Fuß für Regale · 120x120 mm
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Beschreibung · Fuß für Regale
Dieser Regal-Fuß mit einer 120x120x3 mm Grundplatte und geschweißter Halterung sorgt für eine solide Verankerung am Boden. Aus robustem Stahl mit 0,25 kg Eigengewicht gefertigt, bietet das blaue Bauteil maximale Standfestigkeit für die vertikalen Steher Ihrer Lagerflächen. Die geschweißte Aufnahme verhindert ein Verrutschen der gesamten Konstruktion selbst bei schweren Lasten. Das widerstandsfähige Material schützt zuverlässig vor Abnutzung im Arbeitsalltag. So gewährleisten Sie langfristige Sicherheit, Stabilität und Ordnung in der Werkstatt, der Lagerhalle oder dem Betrieb.
Ein standfester Regal-Fuß bildet die statische Grundlage, damit einzelne Ladeebenen schwere Paletten, gefüllte Lagerbehälter und massive Werkzeuge ohne Rutschgefahr tragen können. Die sichere Verankerung am Boden verteilt das Gewicht punktgenau über das gesamte Regalsystem. Dadurch lässt sich jedes Fach optimal ausnutzen, ohne die Standfestigkeit der Vertikalträger zu gefährden. Für den Käufer bedeutet diese konstruktive Basis eine exzellente Sicherheit im Alltag, da das Ausweichen der Pfosten bei hoher Punktbelastung wirksam verhindert wird und die Palettenebenen stets zuverlässig belastbar bleiben.
Mit den exakten Abmessungen der Grundplatte von 120x120 mm und einer Stärke von 3 mm nimmt dieser spezielle Regal-Fuß die Vertikalstützen präzise auf. Auf den eingehängten Fächern finden dadurch schwere Kisten, Metallbehälter, Werkzeuge oder gestapelte Waren einen dauerhaft sicheren Platz. Die Aufnahmen des Halters erlauben eine genaue Ausrichtung der Ständer, während die Grundfläche für eine standfeste Bodenbefestigung sorgt. Dank dieser massiven Unterkonstruktion bleibt der Rahmen auch bei dynamischen Belastungen durch Gabelstapler stabil, was die Sicherheit im Lager deutlich erhöht.
Gefertigt aus widerstandsfähigem Stahl überzeugt der kompakte Regal-Fuß durch sein geringes Eigengewicht von 0,25 kg bei maximaler Festigkeit. Die integrierte, angeschweißte Halterung nimmt den Rahmenständer passgenau auf und vereinfacht die Montage vor Ort erheblich. Bei der Installation wird die 120x120 mm breite Bodenplatte direkt im Boden verankert, wodurch ein Verrutschen der gesamten Konstruktion ausgeschlossen wird. Dieser solide Metallfuß verbindet den Steher starr mit dem Untergrund und garantiert somit eine dauerhafte Stabilität für die anschließenden Längsträger und Diagonalstreben des Rahmens.
Die blaue Lackierung verleiht jedem passenden Regal-Fuß eine hervorragende Abriebfestigkeit und schützt den Stahl zuverlässig vor Beanspruchung im täglichen Betrieb. Der markante blaue Farbton sorgt zudem für eine schnelle optische Zuordnung bei Aufbau und Wartung im Regalsystem. Innerhalb des Systems fügt sich das Bauteil nahtlos an andere Systemkomponenten an und ergänzt Rahmenelemente sowie Traversen der gleichen Farblinie. Durch diese professionelle Beschichtung bleibt die Oberfläche auch beim Einsatz in feuchterer Umgebung dauerhaft geschützt und bewahrt ihre saubere, industrielle Optik über viele Jahre hinweg.
Für stark frequentierte Lagerhallen, Werkstätten und Logistikzentren ist dieser gezielt entwickelte Regal-Fuß die optimale Wahl gegenüber einfacheren Bodenabschlüssen. Er verhindert mechanische Verschiebungen durch Bodenunebenheiten oder leichte Stöße im Arbeitsalltag wirksam. Wer bei der Palettenlagerung keine Kompromisse bei der Standsicherheit eingehen möchte, greift zu dieser Ausführung mit angeschweißter Lasche. Sie garantiert eine exakte Kraftübertragung auf das Fundament und sichert die Stabilität des gesamten Regals, wodurch Betriebsunfälle vermieden werden und die Langlebigkeit der gewerblichen Lagerausstattung maximiert wird.
Häufig gestellte Fragen · Fuß für Regale
Welche Abmessungen besitzt dieser Regal-Fuß für den Einsatz im Lager?
Warum ist ein zuverlässiger Regal-Fuß für die Standsicherheit im Lager notwendig?
Aus welchem Material besteht das Bauteil und welche Farbe hat es?
Wie unterstützt der Regal-Fuß das sichere Lagern von schweren Paletten?
Welche Besonderheit bietet dieser Regal-Fuß im Vergleich zu einfachen Ausführungen?
Welches Gewicht bringt das einzelne Element auf die Waage?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Fuß für Regale · 120x120 mm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







