Rahmen für industrielle Lagerung · 353 cm · Tiefe 100 cm
Außerhalb von Spanien und Portugal: Mindestbestellmenge 10 Palettenregale.
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
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Beschreibung · Rahmen für industrielle Lagerung
Entdecken Sie unsere Lagerregale, die robuste Struktur, die entwickelt wurde, um Ihren Industriebereich zu optimieren. Mit einer Höhe von 353 cm und einer Tiefe von 100 cm bieten diese Lagerregale eine solide Grundlage für die effiziente Organisation Ihrer Waren und gewährleisten maximale Kapazität und Zugänglichkeit. Ihre Montage ist einfach und ermöglicht eine schnelle Implementierung.
Die Konfiguration einer soliden und absolut stabilen Regalstruktur ist ein unerlässlicher Schritt, um die verfügbare Höhe in jeder Halle, jedem Logistikzentrum oder Industrielager optimal zu nutzen. Mit einer Höhe von 352,5 cm und einer exakten Tiefe von 100 cm bieten die Lagerrahmen dieser Serie eine feste Basis für die agile, methodische und sichere Organisation von Lasten. Ihr Design mit einem Meter Tiefe erleichtert die perfekte Passform für die bequeme Positionierung von Paletten, Behältern und Waren und ermöglicht den Gabelstaplern das problemlose Manövrieren in den Betriebsgängen. Diese Abmessung ist eine Schlüsselentscheidung, egal ob Sie maßgeschneiderte Lagermodule entwerfen möchten oder verschlissene Komponenten in groß angelegten Ladezeilen ersetzen müssen.
Die Solidität und Langlebigkeit jedes Lagerrahmens beruhen auf der Qualität seiner Fertigung und einer widerstandsfähigen Lackierung, die für den kontinuierlichen industriellen Arbeitsrhythmus ausgelegt ist. Präsentiert in einer auffälligen und professionellen Farbkombination aus Blau und Orange, verleiht dieses Set den Anlagen nicht nur ein klares visuelles Erscheinungsbild, sondern schützt die Metalloberfläche vor Kratzern, Feuchtigkeit und alltäglichen Abriebspuren. Der Montageprozess ist einfach und schnell, was die Inbetriebnahme oder Erneuerung des Ladebereichs erheblich beschleunigt, ohne unnötige Ausfallzeiten zu verursachen. Darüber hinaus wird zur Erhöhung des Schutzniveaus gegen mögliche unbeabsichtigte Stöße durch Maschinen die Einarbeitung einer Schutzbarriere in den Durchgangsbereichen dringend empfohlen.
Speziell für die operativen Anforderungen von Werkstätten, Garagen, Hallen und Distributionszentren konzipiert, ermöglicht die Integration dieser Lagerrahmen eine reibungslose Erweiterung der Betriebskapazität Ihrer Anlagen. Ihre Funktionalität als Ersatzteil oder als Ausgangsstruktur für die Addition neuer Ladeebenen bietet Ihnen maximale Flexibilität, um schwere Werkzeuge und Schüttgüter vollständig sicher zu lagern. Die Aufrechterhaltung eines geordneten und strukturierten Inventars wirkt sich direkt auf die tägliche Produktivität Ihres Unternehmens aus und gewährleistet, dass jedes Material stets lokalisiert, zugänglich und vor jeglichen Eventualitäten geschützt ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Höhen- und Tiefenmaße haben diese Lagerrahmen?
Für welche Art von Funktionen dienen diese Lagerrahmen im Lager?
In welcher Farbausführung werden die Lagerrahmen angeboten?
Wie ist der Montageprozess für die Lagerrahmen?
Welche Abmessungen haben die Ständer, aus denen die Struktur besteht?
Was ist die Tragfähigkeit dieses Produkts?
In welchen Arbeitsbereichen wird die Verwendung dieser Struktur empfohlen?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Rahmen für industrielle Lagerung · 353 cm · Tiefe 100 cm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







