu erweitern.
Ein vorgefertigtes Zwischengeschoss ist die ideale Lösung, um die verfügbare Fläche in jedem Arbeitsbereich zu verdoppeln, indem die vertikale Höhe genutzt wird, ohne dass komplexe Bauarbeiten erforderlich sind. Dieses modulare Komplettpaket bietet eine Nutzfläche von 44 Quadratmetern, verteilt auf 1 einzige erhöhte Ebene in 2,48 Metern Höhe über dem Boden. Die Plattform trägt bis zu 500 kg pro Quadratmeter bei gleichmäßiger Gewichtsverteilung, was die sichere Unterbringung von Maschinen, Kartons, schweren Akten oder Handelswaren ermöglicht. Durch die Schaffung einer übersichtlichen und schnellen oberen Etage können Sie die Nutzfläche Ihres Unternehmens erweitern und das gesamte verfügbare Volumen effizient und sicher nutzen.
Die Außenmaße dieser Struktur betragen insgesamt 1476 cm Breite, 299 cm Tiefe und 368 cm Gesamthöhe. Die Nutzfläche ist durch 4 x 1 Felder von 3,55 x 2,80 Metern organisiert, was eine optimale strukturelle Verteilung für die Lagerung von Werkzeugen, Lagerbeständen, Dokumentationen oder Werkstattmaterial gewährleistet. Da es sich um ein geschlossenes Komplettpaket mit festen Werkmaßen handelt, erfolgt die Installation der vorgefertigten Zwischengeschosse direkt durch eigenes Personal gemäß dem Plan des Herstellers. Das Set enthält alle wesentlichen Strukturelemente, um eine sichere Nutzung vom ersten Tag an zu gewährleisten, und verfügt serienmäßig über eine Zugangstreppe und ein schützendes Umfangsgeländer.
Dieses Modell hat ein Gesamtgewicht von 1824,60 kg und zeichnet sich durch seine auffällige blaue/orangefarbene Lackierung aus, eine weit verbreitete ästhetische Kombination, die Sichtbarkeit und Integration in professionelle Umgebungen bietet. Aufgrund seiner länglichen Proportionen ist es die richtige Wahl für Installationen, die einen breiten Lagergang benötigen, im Vergleich zu einem eher quadratischen Industriezwischengeschoss oder einem Zwischengeschoss mit geringeren Abmessungen. Der Kauf dieses vorgefertigten Zwischengeschosses garantiert maximale strukturelle Festigkeit für Logistikzentren, Geschäfte oder Werkstätten, die ihre betrieblichen Quadratmeter sofort maximieren möchten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Ladeebenen hat diese vorgefertigte Zwischenbühne und wie viel Gewicht trägt sie?
Welche Außenmaße hat diese vorgefertigte Zwischenbühne?
Wie erfolgt die Montage einer vorgefertigten Zwischenbühne?
Kann die Bodenhöhe bei dieser vorgefertigten Zwischenbühne angepasst werden?
In welchem Finish und in welchen Farben wird das Set geliefert?
Was unterscheidet dieses Kit von anderen Optionen im Katalog?
Ist es möglich, die Struktur zu montieren, wenn Säulen oder Hindernisse im Raum vorhanden sind?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Vorgefertigtes Industrielles Zwischengeschoss · 14,76 × 2,99 m · 44 m²
Lagerbühnen und Zwischengeschosse (Bauwerk und feste Installation)
Deutschland
In Deutschland ist eine begehbare Lagerbühne nicht nur eine Lagereinrichtung: als Regalanlage mit Erschließungsfunktion fällt sie unter das Bauordnungsrecht der Länder, das der Musterbauordnung (MBO) folgt (§ 1 Absatz 2 Nummer 7): Errichtung und Nutzungsänderung bedürfen der Baugenehmigung (§ 59 Absatz 1); verfahrensfrei sind Regale bis 7,50 m Oberkante Lagergut (§ 61 Absatz 1 Nummer 15), Regallager darüber sind Sonderbauten (§ 2 Absatz 4 Nummer 18). Verfahren und Zuständigkeit regelt die Landesbauordnung.
