Regalanlage 1000 kg · 3 Ebenen · 255x269x100 cm · 3 Paletten
Außerhalb von Spanien und Portugal: Mindestbestellmenge 10 Palettenregale.
Technischer Konfigurator wird initialisiert...
Bildergalerie · Regalanlage 1000 kg
















Beschreibung · Regalanlage 1000 kg
Diese regalanlage mit 255 cm Höhe und 269 cm Feldweite bietet auf 3 Traversenebenen eine belastbare Lösung für die Palettenlagerung im Betrieb. Zusammen mit der Bodenstellfläche nutzen Sie vier Ladehöhen für bis zu 12 Europaletten bei 100 cm Regaltiefe. Jedes Riegelpaar garantiert eine Fachlast von 1000 kg bei einer Gesamtfeldlast von 3000 kg. Die blauen Rahmen (RAL 5010) und orangen Träger (RAL 2002) sichern beste Arbeitssicherheit. Das Stecksystem mit geschraubten Rahmen erlaubt einen schnellen Aufbau in Werkstatt oder Halle.
Für hohe Stabilität der Regalanlage sorgen Fußplatten im Format 120x120 mm mit M10x70 Schrauben zur Bodenverankerung. Die Traversen greifen über Verbinder in die Ständer und werden mit Sicherungsstiften effektiv gegen Ausheben blockiert.
Diese funktionale Regalanlage für Hochregallager kombiniert drei Traversenebenen direkt mit der nutzbaren Bodenfläche, sodass Ihrem Betrieb insgesamt vier gut erreichbare Ladehöhen zur Verfügung stehen. Auf jeder dieser Ebenen bringen Sie wahlweise drei Europaletten im Standardmaß 800x1200 mm oder zwei breitere Industriepaletten mit 1000x1200 mm unter. Zusammen mit dem Stellplatz auf dem Hallenboden ergibt sich eine Gesamtkapazität von bis zu zwölf Europaletten pro Modul. Dieses durchdachte Raumkonzept bietet Logistikunternehmen eine ideale Balance aus vertikaler Volumennutzung und schnellem Zugriff auf alle gelagerten Ladeeinheiten.
Optisch überzeugen die Stützenrahmen in Enzianblau RAL 5010 und die Tragbalken in Blutorange RAL 2002, was für hohe Sichtbarkeit im Staplerverkehr sorgt. Zur Erweiterung des Funktionsumfangs dieser Regalanlage lassen sich robuste Holzfachböden mit 2650 mm Länge einlegen, um einzelne Fächer flexibel für das Kommissionieren von Kleinteilen zu nutzen. Zudem stehen zum Schutz vor Rammschäden optionale Ständerschützer sowie Schutzgeländer in Signalfarben wie Reinorange RAL 2004 oder Verkehrsgelb RAL 1023 zur Auswahl. Über das Konfiguratorsystem fügen Sie außerdem mühelos Anbaufelder an, die sich vorhandene Seitenrahmen teilen.
In gewerblichen Hallen und Werkstätten mit moderater Raumhöhe erweist sich diese Regalanlage als punktgenaue Investition. Während Varianten mit zwei Ebenen wertvolles Raumvolumen ungenutzt lassen und Ausführungen mit vier, fünf oder sechs Niveaus deutlich höhere Hallendecken voraussetzen, bietet diese Konstruktion mit drei Traversenebenen die optimale Ausnutzung bei kompakter Bauhöhe. Wer schwere Palettenware effizient lagern möchte, ohne in übermäßig hohe Spezialregale investieren zu müssen, erhält mit dieser vielseitigen Schwerlastlösung für moderne Lagerbetriebe das ideale System für den täglichen Materialfluss.
Beim schweißfreien Aufbau dieser Regalanlage werden die vier 2550 mm langen Stützen über sechs diagonale (1128x40x30x1,5 mm) und vier horizontale (948x40x30x1,5 mm) Streben mit M10x75 Schrauben sowie M10 Muttern zu zwei Seitenrahmen montiert. Die vier Fußplatten werden mit M10x20 Schrauben an den Pfosten befestigt und mit M10x70 Ankern fest im Boden verschraubt, was maximale Stabilität garantiert.
Im laufenden Betrieb erlaubt die Regalanlage die systematische Befüllung der verschiedenen Höhenstufen. Während sehr schwere Lasten schwellenlos direkt auf dem Boden stehen, tragen die drei Einhängetraversen verlässlich jeweils 1000 kg Traglast. Zwei 90# Sicherungsstifte pro Balken sichern die Traversen gegen versehentliches Ausheben durch den Stapler und gewährleisten eine sichere Handhabung beim Palettenumschlag.
