Verstärkung für Metallregale · Diagonal 1128 mm
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
Bildergalerie · Verstärkung für Metallregale

Beschreibung · Verstärkung für Metallregale
Die Metallregalverstärkung ist ein unverzichtbares Zubehör, das entwickelt wurde, um die Stabilität und Festigkeit Ihrer Lagerstrukturen zu erhöhen. Diese 1128 mm lange diagonale Strebe aus hochfestem Stahl wird an den Rahmen befestigt, um seitlichen Kräften entgegenzuwirken, Bewegungen vorzubeugen und die Sicherheit zu gewährleisten, insbesondere bei schweren Lasten.
Diese Metallregalverstärkung ist eine Schlüsselkomponente, um maximale Stabilität und Langlebigkeit Ihrer Lagersysteme zu gewährleisten. Dieses speziell für die Integration in die Rahmen entwickelte Zubehör mit einer Länge von 1128 mm wirkt seitlichen Kräften effektiv entgegen. Seine robuste Konstruktion aus hochfestem Stahl sorgt dafür, dass Ihre Regale ihre strukturelle Integrität beibehalten, auch wenn schwere Lasten gehandhabt werden. Die korrekte Installation dieser Art von Verstrebungen ist entscheidend, um unerwünschte Bewegungen und mögliche Verformungen zu verhindern und die Lebensdauer Ihrer Anlagen erheblich zu verlängern und eine sicherere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Es ist die ideale Wahl, um die Sicherheit und Leistung jedes Lagerbereichs zu optimieren.
Die Montage dieser Metallregalverstärkung ist bemerkenswert einfach und schnell, erfordert keine Spezialwerkzeuge oder qualifiziertes Personal für die Installation. Sein Design ermöglicht eine reibungslose Integration in die bestehende Struktur und minimiert die Ausfallzeit Ihres Lagers. Durch die Verbesserung der allgemeinen Steifigkeit der Struktur ermöglicht dieses Element, dass jede Ladeebene zuverlässiger innerhalb ihrer Spezifikationen arbeitet, wodurch Strukturversagen oder Unfälle vermieden werden. Seine auffällige blaue Lackierung verleiht nicht nur einen ästhetischen Touch, sondern erleichtert auch seine Identifizierung. Die Integration dieser Verstrebung ist eine intelligente Investition, um die Festigkeit Ihrer Lagerausstattung zu erhalten.
Diese Metallregalverstärkung eignet sich besonders für Industriehallen, Logistikzentren und Werkstätten, in denen Sicherheit und Tragfähigkeit oberste Priorität haben. Im Gegensatz zu anderen leichteren Lösungen bietet dieses Modell die notwendige Widerstandsfähigkeit für anspruchsvolle Umgebungen. Seine Länge von 1128 mm ist für eine breite Palette von Rahmenkonfigurationen konzipiert und gewährleistet eine optimale Anpassung. Für einen umfassenden Schutz wird empfohlen, diese Verstrebung mit anderen Sicherheitselementen wie der Metallregalverstärkung oder der Metallregalverstärkung zu ergänzen, um so maximale Sicherheit in allen Arbeitsbereichen zu gewährleisten und Schäden an der Struktur zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen
Welche Funktion erfüllt die Diagonalstrebe in der Regalstruktur?
Welche Abmessungen hat die Diagonalstrebe?
Ist die Montage der Diagonalstrebe kompliziert?
Aus welchem Material und in welcher Farbe ist diese Diagonalstrebe gefertigt?
In welchen Umgebungen wird die Verwendung dieser Diagonalstrebe empfohlen?
Warum ist es wichtig, diese Art von Versteifungselementen anzubringen?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Verstärkung für Metallregale · Diagonal 1128 mm
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