Die Anlage muss standsicher sein (§ 12 Absatz 1) und dem Brandschutz genügen (§ 14); den Standsicherheitsnachweis (§ 66) erstellt ein Tragwerksplaner nach den Eurocodes DIN EN 1990, 1991 und 1993 (MVV TB des DIBt). Tragende Stahlbauteile stammen von nach EN 1090-1 zertifizierten Herstellern (Anlage A 1.2.4/5) und sind Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110.
In Arbeitsstätten gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung: Gefährdungsbeurteilung (§ 3), tragfähige Fußböden (Anhang Nummer 1.5 Absatz 2), sicher begehbare Treppen (Nummer 1.8 Absatz 1), Absturzsicherung ab mehr als 1 Meter (Nummer 2.1 Absatz 1), gekennzeichnete, freigehaltene Fluchtwege (Nummer 2.3, § 4 Absatz 4). Die DGUV Information 208-061 verlangt für Regalbühnen (Abschnitt 4.3.4) Lastannahmen nach Anhang 2, Umwehrungen von mindestens 1,0 m für 500 N/m Horizontallast und eine dauerhafte Kennzeichnung mit den zulässigen Lasten (Abschnitt 4.2.7.1), die nicht überschritten werden dürfen (Abschnitt 5.1.2).
Den Brandschutz in Industriebauten regelt die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL): Einbauten sind nach Sicherheitskategorie begrenzt (Abschnitt 5.5), in Industriebauten über 1.600 m² braucht jedes Geschoss zwei bauliche Rettungswege, entsprechend auch Ebenen oder Einbauten über jeweils 200 m² (Abschnitt 5.6.2).
Unsere Empfehlung: Statik vom Tragwerksplaner unterschreiben lassen, das Verfahren vorab mit der Bauaufsicht klären, je Ebene ein Belastungsschild anbringen, Absturzkanten mit Geländer sichern und nie über den berechneten Wert belasten.
Österreich
In Österreich ist eine Lagerbühne aus Stahl kein Arbeitsmittel, sondern ein mit dem Gebäude verbundenes Bauwerk und unterliegt dem Baurecht der Bundesländer. Ob Baubewilligung oder Bauanzeige nötig ist, bestimmt die Bauordnung des jeweiligen Landes – in Wien etwa sind festigkeitsrelevante Änderungen an Bauwerken nach § 60 Abs. 1 lit. c Bauordnung für Wien bewilligungspflichtig, sofern nicht eine Bauanzeige nach § 62 genügt. Die von den Ländern für verbindlich erklärte OIB-Richtlinie 1 verlangt Tragwerke mit ausreichender Tragfähigkeit, deren Zuverlässigkeit dem Eurocode ÖNORM EN 1990 mit ÖNORM B 1990-1 genügt. In Wien haftet nach § 65 Abs. 2 lit. b Bauordnung für Wien der Verfasser für die Richtigkeit und Vollständigkeit der statischen Nachweise. Dauerhaft eingebaute tragende Stahlbauteile sind Bauprodukte nach der Verordnung (EU) 2024/3110 (Artikel 3 Nummer 1) mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung (Artikel 17); die Ausführungsnorm für Stahltragwerke ist die EN 1090.
In einer Arbeitsstätte sind zusätzlich die Gefahren nach § 4 ASchG zu ermitteln; § 21 Abs. 1 ASchG verlangt eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit. Nach § 10 Abs. 2 Z 2 AStV ist durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung von Galerien und Zwischenböden nicht überschritten wird; nach § 11 Abs. 3 AStV sind erhöhte Bereiche bei mehr als 1 m Absturzhöhe durch mindestens 1 m hohe Geländer mit Mittelstange zu sichern, bei mehr als 2 m zusätzlich durch Fußleisten. Stiegen brauchen nach § 4 AStV Handlauf und Geländer; Fluchtwege richten sich nach § 17 AStV, der Brandschutz nach OIB-Richtlinie 2.1.
Empfehlung: Lassen Sie die Statik von einem befugten Planer unterfertigen, klären Sie die Bewilligungspflicht mit Ihrer Baubehörde, Belastungstafel auf jeder Ebene, Geländer an allen freien Kanten, und nie über die berechnete Last.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







