Industrieregal 30x269x100 | Professionelle Lagerung
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Maximieren Sie die Effizienz in Ihrem Betriebsablauf mit diesem robusten Industrieregal 30x269x100. Konzipiert für professionelle Umgebungen, bietet es eine zuverlässige und langlebige Lagerlösung. Seine Metallkonstruktion ist für den intensiven Gebrauch ausgelegt und gewährleistet die Sicherheit Ihrer Produkte. Es ist ideal für die Verwaltung großer Mengen und die Optimierung jedes Zentimeters Ihrer Arbeitsfläche. Wenn Sie die Organisation und Zugänglichkeit Ihres Inventars verbessern möchten, ist dieses Palettiersystem eine ausgezeichnete Wahl.
Dieses Modell mit großer Kapazität ermöglicht die effiziente Organisation von Waren unterschiedlicher Größe und Gewicht. Mit einer beeindruckenden Tragfähigkeit von 1000 kg pro Ebene können Sie bedenkenlos von schweren Materialien bis hin zu Industrieanlagen lagern. Sein intelligentes Design erleichtert den Zugriff auf die Produkte und beschleunigt die Kommissionierungs- und Nachfüllvorgänge. Außerdem ist die Montage schnell und einfach, was eine sofortige Anpassung an Ihre Bedürfnisse ermöglicht. Ergänzen Sie Ihr Lagersystem mit unseren Palettenregalen (Palettenregalsysteme).
Haltbarkeit und Funktionalität sind entscheidend für jede Lagerlösung. Dieses Metallregal mit einer Blau/Orange-Oberfläche sorgt nicht nur für visuelle Ordnung, sondern ist auch auf Langlebigkeit ausgelegt. Seine Robustheit macht es perfekt für Lager, Werkstätten, Industriegaragen und sogar große Einzelhandelsflächen. Die Möglichkeit, seine Ebenen zu konfigurieren, passt es an verschiedene Warenarten an und macht es zu einem wichtigen Bestandteil der Logistik jedes Unternehmens. Erkunden Sie andere Optionen wie das Palettenregal 255x184x100 cm · 4 Ebenen · Standard, wenn Sie andere Maße benötigen.
- Gesamtmaße: 300 cm Breite x 269 cm Höhe x 100 cm Tiefe.
- Tragfähigkeit: Bis zu 1000 kg pro Ebene, was eine sichere und robuste Lagerung garantiert.
- Montage: Schnelles und schraubenloses Montagesystem, das Installation und Neukonfiguration erleichtert.
- Verwendung: Ideal zur Raumnutzung in Lagern, Werkstätten, Garagen und Distributionszentren.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Paletten kann ich pro Ebene in diesem Regal unterbringen?
Was ist die gesamte Tragfähigkeit des Regals?
Ist eine Bodenverankerung des Regals erforderlich?
Kann dieses Regal in Zukunft erweitert werden?
Was bedeutet, dass die Last UDL ist?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07