Racks Point Logo

Industrielles Metall-Zwischengeschoss · 11,10 × 2,99 m · 33 m²

Außerhalb von Spanien und Portugal: nur auf Angebot, mit individuell kalkuliertem Transport.

Technischer Konfigurator wird initialisiert...

Beschreibung · Industrielles Metall-Zwischengeschoss

Die Metall-Mezzanine ist eine robuste und vielseitige Lösung, die darauf ausgelegt ist, maximale Lagerkapazität zu erzielen und den Platz in Ihrem Geschäft oder Lager zu optimieren. Mit einer beeindruckenden Fläche von 33 m² ermöglicht dieses System die Schaffung einer zusätzlichen Ebene für effizientes Arbeiten oder effiziente Lagerung, ideal zur Nutzung der verfügbaren Höhe. Seine Metallstruktur trägt bis zu 500 kg/m², was Sicherheit und Langlebigkeit garantiert.

Diese Metall-Mezzanine ist die perfekte Lösung, um Ihren Lagerplatz zu vervielfachen, ohne dass größere Umbauten erforderlich sind. Konzipiert, um die Höhe Ihres Geschäfts, Werkstatt oder Ladens optimal zu nutzen, schafft dieses Modell von 11,10 x 2,99 Metern zusätzliche 33 m², verteilt auf einer funktionalen Ebene. Jede Fachboden dieser Metall-Mezzanine kann bis zu 500 kg tragen, was sie zu einem robusten System macht, ideal für die Lagerung von Handelswaren und Werkzeugen bis hin zu Akten oder schwerem Material. Seine Tragfähigkeit pro Fachboden gewährleistet eine langlebige und sichere Investition und optimiert die Rentabilität Ihrer Fläche.

Die Vielseitigkeit der Metall-Mezzanine zeigt sich in ihrer einfachen Montage und der Anpassungsfähigkeit ihrer Fachböden. Mit Maßen von 368 cm Höhe, 1110 cm Breite und 299 cm Tiefe bietet jede Ebene großzügigen Platz für Kisten, Archivmaterial oder den Bestand Ihres Geschäfts. Die Fachböden lassen sich leicht verstellen, um sie an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen, und das Montagesystem ist intuitiv konzipiert und verwendet die im Kit enthaltenen Komponenten. Dieses System ist für eine schnelle Installation ausgelegt, minimiert Unterbrechungen in Ihrer täglichen Aktivität und ermöglicht es Ihnen, Ihren neuen Lagerbereich problemlos zu nutzen.

Die blau und orange Lackierung dieser Metall-Mezzanine verleiht ihr nicht nur ein professionelles Aussehen, sondern integriert sie auch leicht in die Ästhetik verschiedener Industrie- und Handelsumgebungen. Die Palette bietet verschiedene Ausführungsoptionen, um jeder Vorliebe gerecht zu werden und stets maximale Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Wenn Sie eine Kfz-Werkstatt, einen Laden mit hoher Produktrotation, ein kompaktes Archiv oder ein mittelgroßes Lager optimieren möchten, ist diese Metall-Mezzanine eine intelligente Wahl. Ihre spezifische Konfiguration von Abmessungen und Tragfähigkeit unterscheidet sie von anderen schmaleren oder weniger widerstandsfähigen Optionen und positioniert sie als eine ausgewogene und effiziente Lösung zur Maximierung des Potenzials Ihres Unternehmens.

Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Industrielles Metall-Zwischengeschoss · 11,10 × 2,99 m · 33 m²

Lagerbühnen und Zwischengeschosse (Bauwerk und feste Installation)

Deutschland

In Deutschland ist eine begehbare Lagerbühne nicht nur eine Lagereinrichtung: als Regalanlage mit Erschließungsfunktion fällt sie unter das Bauordnungsrecht der Länder, das der Musterbauordnung (MBO) folgt (§ 1 Absatz 2 Nummer 7): Errichtung und Nutzungsänderung bedürfen der Baugenehmigung (§ 59 Absatz 1); verfahrensfrei sind Regale bis 7,50 m Oberkante Lagergut (§ 61 Absatz 1 Nummer 15), Regallager darüber sind Sonderbauten (§ 2 Absatz 4 Nummer 18). Verfahren und Zuständigkeit regelt die Landesbauordnung.

