Industrielle Lagersysteme 1000 kg · 5 Ebenen · 300x269 cm
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Beschreibung · Industrielle Lagersysteme 1000 kg
Moderne industrielle Lagersysteme mit 300 cm Höhe und 269 cm Feldweite schaffen durch 5 Traversenebenen maximale Lagerkapazität im Betrieb. In Kombination mit der Bodenstellfläche stehen 6 Ladehöhen für bis zu 18 Europaletten zur unmittelbaren Einlagerung bereit. Jede Ebene überzeugt durch 1000 kg Tragkraft bei einer maximalen Modullast von 5000 kg. Die hochwertige Stahlkonstruktion in Blau (RAL 5010) und Orange (RAL 2002) gewährleistet schnellen Direktzugriff auf sämtliche Stellplätze und maximiert Ihre Lagerorganisation.
Wer moderne industrielle Lagersysteme effizient nutzen möchte, profitiert bei diesem Grundfeld von fünf flexiblen Traversenebenen sowie dem zusätzlichen Bodenstellplatz. Dadurch entstehen insgesamt sechs übersichtliche Ladehöhen, die Ihren vorhandenen Raum optimal in die Höhe ausnutzen. Pro Ebene finden entweder drei Europaletten im Standardmaß 800×1200 mm oder zwei Industriepaletten Platz. Mit einer Gesamtkapazität von bis zu 18 Europaletten pro Modul lässt sich Ihr Lagergut übersichtlich ordnen. Diese Anordnung garantiert schnellen Zugriff auf sämtliche Bestände und maximiert die Lagerdichte ohne Zeitverlust.
Mit einer Höhe von 300 cm, einem Lichtmaß von 269 cm und einer Tiefe von 100 cm eignet sich diese Ausführung hervorragend für typische Lagerhallen. Jede Traversenebene trägt eine gleichmäßig verteilte Traglast von 1000 kg, was einer Feldlast von 5000 kg auf den Traversen entspricht. Die Abmessungen sind passgenau auf genormte Ladehilfsmittel wie Europaletten sowie amerikanische Paletten im Format 1000×1200 mm abgestimmt. Durch die breite Lichte Weite lagern Sie Ihre Güter standsicher ein, während die hohe Gesamtbelastbarkeit selbst schweren Warenbeständen zuverlässig standhält.
Das gelieferte Set wiegt 157,71 kg und umfasst zwei Ständerrahmen mit Profilen von 90×60 mm sowie die dazugehörigen horizontalen und diagonalen Verstrebungen. Die Montage erfolgt durch Verschraubung der Komponenten mit M10×75 Schrauben. Die Fußplatten im Maß 120×120 mm werden mittels M10×70 Expansionsschrauben im Boden verankert. Anschließend hängen Sie die zehn Traversen ein und sichern diese mit den 22 Sicherungsstiften 90#. Der Aufbau gelingt komplett ohne Schweißarbeiten oder Spezialwerkzeug.
Optisch überzeugt die Konstruktion durch Ständerrahmen in Blau (RAL 5010) und Traversen in leuchtendem Orange (RAL 2002). Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit im Betrieb können kompatible Ständerschutzprofile oder Schutzgeländer in Orange (RAL 2004) oder Gelb (RAL 1023) ergänzt werden. Zudem lässt sich eine Traversenebene mit einem 2680 mm Fachboden für effiziente Kommissionierarbeiten ausstatten. Über den Konfigurator fügen Sie problemlos erweiterbare Anbaumodule hinzu, die sich einen gemeinsamen Ständerrahmen teilen.
Diese Variante mit fünf Traversenebenen ist die ideale Wahl für Lagerhallen und Werkstätten, die eine Höhe von 300 cm perfekt ausnutzen möchten. Im Vergleich zu Modellen mit weniger Ebenen bietet diese Ausführung eine deutlich höhere Verdichtung für flachere oder mittelhohe Ladeeinheiten. Wer maximale Flexibilität sucht, wählt diese Option gegenüber Varianten mit mehr Ebenen, um ausreichend lichte Höhe pro Fach zu behalten. Damit bieten industrielle Lagersysteme dieser Bauform die perfekte Balance aus Speicherkapazität und ergonomischer Handhabung im täglichen Logistikbetrieb.
Häufig gestellte Fragen · Industrielle Lagersysteme 1000 kg
Wie viel Traglast bietet dieses Modul für industrielle Lagersysteme?
Welche Palettenkapazität erreichen Sie mit dieser Regal-Konfiguration?
Welche Bauteile sind im Lieferumfang des 157,71 kg schweren Kits enthalten?
Wie erfolgt die Montage und Bodenverankerung der Ständerrahmen?
In welchen Farben werden Rahmen und Traversen geliefert?
Welche Zubehörteile lassen sich mit diesem Palettenregal kombinieren?
Warum ist die Variante mit 5 Ebenen bei 300 cm Höhe ideal?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Industrielle Lagersysteme 1000 kg · 5 Ebenen · 300x269 cm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08