Fußplatte für Metallregal · Platte 120x120 mm
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Beschreibung · Fußplatte für Metallregal
Diese Regal-Fußplatte für Metallregale mit ihrer 120x120x3 mm Grundplatte und der geschweißten Halterung ist das grundlegende Teil zur Gewährleistung maximaler Stabilität dieses Modells. Konzipiert, um eine robuste und sichere Basis zu bieten, gewährleistet sie die korrekte Verankerung der Ständer am Boden und verhindert Verschiebungen, wodurch die Integrität der gesamten Struktur auch unter schweren Lasten gesichert wird. Ihre solide Stahlkonstruktion mit einem Gewicht von 0,25 kg gewährleistet eine lange Lebensdauer und zuverlässige Leistung in anspruchsvollen Industrieumgebungen. Die blaue Lackierung sorgt für klare Identifizierung und zusätzliche Widerstandsfähigkeit. Diese Komponente ist unerlässlich für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und der Langlebigkeit Ihres Lagers, Ihrer Werkstatt oder Industriehalle.
Der Regal-Fuß ist die essentielle Komponente, die Ihr Lagersystem am Boden verankert und eine solide und sichere Basis bietet. Seine Fußplatte von 120x120x3 mm sorgt zusammen mit einer angeschweißten Halterung dafür, dass die Ständer fest sitzen und unerwünschte Bewegungen verhindert werden. Diese Robustheit ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Integrität der gesamten Struktur, insbesondere beim Umgang mit schweren Lasten. Gefertigt aus hochfestem Stahl und mit einem Gewicht von 0,25 kg, gewährleistet dieser Fuß außergewöhnliche Langlebigkeit und zuverlässige Leistung in anspruchsvollen Industrieumgebungen wie Lagern, Werkstätten oder Hallen. Seine blaue Ausführung erleichtert nicht nur die Identifizierung, sondern bietet auch eine zusätzliche Widerstandsschicht gegen Verschleiß und ist somit eine intelligente Wahl für die Betriebssicherheit und die Langlebigkeit Ihrer Ausrüstung.
Die Wahl eines geeigneten Regal-Fußes ist der erste Schritt zur Optimierung Ihres Lagerraums. Seine blaue Ausführung fügt sich leicht in die meisten Industrieumgebungen ein und kombiniert Funktionalität mit professioneller Ästhetik. Diese Komponente ist die Basis, auf der Strukturen ruhen, die erhebliche Lasten tragen können, und sorgt für Stabilität für eine breite Palette von Paletten und Waren. Durch die Gewährleistung einer festen Bodenverankerung minimiert dieser Fuß das Kollapsrisiko und trägt zu einer sichereren und effizienteren Arbeitsumgebung bei. Er ist das Schlüsselelement für alle, die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit in ihren Lagersystemen suchen, ein unverzichtbares Element für jede Anlage, die robuste und sichere Palettierungslösungen benötigt.
Zur Optimierung der Funktionalität und Sicherheit Ihrer Ausrüstung ist der Regal-Fuß ein entscheidendes Element. Seine Fußplatte von 120x120 mm mit einer Dicke von 3 mm und einer angeschweißten Halterung bietet eine robuste Befestigung für die Ständer und verhindert jegliche Bewegung oder Verschiebung. Dies ist entscheidend für die Integrität der gesamten Struktur, insbesondere beim Umgang mit erheblichen Lasten. Gefertigt aus widerstandsfähigem Stahl und mit einem Gewicht von nur 0,25 kg, garantiert dieser Fuß eine lange Haltbarkeit und zuverlässige Leistung in anspruchsvollen Umgebungen wie Lagern oder Werkstätten. Seine blaue Ausführung erleichtert nicht nur die Lokalisierung, sondern bietet auch einen zusätzlichen Schutz gegen Verschleiß.
Die korrekte Installation dieses Regal-Fußes ist der erste Schritt zur Gewährleistung der Stabilität Ihrer Lagerkonfigurationen. Obwohl er nicht die Anzahl der Ebenen bestimmt, ist seine Solidität entscheidend für die Unterstützung der robustesten Strukturen, die Sie implementieren möchten. Die Abmessungen Ihrer Regale, die Tragfähigkeit pro Ebene und pro Modul hängen von den Traversen und Rahmen ab, die Sie zur Ergänzung der Basis wählen. Dieser Fuß dient als sicherer Ausgangspunkt für den Aufbau von Lagersystemen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und stellt sicher, dass jedes Regal, ob für Paletten oder lose Güter, eine feste Basis hat. Die Betriebssicherheit und die Langlebigkeit Ihrer Investition hängen von der Qualität dieser essentiellen Komponente ab.
Häufig gestellte Fragen
Welche Hauptfunktion erfüllt diese Fußplatte für Metallregale?
Aus welchem Material besteht diese Fußplatte für Metallregale und wie schwer ist sie?
Wie unterscheidet sich diese Fußplatte für Metallregale von anderen, die mehr oder weniger Ebenen haben könnten?
Welche Abmessungen hat die Fußplatte dieser Fußplatte für Metallregale und wie dick ist sie?
Ist es notwendig, diese Fußplatte für Metallregale am Boden zu verankern?
Welche Farbe hat diese Fußplatte für Metallregale und welchen Vorteil bietet sie?
Welche Art von Lasten kann diese Fußplatte für Metallregale tragen?
Kann ich Holzregalböden in Kombination mit dieser Fußplatte für Metallregale verwenden?
Kann diese Fußplatte für Metallregale im Außenbereich verwendet werden?
Wie werden die Stabilität und Sicherheit der Struktur mit dieser Fußplatte für Metallregale gewährleistet?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Fußplatte für Metallregal · Platte 120x120 mm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







