Schwerlast Palettenregal 1000 kg · 2 Ebenen · 300x184 cm
Technischer Konfigurator wird initialisiert...

Beschreibung · Schwerlast Palettenregal 1000 kg
Dieses Palettenregal schwerlast (300x184x100 cm) bietet eine robuste Lösung für die professionelle Lagerlogistik in Lagerhallen. Mit zwei Trägerebenen bietet das Grundregal eine Tragkraft von 1000 kg pro Ebene bei gleichmäßig verteilter Last sowie 2000 kg Feldlast auf den Traversen. Inklusive Bodenstellplatz entstehen drei Ladehöhen für bis zu 6 Europaletten oder 3 Industriepaletten. Die blauen Rahmen (RAL 5010) und orangen Traversen (RAL 2002) überzeugen durch einfache Montage mit Bodenverankerung.
Dieses Schwerlast Palettenregal bietet mit zwei Tragerebenen plus der Bodenebene insgesamt drei praktische Ladehöhen für Ihr Lager. Auf jeder Ebene finden zwei Europaletten im Format 800x1200 mm oder eine Einwegpalette von 1000x1200 mm Platz. Mit einer Gesamtkapazität von bis zu sechs Europaletten pro Modul nutzen Sie Ihre Grundfläche äußerst effizient aus. Die Aufteilung eignet sich perfekt für Betriebe, die sperrige oder höhere Palettenwaren direkt auf dem Boden sowie auf zwei übersichtlichen Regalebenen lagern möchten, ohne dabei die Übersicht zu verlieren.
Mit einer Rahmenhöhe von 300 cm, einer Feldweite von 184 cm und einer Tiefe von 100 cm ist das System präzise bemessen. Jedes Traversenpaar im Profil 100x45 mm trägt eine **gleichmäßig verteilte Fachlast** von 1000 kg, was eine Gesamtfeldlast von 2000 kg auf den Fächern ermöglicht. Als verlässliches *palettenregal schwerlast* nimmt jede Fachbreite zwei Europaletten oder eine amerikanische Palette auf. Die zusätzliche Bodenbelastung richtet sich dabei flexibel nach Ihrem örtlichen Hallenboden.
Das gelieferte Kit beinhaltet zwei Ständerrahmen mit Stützen im Format 90x60 mm sowie Diagonalaussteifungen der Größe 1128x40x30x1,5 mm und Horizontalaussteifungen in 948x40x30x1,5 mm samt M10-Schrauben. Vier Fußplatten der Maße 120x120x3 mm werden mit M10x70 Bodenankern fest verschraubt. Die vier 1840 mm langen Längsträger klinken mit ihren Steckverbindern ein und werden durch zwei Sicherungsstifte Typ 90# pro Träger gesichert. Der **Aufbau aus Einzelkomponenten** erfolgt vollkommen ohne Schweißarbeiten oder Spezialwerkzeug direkt vor Ort.
Farblich ist die Regalstruktur mit blauen Rahmen in RAL 5010 und orangefarbenen Längsträgern in RAL 2002 gestaltet. Über den Konfigurator lassen sich weitere Anbaumodule ergänzen, welche sich jeweils einen Ständerrahmen mit dem vorherigen Feld teilen. Als Zubehör sind Stützenspitzenschützer sowie Schutzgeländer in Orange RAL 2004 oder Gelb RAL 1023 wählbar. Zusätzlich verwandelt ein Fachboden aus Spanplatte mit 1800 mm Länge eine Tragerebene bei Bedarf in einen sauberen Bereich für das *manuelle Picking*.
Diese Variante mit 2 Ebenen ist genau die richtige Wahl für Hallen und Werkstätten, in denen besonders hohe Palettenladungen verstaut werden oder ein rascher Zugriff im unteren Bereich Priorität hat. Im Vergleich zu den Schwestermodellen derselben Höhe und Feldbreite mit 3, 4, 5 oder 6 Ebenen bietet diese Ausführung maximale Vertikalhöhe pro Ladefach. Wer **hohe Frachten flexibel einlagern** möchte, wählt gezielt diese Variante statt Modelle mit dichterer Ebenenaufteilung.
Häufig gestellte Fragen · Schwerlast Palettenregal 1000 kg
Wie viel Gewicht kann dieses Palettenregal Schwerlast tragen?
Wie viele Paletten passen in ein Modul mit 300x184 cm?
Welcher Lieferumfang gehört zum Komplettset dieses Schwerlastregals?
Wie erfolgt die Montage der Ständer und Traversen?
Kann ich das System mit Zubehör oder Anbaufeldern erweitern?
Welche Farbgebung haben die Rahmen und Traversen?
Gibt es dieses Modell auch mit mehr Lagerebenen?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Schwerlast Palettenregal 1000 kg · 2 Ebenen · 300x184 cm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08