Industrieregal 1500 kg · 2 Ebenen · 255x269x100 cm · 3 Paletten
Technischer Konfigurator wird initialisiert...

Beschreibung · Industrieregal 1500 kg
Dieses verstärkte Industrieregal mit den Maßen 255x269x100 cm bietet Platz für 3 Europaletten pro Ebene und insgesamt bis zu 9 Paletten inklusive Boden. Mit 1500 kg Traglast pro Ebene und maximal 3000 kg Feldlast pro Modul eignet sich das System perfekt für die intensive Lagerung in Hallen und Werkstätten. Die blauen Rahmen (RAL 5010) und orangefarbenen Traversen (RAL 2002) lassen sich ohne Spezialwerkzeug montieren und fest im Boden verankern.
Dieses funktionale **Industrieregal** bietet mit seinen zwei verstärkten Traversenebenen zusammen mit der Stellfläche auf dem Boden insgesamt drei Ladehöhen pro Modul. Pro Ebene finden passgenau drei Europaletten mit den Maßen 800×1200 mm oder zwei amerikanische Paletten mit 1000×1200 mm ihren Platz. Daraus ergibt sich eine Kapazität von bis zu neun Europaletten pro Regalfeld inklusive Bodenplatzierung. Diese Konfiguration eignet sich hervorragend für Betriebe, die hohe Frachten lagern möchten und einen direkten, unkomplizierten Zugriff auf alle Palettenstellplätze benötigen.
Die Tragkraft der verstärkten Traversen im Format 120×45 mm beträgt **1500 kg pro Ebene** bei gleichmäßig verteilter Last, was zu einer Gesamtraglast von 3000 kg auf den Trägern pro Modul führt. Das Regalsystem misst 255 cm in der Höhe, besitzt eine lichte Weite von 269 cm sowie eine Tiefe von 100 cm. Durch diese Bemaßung passen gängige Europaletten sowie amerikanische Paletten optimal in das **Industrieregal**, ohne dass wertvoller Raum ungenutzt bleibt oder die Traversen überlastet werden.
Das Komplettset mit einem Gesamtgewicht von 94,21 kg besteht aus zwei Rahmen mit Ständern der Dimension 90×60 mm, horizontalen sowie diagonalen Aussteifungsverstrebungen und Fußplatten. Die Montage erfolgt komponentenbasiert ohne Schweißarbeiten: Die Verstrebungen werden mit M10×75-Schrauben an den Ständern befestigt und die Fußplatten mittels **M10×70-Expansionsschrauben** fest im Boden verankert. Die vier verstärkten Traversen klinken sich über ihre Steckverbinder in die Rahmen ein und werden mit jeweils zwei Sicherheitsstiften des Typs 90# zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesichert.
Optisch überzeugt das **Industrieregal** durch blaue Rahmen im Farbton RAL 5010 sowie orangefarbene Traversen in RAL 2002. Für zusätzlichen Schutz im Hallenalltag lässt sich das System mit Ständerschutzelementen oder Schutzgeländern in Orange RAL 2004 oder Gelb RAL 1023 ausstatten. Zudem verwandelt ein optionaler 2680 mm Fachboden eine Ebene in ein praktisches Kommissionierfeld. Über den Konfigurator können problemlos Anbaumodule hinzugefügt werden, die sich einen gemeinsamen Rahmen mit dem Grundfeld teilen und die Lagerfläche kosteneffizient erweitern.
Gegenüber Regalausführungen mit drei, vier, fünf oder sechs Ebenen bei gleicher Feldweite ist diese Variante mit zwei Traversenebenen die ideale Wahl für Lagerhallen oder Werkstätten mit begrenzter Raumhöhe oder für sehr hohe Palettenwaren. Während Varianten mit mehr Ebenen die Vertikale stärker verdichten, garantiert diese Ausführung maximale Flexibilität bei voluminöser Ladung und vereinfacht das Handling mit Flurförderzeugen erheblich. Dieses Modell kombiniert somit hohe Belastbarkeit mit hervorragender Zugänglichkeit für anspruchsvolle gewerbliche Einsätze.
Häufig gestellte Fragen · Industrieregal 1500 kg
Wie viel Gewicht kann dieses Industrieregal insgesamt tragen?
Wie viele Paletten passen in ein Modul dieses Regals?
Welche Abmessungen und Farben hat das Grundset?
Wie wird die Struktur am Hallenboden befestigt?
Was ist im Lieferumfang des Bausatzes enthalten?
Kann das System mit Zubehör oder weiteren Feldern erweitert werden?
Warum sollte man die Variante mit 2 Ebenen wählen?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Industrieregal 1500 kg · 2 Ebenen · 255x269x100 cm · 3 Paletten
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08