Die Anlage muss standsicher sein (§ 12 Absatz 1) und dem Brandschutz genügen (§ 14); den Standsicherheitsnachweis (§ 66) erstellt ein Tragwerksplaner nach den Eurocodes DIN EN 1990, 1991 und 1993 (MVV TB des DIBt). Tragende Stahlbauteile stammen von nach EN 1090-1 zertifizierten Herstellern (Anlage A 1.2.4/5) und sind Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110.

In Arbeitsstätten gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung: Gefährdungsbeurteilung (§ 3), tragfähige Fußböden (Anhang Nummer 1.5 Absatz 2), sicher begehbare Treppen (Nummer 1.8 Absatz 1), Absturzsicherung ab mehr als 1 Meter (Nummer 2.1 Absatz 1), gekennzeichnete, freigehaltene Fluchtwege (Nummer 2.3, § 4 Absatz 4). Die DGUV Information 208-061 verlangt für Regalbühnen (Abschnitt 4.3.4) Lastannahmen nach Anhang 2, Umwehrungen von mindestens 1,0 m für 500 N/m Horizontallast und eine dauerhafte Kennzeichnung mit den zulässigen Lasten (Abschnitt 4.2.7.1), die nicht überschritten werden dürfen (Abschnitt 5.1.2).

Den Brandschutz in Industriebauten regelt die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL): Einbauten sind nach Sicherheitskategorie begrenzt (Abschnitt 5.5), in Industriebauten über 1.600 m² braucht jedes Geschoss zwei bauliche Rettungswege, entsprechend auch Ebenen oder Einbauten über jeweils 200 m² (Abschnitt 5.6.2).

Unsere Empfehlung: Statik vom Tragwerksplaner unterschreiben lassen, das Verfahren vorab mit der Bauaufsicht klären, je Ebene ein Belastungsschild anbringen, Absturzkanten mit Geländer sichern und nie über den berechneten Wert belasten.

Österreich

In Österreich ist eine Lagerbühne aus Stahl kein Arbeitsmittel, sondern ein mit dem Gebäude verbundenes Bauwerk und unterliegt dem Baurecht der Bundesländer. Ob Baubewilligung oder Bauanzeige nötig ist, bestimmt die Bauordnung des jeweiligen Landes – in Wien etwa sind festigkeitsrelevante Änderungen an Bauwerken nach § 60 Abs. 1 lit. c Bauordnung für Wien bewilligungspflichtig, sofern nicht eine Bauanzeige nach § 62 genügt. Die von den Ländern für verbindlich erklärte OIB-Richtlinie 1 verlangt Tragwerke mit ausreichender Tragfähigkeit, deren Zuverlässigkeit dem Eurocode ÖNORM EN 1990 mit ÖNORM B 1990-1 genügt. In Wien haftet nach § 65 Abs. 2 lit. b Bauordnung für Wien der Verfasser für die Richtigkeit und Vollständigkeit der statischen Nachweise. Dauerhaft eingebaute tragende Stahlbauteile sind Bauprodukte nach der Verordnung (EU) 2024/3110 (Artikel 3 Nummer 1) mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung (Artikel 17); die Ausführungsnorm für Stahltragwerke ist die EN 1090.

In einer Arbeitsstätte sind zusätzlich die Gefahren nach § 4 ASchG zu ermitteln; § 21 Abs. 1 ASchG verlangt eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit. Nach § 10 Abs. 2 Z 2 AStV ist durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung von Galerien und Zwischenböden nicht überschritten wird; nach § 11 Abs. 3 AStV sind erhöhte Bereiche bei mehr als 1 m Absturzhöhe durch mindestens 1 m hohe Geländer mit Mittelstange zu sichern, bei mehr als 2 m zusätzlich durch Fußleisten. Stiegen brauchen nach § 4 AStV Handlauf und Geländer; Fluchtwege richten sich nach § 17 AStV, der Brandschutz nach OIB-Richtlinie 2.1.

Empfehlung: Lassen Sie die Statik von einem befugten Planer unterfertigen, klären Sie die Bewilligungspflicht mit Ihrer Baubehörde, Belastungstafel auf jeder Ebene, Geländer an allen freien Kanten, und nie über die berechnete Last.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08