Traversensicherung für Regale · 2690 mm · 1500 kg
Außerhalb von Spanien und Portugal: Mindestbestellmenge 10 Palettenregale.
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
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Beschreibung · Traversensicherung für Regale
Mit einer beachtlichen Tragkraft von 1500 kg pro Ebene ermöglicht dieses Traversenpaar die zuverlässige Lagerung schwerer Industriewaren und Paletten. Die professionelle Traversensicherung gewährleistet dabei maximale Stabilität bei jeder Beschickung im Logistikalltag. Durch den paarweisen Einsatz der Träger schaffen Sie flexible Ladeebenen, die den verfügbaren Raum effizient ausnutzen und bis zu vier Ladehöhen pro Regalfeld gestatten. Für Betreiber bedeutet diese hohe Traglast eine nachhaltige Optimierung der Lagerkapazität, da selbst massive Lasten sicher verwahrt werden, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.
Mit einer Fachbreite von 2690 mm und einem verstärkten Profil von 120x45 mm bietet das System ideale Maße für die Aufnahme mehrerer Europaletten oder kompakter Großbehälter. Bei einer Regaltiefe von 100 cm lassen sich Gitterboxen, Werkzeuge oder schweres Lagergut passgenau verstauen. Die integrierten Traversensicherungen stellen sicher, dass die Träger auch bei dynamischer Belastung fest in den Ständerrahmen verankert bleiben. Dank der variablen Höhenverstellung gestalten Sie mühelos bis zu vier unterschiedliche Nutzhöhen pro Modul, um den Lagerplatz präzise an Ihre Frachtgüter anzupassen.
Das Set besteht aus zwei verstärkten Längsträgern, die zusammen mit Ständerrahmen, Fußplatten und Verankerungen ein solides Grundgerüst bilden. Die Montage erfolgt schnell und unkompliziert, da die mitgelieferte Traversensicherung ein unbeabsichtigtes Ausheben der Längsträger zuverlässig verhindert. Dank der mitgelieferten Sicherungsstifte wird kein komplexes Werkzeug benötigt, was wertvolle Installationszeit spart. Die durchdachte Konstruktion verbindet die Träger fest mit den Rahmenstrukturen und garantiert eine dauerhaft belastbare Verbindung für den intensiven täglichen Betrieb im Warenumschlag.
Das funktionale Design besticht durch seine markante Farbgebung in Blau und Orange, die nicht nur für eine ansprechende Optik sorgt, sondern auch die Sichtbarkeit im Hallenbereich deutlich erhöht. Diese visuelle Hervorhebung zusammen mit der funktionellen Traversensicherung erleichtert dem Staplerfahrer das punktgenaue Anfahren der Regalebenen. Innerhalb unseres Sortiments stehen verschiedene Farbkombinationen und Abmessungen zur Verfügung, wodurch sich bestehende Lagerstrukturen nahtlos erweitern lassen. Der hochwertige Oberflächenschutz schützt das Material langlebig vor Beanspruchung und erhält die professionelle Struktur Ihres Lagers.
Für Industriehallen, Logistikzentren und Werkstätten mit hohem Güteraufkommen ist diese Ausführung die richtige Entscheidung gegenüber einfachen Lagersystemen. Die Kombination aus hoher Belastbarkeit, optimaler Nutzlänge und verlässlicher Traversensicherung erfüllt sämtliche Anforderungen an moderne Schwerlastlager. Wer Großlagerstellen effizient organisieren und den verfügbaren Raum maximal ausnutzen möchte, profitiert von dieser robusten Bauweise. Sie schaffen eine zukunftssichere Lagerumgebung, die intensivem Materialfluss standhält und die täglichen Abläufe in Ihrem Betrieb spürbar strukturiert und sichert.
Häufig gestellte Fragen · Traversensicherung für Regale
Wie viel Gewicht hält diese Traversensicherung mit 2690 mm Länge aus?
Welche Abmessungen besitzt das Modul dieser Traversensicherung?
Wie verläuft die Montage dieser Traversensicherung?
Wie viele Ladeebenen lassen sich mit dieser Traversensicherung gestalten?
In welchen Farben wird diese Traversensicherung geliefert?
Welches Zubehör gehört zur Traversensicherung und dem Gesamtsystem?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Traversensicherung für Regale · 2690 mm · 1500 kg
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







