Metall Industrieregal 1000 kg · 2 Ebenen · 255x269x100 cm · 3 Paletten
Technischer Konfigurator wird initialisiert...

Beschreibung · Metall Industrieregal 1000 kg
Als professionelles Industrieregal Metall mit den Maßen 255x269x100 cm maximiert dieses System Ihre Lagerkapazität auf zwei Traversenebenen und der Bodenfläche. Mit 1000 kg Traglast pro Ebene nimmt das Modul insgesamt bis zu 9 Europaletten auf, da jede 269 cm breite Fachweite genau drei Paletten nebeneinander fasst. Die blauen Ständer (RAL 5010) und orangen Traversen (RAL 2002) werden ohne Schweißen verschraubt sowie im Boden verankert, während Sicherungsstifte die Steckverbindungen zuverlässig sichern.
Ausgestattet mit zwei Traversenebenen erlaubt dieses System die direkte Einlagerung auf dem Hallenboden, was Ihnen insgesamt drei gut zugängliche Nutzhöhen bereitstellt. Durch diese Aufteilung bietet dieses System insgesamt drei voll nutzbare Ladehöhen für bis zu neun Europaletten im Standardmaß 800x1200 mm oder sechs Industriepaletten mit 1000x1200 mm pro Grundfeld. Jede Ebene nimmt exakt drei Europaletten auf. Diese Konfiguration eignet sich perfekt für Hallen mit mittlerer Deckenhöhe, da Sie ohne übermäßige Hubhöhe eine transparente Übersicht bewahren und Fracht schnell per Hubwagen bewegen.
Die technischen Abmessungen sind präzise auf professionelle Anforderungen abgestimmt: Bei einer Höhe von 255 cm und einer Rahmentiefe von 100 cm besitzt das Feld eine lichte Weite von 269 cm. Das Industrieregal Metall erlaubt eine gleichmäßig verteilte Traglast von 1000 kg pro Traversenebene, wodurch sich eine reine Traversenbelastung von 2000 kg pro Regalfeld ergibt. Die Bodenfläche unterliegt dabei der Belastbarkeit Ihres Hallenbodens. Sowohl Längs- als auch Querlagerung von Ladehilfsmitteln erfolgen passgenau ohne Verschenken wertvoller Stellfläche im Betrieb.
Der Lieferumfang dieses 91,01 kg schweren Komplettsets umfasst zwei Ständerrahmen aus Stützenprofilen im Format 90x60 mm, diagonale sowie horizontale Aussteifungsstreben und vier Fußplatten der Dimension 120x120x3 mm. Die Montage erfolgt durch Verschrauben der Rahmenbauteile mit M10x75 Schrauben und anschließender Fixierung am Boden mittels M10x70 Schwerlastdübeln. Die vier Traversen mit dem Profil 100x45 mm werden schweißfrei eingehängt und mit Sicherungsstiften Typ 90# verriegelt. Dieses Konstruktionsprinzip garantiert einen einfachen und dauerhaft sicheren Aufbau ganz ohne Spezialwerkzeug.
Visuell überzeugt das System durch blaue Ständerrahmen in RAL 5010 und leuchtend orangefarbene Traversen in RAL 2002, was die Arbeitssicherheit in Verkehrswegen unterstützt. Zur individuellen Anpassung stehen kompatible Eckschützer oder Rammschutzplanken in den Warnfarben RAL 2004 oder RAL 1023 bereit. Ein 2680 mm breiter Fachboden verwandelt Fächer bei Bedarf in effiziente Kommissionierflächen. Über den Konfigurator verbinden Sie beliebig viele Anbaufelder, die sich jeweils einen Ständerrahmen mit dem Nachbarmodul teilen und so kosteneffiziente Regalzeilen bilden.
Innerhalb der Modellreihe mit 255 cm Höhe ist diese Variante mit zwei Traversenebenen die optimale Wahl für Werkstätten und Lagerhallen mit begrenzter Raumhöhe oder hohen Palettenaufbauten. Während Ausführungen mit drei bis sechs Ebenen die vertikale Stellfläche verdichten, gewährt diese Ausführung eine hohe lichte Durchgangshöhe pro Fach. Das System schließt die Lücke zwischen reiner Bodenlagerung und komplexen Hochregalen und bietet Betrieben eine hochfunktionale Lösung zur geordneten Verwahrung schwerer Güter.
Häufig gestellte Fragen · Metall Industrieregal 1000 kg
Was gehört zum Lieferumfang von diesem Industrieregal aus Metall?
Wie viele Paletten passen in dieses Regalsystem?
Welche Traglast bietet das industrieregal metall auf den Ebenen?
Wie wird dieses Palettenregal im Lager aufgebaut?
Gibt es kompatible Erweiterungen und Zubehörteile?
In welchen Farben wird das Regalsystem geliefert?
Warum ist die Ausführung mit 2 Ebenen die passende Wahl?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Metall Industrieregal 1000 kg · 2 Ebenen · 255x269x100 cm · 3 Paletten
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08