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Reifenregale: Optimieren Sie die Lagerung in Ihrer Werkstatt

Von Enrique Daroqui · · · 3 Min. Lesezeit
Reifenregale: Optimieren Sie die Lagerung in Ihrer Werkstatt

Die effiziente Lagerung von Reifen, international als Tyre Rack bekannt, ist eine logistische Herausforderung sowohl für professionelle Werkstätten als auch für Motorradenthusiasten, die Ersatzräder in ihrer Garage aufbewahren. Der Schlüssel zu einer optimalen Verwaltung liegt nicht nur im Stapeln, sondern auch im Schutz der Gummisubstanz und in der Ermöglichung eines schnellen Zugriffs auf jede Einheit. Bei Racks Point verstehen wir, dass eine korrekte Organisation gleichbedeutend mit Produktivität und Sicherheit ist.

Für diejenigen, die eine professionelle Lösung suchen, sind unsere Reifenlagerregale speziell dafür konzipiert, die runde Form der Räder zu tragen, Verformungen zu vermeiden und den vertikalen Raum optimal zu nutzen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Regalen ermöglichen diese Systeme eine korrekte Gewichtsverteilung und verlängern so die Lebensdauer des Produkts.

Warum spezielle Reifenregale verwenden?

Viele Nutzer machen den Fehler, Reifen in Standardregalen zu lagern. Gummi ist jedoch ein Material, das empfindlich auf längere Druckpunkte reagiert. Die Verwendung einer dafür entwickelten Struktur stellt sicher, dass das Profil keine strukturellen Schäden erleidet. Darüber hinaus ermöglichen diese Regale eine sofortige visuelle Klassifizierung, was die Suchzeiten in der Werkstatt verkürzt.

Wenn Ihr Platz begrenzt ist oder Sie Mobilität benötigen, können Sie diese Strukturen mit fahrbaren Metallregalen mit Rädern kombinieren, um den Bestand je nach täglichem Bedarf zu verschieben. Dies ist besonders nützlich in Werkstätten, in denen der Fahrzeugfluss konstant ist und Arbeitsbereiche in Sekundenschnelle freigeräumt werden müssen.

Tipps für eine professionelle Lagerung

Wie maximiert man den Platz in einer kleinen Werkstatt?

Wenn Platz Mangelware ist, liegt der Schlüssel in der Höhe. Wenn Sie hohe Decken haben, können Sie mit der Installation von maßgefertigten Stahlbühnen und Zwischengeschossen (Industrie-Mezzanine) die nutzbare Fläche verdoppeln. So kann die untere Etage für den Montageservice genutzt und die oberen Ebenen für die Lagerung von Reifen außerhalb der Saison oder von langsam drehendem Lagerbestand verwendet werden.

Für diejenigen, die ein geringeres Volumen verwalten oder Vielseitigkeit benötigen, können Leichtlastregale für Garagen und Lagerräume mit speziellem Zubehör für Reifen angepasst werden. Dies ermöglicht eine modulare Konfiguration, die mit Ihrem Unternehmen wächst. Denken Sie daran, dass unabhängig vom gewählten System die Stabilität und die Qualität des Stahls die entscheidenden Faktoren sind, die den Unterschied zwischen einer sicheren Lagerung und einem unnötigen Risiko für Ihre Mitarbeiter oder Ihr Fahrzeug ausmachen.

Kategorie: Werkbänke
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Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich

Privater Gebrauch (Garage, Keller)
Deutschland

In Deutschland gilt für ein Regal, das privat in Garage, Keller oder Vorratsraum genutzt wird, das Arbeitsschutzrecht nicht: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) richten sich an Arbeitgeber und schützen Beschäftigte bei der Arbeit. Maßgeblich ist stattdessen die allgemeine Produktsicherheit. Die Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet die Wirtschaftsakteure, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen (Artikel 5), und verlangt, dass dem Regal klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen (Artikel 9 Absatz 7) und dass ein Online-Angebot Hersteller, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eine Abbildung des Produkts mit seinen Produktidentifikatoren und die Warnhinweise eindeutig und gut sichtbar nennt (Artikel 19). Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) führt diese Verordnung national durch: Anweisungen, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sind in deutscher Sprache abzufassen (§ 6), und die Marktüberwachung obliegt den Landesbehörden (§ 25).