In mittelhohen Lagerhallen ermöglicht diese professionelle Regalanlage eine strukturierte Verteilung der Güter über die vier Ladehöhen. Während extrem schwere Paletten schwellenlos direkt auf dem Hallenboden positioniert werden, nehmen die drei Traversenebenen jeweils bis zu 1000 kg auf. So lassen sich Schnellläufer oder leichtere Ladungsträger in den oberen Fächern platzieren, was die Zugriffszeiten im täglichen Materialfluss spürbar verkürzt.
Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit im betrieblichen Staplerverkehr lässt sich die funktionale Regalanlage durch passgenauen Pfostenschutz sowie eine Schutzbarriere in auffälligen Signalfarben wie Reinorange RAL 2004 oder Verkehrsgelb RAL 1023 ergänzen. Zudem ermöglichen modulare Anbaufelder eine schrittweise Erweiterung der Lagerfläche, indem benachbarte Module denselben Rahmen nutzen und so wertvolle Standfläche einsparen. Damit erhalten Logistikbetriebe eine zukunftssichere Lösung für maximale Lagerdichte.
Häufig gestellte Fragen · Regalanlage 1000 kg
Wie viele Paletten kann ich in dieser Regalanlage lagern?
Welches Höchstgewicht tragen die Ladeebenen dieser Regalanlage?
Was gehört genau zum Lieferumfang dieses Komplettsets?
In welchen Farben wird die Regalanlage geliefert?
Benötige ich Spezialwerkzeug oder Schweißarbeiten für den Aufbau?
Lässt sich diese Regalanlage mit Zubehör oder weiteren Feldern erweitern?
Warum sollte ich die Variante mit 3 Ebenen wählen?
Welche Abmessungen haben die Ständer und Traversen dieser Regalanlage?
Wie werden die Rahmen montiert und am Boden fixiert?
Geltende Vorschriften in Deutschland und Österreich · Regalanlage 1000 kg · 3 Ebenen · 255x269x100 cm · 3 Paletten
Palettenregale und Gabelstaplerbetrieb
Deutschland
In Deutschland ist ein Palettenregal im Lager ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG. Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG) und sorgt für Standsicherheit (§ 9). Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen besonders gesichert sein, etwa durch Verankerung mit der Bodenplatte (DGUV Information 208-061) – bei einem staplerbedienten Palettenregal ist die Bodenverankerung konstruktionsbedingt vorgesehen; Anker und Untergrund sind nach der Montageanleitung des Herstellers auszuführen. Weil die Sicherheit von der Montage abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 Absatz 1); da Staplerverkehr Schäden verursacht, sind wiederkehrende Prüfungen Pflicht (§ 14 Absatz 2), deren Fristen der Arbeitgeber festlegt (§ 3 Absatz 6). Die DGUV Information 208-043 konkretisiert dies nach DIN EN 15635: Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person, dazu Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (wöchentlich oder nach Risikoanalyse), aktuelle Belastungsangaben am Regal (Feldlast, Gewicht der Ladeeinheit) sowie an den Eckbereichen und Durchfahrten ein mindestens 400 mm hoher Anfahrschutz, der mit dem Boden verankert und gelb-schwarz gekennzeichnet ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Verkehrswege sind nach der Arbeitsstättenverordnung sicher befahrbar und frei zu halten.
Österreich
In Österreich sind staplerbediente Palettenregale Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG: Nach § 33 ASchG dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Beschäftigten so gering als möglich gefährden; sie müssen richtig aufgestellt, erhalten und benutzt werden (§ 33 Abs. 2). § 10 AStV verlangt Stabilität der Unterlage, Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen (Abs. 1 Z 3) und geeignete Maßnahmen gegen ein Überschreiten der zulässigen Belastung von Regalen und Paletten, etwa eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift – die Belastungstafel. Dafür sorgt hier die vom Hersteller in der Montageanleitung vorgeschriebene Verankerung im Boden. Zu berücksichtigen sind auch mögliche äußere Einwirkungen (Abs. 1 Z 7) – wo der Stapler fährt, üblicherweise durch Anfahrschutz an den Stehern. Prüfungen nach der Aufstellung, in der Folge und nach einem Anfahrschaden richten sich nach den Herstellerangaben und der EN 15635, die dazu den Stand der Technik beschreibt und Inspektionen durch eine sachkundige Person im von ihr festgelegten Abstand sowie häufige Sichtkontrollen empfiehlt – technische Referenz, keine gesetzliche Pflicht. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in § 8 eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr für bestimmte Arbeitsmittel vor, etwa Regalbediengeräte oder Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz; statische Regale sind dort nicht genannt.
Orientierende Information auf Grundlage der geltenden Vorschriften; sie ersetzt weder den Gesetzestext noch eine fachliche Beratung. · Zuletzt geprüft: 2026-09-08







