Ständer für Lager · 300 cm · Profil 90×60
Außerhalb von Spanien und Portugal: Mindestbestellmenge 10 Palettenregale.
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Beschreibung · Ständer für Lager
Der Ständer ist die wesentliche Komponente, die die Hauptstruktur Ihres Lagersystems bildet. Entwickelt, um die Last der oberen Ebenen zu tragen, bietet dieses 300 cm hohe Stahlprofil mit 90x60 mm die notwendige Festigkeit und Stabilität für jede Arbeitsumgebung. Mit einer blauen Lackierung ist dieser Ständer perfekt geeignet, um Sicherheit und Effizienz bei der Organisation Ihres Raumes zu gewährleisten.
Der Ständer ist das Rückgrat jeder robusten und effizienten Lagerlösung. Mit einer Höhe von 300 cm und einem Profil von 90x60 mm bietet dieses Bauteil die notwendige solide Basis, um Systeme zu errichten, die den vertikalen Raum optimal nutzen. Sein Design ist darauf ausgelegt, die über die Traversen verteilten Lasten zu tragen, was die Konfiguration mehrerer Ladeebenen ermöglicht und die Kapazität Ihres Lagers maximiert. Die blaue Lackierung sorgt nicht nur für eine professionelle Ästhetik, sondern erleichtert auch die Identifizierung innerhalb der Arbeitsumgebung und trägt zu einer besseren allgemeinen Organisation bei. Dieser Ständer ist die ideale Wahl für alle, die eine zuverlässige und langlebige Struktur suchen.
Die Montage der Strukturen, bei denen dieser Ständer zum Einsatz kommt, ist ein intuitiver und effizienter Prozess. Die hochfesten Stahlprofile mit einer Stärke von 1,5 mm garantieren die Stabilität und Sicherheit der endgültigen Konfiguration. Die Installation erfolgt durch die Verbindung der Ständer mit den entsprechenden Traversen, wobei eine feste Verbindung mittels Sicherungsstiften gewährleistet wird. Die Fußplatten und Anker, die separat erworben werden müssen, sind entscheidend, um die Struktur am Boden zu fixieren und die Sicherheits- und Stabilitätsnormen zu erfüllen. Dieses einfache Montagesystem ermöglicht eine schnelle Umsetzung und passt sich den sich ändernden Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes an. Die inhärente Robustheit dieses Ständers ist der Schlüssel zur Langlebigkeit Ihres Lagersystems.
Dieser Ständer passt sich einer Vielzahl von Räumlichkeiten an, von kleinen Werkstätten bis hin zu großen Logistikzentren. Seine Höhe von 300 cm und das Profil von 90x60 mm machen ihn besonders geeignet für Umgebungen, in denen die Lagerhöhe maximiert werden muss, ohne die Zugänglichkeit zu beeinträchtigen. Im Gegensatz zu anderen, kompakteren Profilen bietet dieses Modell eine höhere verteilte Tragfähigkeit, ideal für die Verwaltung von mittelschweren Gütern. Die blaue Standardlackierung steht für Langlebigkeit und Professionalität und ist eine gängige Farbe für Industrieausrüstungen. Wenn Sie sich für diesen Ständer entscheiden, garantieren Sie eine solide Basis für Ihre Lagerabläufe und sorgen für den Schutz Ihres Inventars sowie die Effizienz Ihrer Prozesse.
Häufig gestellte Fragen
Welche Maße hat dieser Ständer?
Wie erfolgt die Montage einer Struktur mit diesem Ständer?
Sind die Anker für den Boden bei diesem Ständer enthalten?
Welche Funktion erfüllt der Ständer in der Struktur?
Aus welchem Material und in welcher Farbe ist diese Komponente gefertigt?
Welches zusätzliche Zubehör wird für die Bodenbefestigung benötigt?
Wie wird die Verbindung zwischen dem Profil und den Traversen gesichert?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Ständer für Lager · 300 cm · Profil 90×60
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