Unsere Empfehlung: Regal genau nach Anleitung aufbauen, gegen Umkippen an der Wand befestigen, die angegebene Belastung je Fachboden einhalten und Schweres unten lagern.

Österreich

In Österreich gelten die Arbeitnehmerschutzvorschriften (ASchG, AStV) nicht für ein Regal, das in der Garage, im Kellerabteil oder in der Vorratskammer einer Wohnung steht: Sie richten sich an Arbeitgeber und Arbeitsstätten. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit: Nach Artikel 5 dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, und dem Regal müssen klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in der Sprache beiliegen, die der Mitgliedstaat der Bereitstellung festlegt und die für Verbraucher leicht verständlich ist (Artikel 9 Absatz 7). Ergänzend regelt das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) Sicherheitsanforderungen an Produkte, Pflichten der In-Verkehr-Bringer und behördliche Maßnahmen; nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften Hersteller und Importeur für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt, und beim Kauf im Fernabsatz kann der Verbraucher nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Empfehlung: Sichern Sie das Regal gegen Umkippen an der Wand, halten Sie die angegebene Höchstbelastung je Fachboden ein und lagern Sie Schweres unten.

Gewerblicher Gebrauch mit manueller Be- und Entladung
Deutschland

In Deutschland ist ein Regal in Werkstatt, Laden oder Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel – ein Gerät, das für die Arbeit verwendet wird – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 2), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt vorab die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG), dokumentiert das Ergebnis vor der erstmaligen Verwendung (§ 3 Absatz 8 BetrSichV, § 6 ArbSchG) und verwendet das Regal erst danach (§ 4 Absatz 1 BetrSichV). Es muss ausreichend standsicher, falls erforderlich stabilisiert sein (§ 9) – bei hohen, schmalen Regalen Wand- oder Bodenbefestigung. Hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, prüft es eine zur Prüfung befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage vor der Inbetriebnahme (§ 14 Absatz 1); die Fristen wiederkehrender Prüfungen legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Absatz 6), Herstellerangaben eingeschlossen. Nach der DGUV Information 208-061 sind an ortsfesten Regalen Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr und die zulässigen Fach- und Feldlasten dauerhaft und deutlich erkennbar anzubringen – entbehrlich bei von Hand be- und entladenen Regalen mit Fachlast unter 200 kg oder Feldlast unter 1000 kg; die vom Hersteller angegebene Belastung ist in jedem Fall einzuhalten. Verkehrswege müssen nach der Arbeitsstättenverordnung sicher begehbar sein und ständig freigehalten werden (§ 4 Absatz 4, Anhang Nummer 1.8). Die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) ist die europäische technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.

Österreich

In Österreich ist ein Regal in einer Werkstatt, einem Geschäft oder einem Lager mit Beschäftigten ein Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), mit dem Österreich die Richtlinie 2009/104/EG umsetzt. Nach § 33 ASchG sorgen Arbeitgeber dafür, dass Arbeitsmittel richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden, und setzen nur solche ein, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden. § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) § 10 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verlangt, bei Lagerungen insbesondere auf die Stabilität und Eignung der Unterlage, auf die Standfestigkeit der Lagerung selbst und der dafür verwendeten Einrichtungen sowie auf den Abstand der Lagerungen zueinander oder zu Bauteilen und Arbeitsmitteln zu achten und durch geeignete Maßnahmen – etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – dafür zu sorgen, dass die zulässige Belastung der Regale nicht überschritten wird; wie die Standfestigkeit erreicht wird, bei hohen Regalen üblicherweise durch Wandbefestigung oder Bodenverankerung nach der Montageanleitung, schreibt die Verordnung nicht vor. Beim händischen Ein- und Auslagern ist die Gefährdung nach § 64 ASchG zu beurteilen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) führt statische Regale nicht unter den Arbeitsmitteln auf, die nach § 8 wiederkehrend zu prüfen sind; Abnahme- und Folgeprüfungen richten sich daher nach den Herstellerangaben und der EN 15635. EN 15635 beschreibt Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht.

Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-07

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