Anker für Regale · M10x70 · 4er-Pack
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Beschreibung · Anker für Regale
Die Regalanker sind das grundlegende Sicherheitselement, um die Stabilität jeder Lagereinrichtung zu gewährleisten. Diese M10x70-Spreizdübel mit verzinkter Oberfläche sind dafür konzipiert, den Fuß jedes Ständers fest auf der Betonplatte zu befestigen. Sie verhindern unerwünschte Bewegungen und mögliche Umkippen. Jeder Ständerfuß benötigt zwei Einheiten, sodass eine Packung mit vier Stück ausreicht, um einen vollständigen Rahmen zu sichern, was in Umgebungen, in denen Gabelstapler eingesetzt werden, von entscheidender Bedeutung ist. Die korrekte Installation der Regalanker ist eine vorrangige Sicherheitsmaßnahme.
Die Montage dieser Regalanker ist ein einfacher, aber wesentlicher Vorgang. Der Spreizdübel wird einfach durch die vorgesehene Öffnung im Ständerfuß in die Betonplatte eingeführt. An jedem Fuß müssen zwei Anker angebracht werden, was insgesamt vier pro Rahmen ergibt. Die verzinkte Oberfläche der Regalanker gewährleistet nicht nur eine robuste Befestigung, sondern bietet auch Korrosionsbeständigkeit und verlängert die Lebensdauer der Struktur. Die Festigkeit, die Regalanker bieten, ist für die Integrität des gesamten Lagersystems von entscheidender Bedeutung.
Diese Regalanker sind perfekt für eine Vielzahl von Bereichen geeignet, von Industrielagern bis hin zu Werkstätten oder Garagen, in denen Sicherheit Priorität hat. Sie werden besonders in Installationen empfohlen, die Ladungsträgermaschinen wie Gabelstapler verwenden, da sie das Risiko von Verschiebungen oder Stürzen der Struktur drastisch minimieren. Die Investition in Regalanker ist eine Garantie für Haltbarkeit und Sicherheit für Ihre Ausrüstung und das Personal, das in der Umgebung arbeitet.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Einheiten enthalten die Anker für Regale und wozu dienen sie?
Welche Art von Untergrund ist für die Installation der Anker für Regale erforderlich?
Welche Last tragen die Anker für Regale?
Wie viele Packungen Anker für Regale benötigt eine Anlage?
Wie erfolgt die Befestigung mittels Anker für Regale?
Welche Behandlung haben diese Anker für Regale?
Welche Abmessungen haben die Anker für Regale und wie hoch ist ihr Gewicht?
Aus welchem Material bestehen die Anker für Regale und was macht sie widerstandsfähig?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Anker für Regale · M10x70 · 4er-Pack
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







