Regalsystem für Lagerraum 1000 kg · 4 Ebenen · 300x269 cm
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Beschreibung · Regalsystem für Lagerraum 1000 kg
Dieses Regalsystem Lagerraum mit 300 cm Höhe und 269 cm Feldweite optimiert Ihre Lagerflächen im gewerblichen Bereich. Mit vier Traversenebenen und der Bodenstellfläche bietet das Grundfeld fünf Ladehöhen für insgesamt bis zu 15 Europaletten. Jedes Traversenpaar nimmt eine gleichmäßig verteilte Last von 1000 kg Tragkraft auf. Die blauen Ständerrahmen (RAL 5010) und orangen Traversen (RAL 2002) lassen sich durch das praktische Stecksystem mit Sicherungsstiften und Bodenverankerung schnell montieren. So schaffen Sie maximale Ordnung und verlässliche Stabilität in Ihrem Lager.
Durch die Kombination aus vier stabilen Traversebenen und dem direkten Bodeneinstellplatz stellt dieses modulare **Regalsystem für den Lagerraum** insgesamt fünf nutzbare Ladehöhen bereit. Bei einem Lichtmaß von 269 cm fasst jede Ebene passgenau entweder drei Europaletten im Standardformat 800×1200 mm oder zwei amerikanische Industriepaletten. Dadurch bringen Sie pro Grundmodul bis zu 15 Europaletten unter. Diese Anordnung belädt vertikale Stellflächen effizient und garantiert direkten Zugriff auf alle Einheiten, ohne Raumhöhe zu verschenken.
Mit einer Gesamthöhe von 300 cm, einer lichten Weite von 269 cm und einer Rahmentiefe von 100 cm passt das K-PAL-System ideal zu gängigen Palettenmaßen. Die vier Traversebenen verkraften bei gleichmäßiger Lastverteilung jeweils bis zu **1000 kg Fachtraglast**, woraus sich eine verlässliche Gesamtlast von 4000 kg auf den Traversen ergibt. Dieses flexible Regalsystem im Lagerraum nutzt stabile Ständerprofile von 90×60 mm sowie Traversen mit einem Profil von 100×45 mm, um schwere Güter kompromisslos sicher aufzunehmen.
Das Eigengewicht des kompletten Kits beträgt 136,45 kg und umfasst zwei Rahmen, acht Traversen sowie alle Montagekomponenten. Jeder Ständerrahmen wird aus zwei Ständern, diagonalen und horizontalen Aussteifungsstreben mit M10×75-Schrauben montiert. Die Bodenplatten der Größe 120×120×3 mm sichern Sie mit M10×70-Expansionsbolzen fest im Boden. Abschließend hängen Sie die Traversen ein und sichern sie mit jeweils zwei 90#-Sicherungsstiften, sodass eine schweißfreie, schnelle Montage gelingt.
Optisch überzeugt die Konstruktion durch blaue Ständerrahmen in RAL 5010 und leuchtend orangefarbene Traversen in RAL 2002. Zur optionalen Erweiterung stehen Rammschutzprofile sowie Schutzgeländer in RAL 2004 oder RAL 1023 zur Verfügung. Zudem verwandeln *Holzböden in 2680 mm Länge* einzelne Fächer schnell in praktische Kommissionierebenen. Über den Online-Konfigurator lassen sich jederzeit Anbaumodule ergänzen, welche sich einen gemeinsamen Ständerrahmen mit dem Hauptmodul teilen.
Innerhalb unserer Baureihe mit 300 cm Höhe und 269 cm Weite markiert die Variante mit vier Traversenebenen das perfekte Mittelmaß. Während Systeme mit zwei oder drei Ebenen wertvolles Volumen ungenutzt lassen und Ausführungen mit fünf oder sechs Ebenen sehr niedrige Palettenhöhen erzwingen, bietet diese Ausführung den idealen *Kompromiss für mittelhohe Lagerhallen*. Ein modernes Regalsystem im Lagerraum schafft mit vier Ebenen maximale Flexibilität für Standardpaletten bei kompakter Raumausnutzung.
Häufig gestellte Fragen · Regalsystem für Lagerraum 1000 kg
Wie unterstützt das Regalsystem Lagerraum bei der Lagerung von Standardpaletten?
Welche Tragkraft bieten die einzelnen Ebenen und das gesamte Modul?
Wie wird die Montage der Ständer und Traversen durchgeführt?
Welche Komponenten befinden sich im Lieferumfang des Komplettsets?
In welchen Spezifikationen und Farben wird das Grundmodul geliefert?
Welche Erweiterungen und Schutzkomponenten stehen zur Verfügung?
Warum ist diese Ausführung mit 4 Ebenen besonders zweckmäßig?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Regalsystem für Lagerraum 1000 kg · 4 Ebenen · 300x269 cm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08