Paletten Rack 1000 kg · 4 Ebenen · 300x184x100 cm · 2 Paletten
Außerhalb von Spanien und Portugal: Mindestbestellmenge 10 Palettenregale.
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
Bildergalerie · Paletten Rack 1000 kg
















Beschreibung · Paletten Rack 1000 kg
Dieses funktionale paletten rack mit 300 cm Höhe, 184 cm Feldweite und 100 cm Tiefe ist die ideale Lösung für Hallen und Werkstätten. Zusammen mit der Bodenstellfläche bietet das System fünf vollwertige Nutzebenen und fasst insgesamt bis zu 10 Europaletten. Jedes Traversenpaar garantiert eine hohe Tragkraft von 1000 kg Fachlast, was eine Belastbarkeit von 4000 kg pro Modul ergibt. Die blau-orange Konstruktion wird aus Einzelkomponenten montiert und nutzt im Vergleich zu Ausführungen mit weniger Ebenen die Höhe von 300 cm optimal aus.
Bei diesem Paletten Rack werden die Ständer in RAL 5010 mit Streben verschraubt und Fußplatten per M10x70 Anker im Boden fixiert. Sicherungsstifte sichern die orangefarbenen Traversen zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Ausheben.
Mit vier flexiblen Einhängeebenen plus der direkten Bodenstellfläche stellt dieses Paletten Rack insgesamt fünf Nutzhöhen für Ihre Intralogistik bereit. Auf einer Lichte Weite von 184 cm lassen sich pro Ebene wahlweise zwei Europaletten im Standardmaß 800×1200 mm oder eine Industriepalette mit 1000×1200 mm einlagern. Inklusive des Bodens erreicht ein Einzelmodul somit eine Kapazität von bis zu 10 Europaletten. Diese vertikale Raumausnutzung eignet sich optimal für Betriebe, die mittelgroße Ladeeinheiten systematisch und direkt zugänglich strukturieren möchten, ohne wertvolle Grundfläche im Lager zu verschenken.
Konstruiert für anspruchsvolle Lasten bietet das Paletten Rack eine Tragkraft von 1000 kg pro Traversenebene bei gleichmäßig verteilter Last, was einer Gesamtbelastung von 4000 kg auf den Traversen entspricht. Die Abmessungen von 300 cm Höhe, 184 cm lichter Feldweite und 100 cm Tiefe sind passgenau auf genormte Ladungsträger zugeschnitten. Jedes Modul nimmt pro Fachträgerpaar exakt zwei Europaletten oder eine amerikanische Industriepalette auf. Mit einem Gesamtgewicht von 111,65 kg garantiert diese Konstruktion mit 90×60 mm Ständern verlässliche Standfestigkeit im täglichen Schwerlasteinsatz.
Der Lieferumfang umfasst zwei Rahmen mit Diagonal- und Horizontalstreben, die mit M10×75 Schrauben montiert werden, sowie acht Traversen im Profil 100×45 mm. Die Montage erfolgt modular ohne Schweißarbeiten: Die Stützen werden mit 120×120×3 mm Fußplatten verschraubt und mittels M10×70 Schwerlastankern fest im Boden verankert. Die Traversen klinken präzise in die Ständerprofile ein und werden durch 18 Sicherungsstifte 90# zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Ausheben geschützt. So entsteht ohne Spezialwerkzeug ein extrem hochfestes Paletten Rack für den professionellen Einsatz.
Optisch überzeugt das Paletten Rack durch blaue Rahmen in RAL 5010 und orangefarbene Traversen in RAL 2002. Für zusätzlichen Schutz im Fahrverkehr lassen sich Anfahrschutzstrukturen sowie Schutzgeländer in RAL 2004 oder Gelb RAL 1023 ergänzen. Zudem lässt sich das System mit einem 1800 mm Fachboden ausstatten, um einzelne Ebenen für die manuelle Kommissionierung zu nutzen. Durch das Anbausystem teilen sich Folgemodule einen gemeinsamen Rahmen, was den Materialeinsatz spürbar optimiert und eine spätere Erweiterung der Anlage flexibel ermöglicht.
Für Hallen und Werkstätten mit 300 cm Bauhöhe ist die Ausführung mit vier Traversenebenen die ideale Wahl. Während Varianten mit zwei oder drei Ebenen wertvollen Luftraum ungenutzt lassen, bieten Ausführungen mit fünf oder sechs Ebenen bei kompakter Vertikalhöhe zu wenig Nutzhöhe pro Fach. Dieses Paletten Rack schafft die perfekte Balance aus vertikaler Verdichtung und ausreichendem Handlungsspielraum beim Bestücken mit dem Gabelstapler. Es bildet den wirtschaftlichen Goldstandard für Lagerumgebungen, die hohe Flexibilität bei standardisierten Palettenhöhen verlangen.
Der präzise Aufbau der Rahmen basiert auf einer durchdachten Aussteifung: Für Stabilität im Paletten Rack sorgen je Modul 8 Diagonalstreben im Maß 1128×40×30×1,5 mm sowie 4 Horizontalstreben in 948×40×30×1,5 mm. Diese Komponenten werden über 16 Schrauben M10×75 und passende M10 Muttern passgenau mit den beiden Ständern verschraubt. Ergänzend fixieren 9 Schrauben M10×20 die Fußplatten am Profil, bevor die Verankerung im Boden erfolgt.
Jede Traverse klinkt mit ihrem integrierten Verbinder direkt in die Stanzung der Ständer ein und wird durch Sicherungsstifte gesichert. Dadurch nimmt das Paletten Rack auf den einzelnen Lagerebenen wahlweise 2 Europaletten oder eine Industriepalette im Format 1000×1200 mm absolut wackelfrei auf. Dies ermöglicht eine geordnete Lagerung von schweren Frachten auf allen Ebenen im täglichen Betrieb.
Häufig gestellte Fragen · Paletten Rack 1000 kg
Wie viel Gewicht hält eine Ebene im Paletten Rack aus?
Aus welchen Bauteilen setzt sich das gelieferte Set beim Paletten Rack zusammen?
Wie werden die Ständerrahmen und Traversen beim Paletten Rack montiert?
Welche Maße und Farben besitzen die Komponenten beim Paletten Rack?
Gibt es Erweiterungen und passendes Zubehör für diese Ausführung?
Welche weiteren Varianten sind mit dieser Höhe und Feldbreite verfügbar?
Wie hoch ist die maximale Kapazität für Paletten in diesem Modul?
Welche Schrauben und Anker gehören zum Lieferumfang beim Paletten Rack?
Wie viele American-Paletten passen in ein Paletten Rack dieser Baugröße?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Paletten Rack 1000 kg · 4 Ebenen · 300x184x100 cm · 2 Paletten
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







